Kleine Sektflaschen Hochzeit
B. zum Freiziehen umzubauender Bauteile) im Notfall toleriert werden können. Einer Verlängerung der Fristen des § 47 Abs. 3 Satz 1 WTG NRW bedarf es daher nicht. Für Einrichtungen, die 2018 mit dem Umbau noch nicht beginnen werden, bedeute diese Regelung aus Sicht des Ministeriums schlimmstenfalls eine langsam absinkende Belegungsquote. Wtg nrw prüfkatalog in 2019. Ziel des Ministeriums ist es, dieses Szenario so weit wie möglich im Sinne der Träger durch möglichst rechtzeitige Umbaumaßnahmen zu vermeiden. Das MGEPA werde darauf achten, dass die vorbezeichneten Nachteile nicht ungewollt noch durch Mechanismen in den Verträgen mit den Kostenträgern vergrößert werden. Konkret bedeutet das, dass nach Ansicht des Ministeriums die in den Verträgen stets unterstellte Durchschnittsbelegung von 98% auf die WTG-konforme geringere Platzzahl (ohne die überzähligen Doppelzimmerplätze) bezogen werden muss. Das Ministerium beabsichtigt dies gegenüber den Kostenträgern auch nochmals zu verdeutlichen. Für den Fall, dass Träger für 2018 überhaupt noch keine Modernisierung planen, bliebe Ihnen daneben noch die Inanspruchnahme der Sonderregelung des § 47 Abs. 3 Satz 2 WTG NRW: Wer ab 2018 auf die Inanspruchnahme der kommunalen Förderung durch Pflegewohngeld verzichtet, kann eine Verlängerung der Umsetzungsfrist 31. Juli 2018 bis zum 31. Juli 2023 erhalten.
Das Ministerium ist der Meinung, dass damit eine einerseits konsequente, andererseits aber auch pragmatische Umsetzung der Vorgaben zur Einzelzimmerquote möglich ist. Intensiv werde u. a. im Landesausschuss für Alter und Pflege über die Bedarfs- und Strukturentwicklung in der Pflege in NRW beraten. Prüfungsberichte Heimaufsicht - Hilfen zur Gesundheit, Hilfen zur Pflege und Hilfen für Menschen mit Behinderungen - Sozialamt - Familie & Soziales - Leben in Dortmund - Stadtportal dortmund.de. Dabei stoßen alle Beteiligten immer wieder auf das Problem, dass die Auswirkungen der WTG-Standards ab 2018 nicht wirklich valide abschätzbar sind. Zudem hätten alle Beteiligten auf Landesebene ein großes Interesse, die Einrichtungsträger bei den noch anstehenden Herausforderungen zu unterstützen. Die Träger werden darum gebeten, die relevanten Informationen für Ihre Einrichtung über eine gesonderte Abfragemaske im System bis zum 10. Juli 2017 einzugeben. Die eingegebenen Daten verbleiben im System und sind unmittelbar nur von den zuständigen Landschaftsverbänden einsehbar. Für die landesweite Bewertung und Unterstützung werden lediglich anonymisierte Auswertungen bereitgestellt. Soweit die Träger jedoch möchten, dass auch für das zuständige Landesministerium Ihre Einrichtungsidentität abrufbar ist und Sie ggf.
Dem MGEPA gehe es darum, möglichst schnell ein klares Bild über die noch ausstehenden Umbauvorhaben, die Gründe für etwaige Verzögerungen und ggf. geplante bzw. zu erwartende Platzzahlreduzierungen in den Einrichtung zu erhalten. Auch will das MGEPA erfahren, wo die Einrichtungen in den nächsten Monaten noch konkreten Unterstützungsbedarf seitens des Landes oder anderer Behörden sehen. Das Ministerium hat folgendes Verfahren mit den WTG-Behörden abgestimmt: Erfüllt eine Einrichtung zum 1. August 2018 die Einzelzimmerquote von 80% noch nicht, wird ein begrenzter Aufnahmestopp verhängt, der solange gilt, bis die überzähligen Doppelzimmer durch Auszüge oder Sterbefälle nur noch mit einer Person belegt werden. Für alle Einrichtungen, die zum 1. Wtg nrw prüfkatalog in pa. August 2018 schon aktiv in der Umbauphase sind, soll eine sinnvolle Lösungen gefunden werden, da in Umbauphasen die Belegungsquote erfahrungsgemäß ohnehin befristet abnimmt und zudem in Umbauphasen auch zeitlich befristete Überbelegungen von Zimmern (z.