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Landratsamt Ludwigsburg Hindenburgstraße 40 71638 Ludwigsburg Tel. : 07141 144-0 Fax: 07141 144-396 Öffnungszeiten Kreishaus Montag - Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr Montag: 13:30 - 15:30 Uhr Donnerstag: 13:30 - 18:00 Uhr Einzelne Fachbereiche bieten abweichende Sprechzeiten an. Diese finden Sie hier. Hier geht es zur Anfahrt zum Landratsamt Ludwigsburg
Es unterstützt und berät ihn bei grundsätzlichen Fragen oder bedeutsamen Entscheidungen. Ratsuchende können sich zudem an die für sie zuständige Stadt- bzw. Kreisverwaltung oder den ortsansässigen Betreuungsverein wenden. Darüber hinaus kommt dem Betreuungsgericht eine Kontrollfunktion zu, damit die Einhaltung der Aufgaben und Pflichten eines Betreuers gewährleistet werden kann. Hierzu gehören u. Berichts- und Genehmigungspflichten. Der Betreuer hat i. d. R. einmal jährlich über die Person des Betreuten zu berichten und über das Vermögen des Betreuten Rechnung zu legen. Bestimmte Rechtsgeschäfte bedürfen der Genehmigung des Betreuungsgerichts. Beendigung der Betreuung: Die Betreuung endet entweder durch Tod des Betreuten oder Aufhebung der Betreuung. Insbesondere bei Tod des Betreuten erlischt das Betreueramt auch mit dem Tod des Betreuten. Betreuungswerk Berlin | Betreuungsverein in Berlin | Vormundschaftsverein Berlin. Somit hat der Betreuer grundsätzlich keinerlei Pflichten und keine Rechte mehr diesbezüglich (insbesondere auch kein Recht mehr über die Konten des Verstorbenen zu verfügen).