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Wir sind uns sicher, mit dem Finanzierungskonzept, welches von einer breiten Masse getragen wird, eine gute Grundlage gelegt zu haben, um auch in den kommenden Jahren unsere Eintracht in unserem 'EINTRACHT-STADION' spielen zu sehen. Gleichzeitig tragen wir damit unseren wirtschaftlichen Notwendigkeiten Rechnung", so Jens-Uwe Freitag, Aufsichtsratsvorsitzender der Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KGaA. "Die Stadt Braunschweig als Eigentümer des Stadions sowie die Stadthalle Braunschweig Betriebs GmbH als Betreiber unserer Spielstätte standen der Umsetzung eines Crowdfunding-Modells sofort offen gegenüber, dafür möchten wir uns herzlich bedanken. Unser expliziter Dank gilt auch den Vertretern der Bündnispartner, die dank intensiver und enger Zusammenarbeit ein vielversprechendes Konzept auf den Weg gebracht haben. Dieses Projekt zeigt, dass wir im Verein zu einem einträchtigen Miteinander gefunden haben. Diesen Weg wollen und werden wir gemeinsam weitergehen", ergänzt Wolfram Benz, kaufmännischer Geschäftsführer der Eintracht Braunschweig GmbH & Co.
KG, der Öffentliche Versicherung Braunschweig sowie der Stadt Braunschweig die Stiftung Sport und Kultur für Braunschweig, die die Mittel für den Bau einer "Halle für Sport und Kultur" zur Verfügung stellte. Die Stiftung fungierte als Bauherrin und zunächst als Eigentümerin der Arena am Bürgerpark, die im Jahr 2014 an die Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH verkauft wurde. "Die Volkswagen AG war von Beginn an ein wesentlicher Pfeiler für die Erfolgsgeschichte und die Identität der Volkswagen Halle Braunschweig und wir freuen uns, diesen starken Partner auch für die nächsten Jahre an unserer Seite zu wissen", sagt Stephan Lemke, Geschäftsführer der Stadthalle Braunschweig Betriebs35 gesellschaft mbH. Fast fünf Millionen Gäste besuchten die Volkswagen Halle seit ihrer Eröffnung, am 20. September 2000 bei rund 1. 700 Veranstaltungen mit Stars aus Show, Rock & Pop und Klassik, hochkarätigem Sport, Prominenz aus Politik und Medien. Aber auch identitätsstiftende, lokale Formate wie "Pop meets Classic" oder "Klasse wir singen" begeistert seither das Publikum aus der gesamten Region und weit darüber hinaus.
Soweit keine entsprechenden Verbote bestehen, muss der Besucher damit rechnen, dass Taschen- und Körperkontrollen durchgeführt und mitgeführte Behältnisse, Mäntel, Jacken und Umhänge, auf ihren Inhalt kontrolliert werden. Besucher, die mit der Sicherstellung von Gegenständen, die zu einer Gefährdung der Veranstaltung oder von Besuchern führen können, durch den Einlass- oder Ordnungsdienst nicht einverstanden sind, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Für Wertgegenstände, Geld, Schlüssel in abgegebenen Taschen, Rucksäcken oder abgegebener Garderobe wird keine Haftung übernommen! Personen, die erkennbar unter starkem Alkohol- und Drogeneinfluss stehen, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen und haben die Versammlungsstätte zu verlassen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Jugendliche, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen sich nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten in der Versammlungsstätte aufhalten Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.