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Die ersten 10 Jahre der WWU werden allgemein als Erfolg angesehen, weil die Eurostaaten, um den Eintritt in die WWU zu schaffen, weitreichende Reformen umgesetzt haben, und der Euro sich neben dem US-$ zur zweitwichtigsten Reservewährung entwickelt hat. Im Zuge der europ. Staatsschulden- und Finanzkrise (seit 2008) wurden jedoch die – von vielen Kritikern schon im Vorfeld von Maastricht bemängelten – »Geburtsfehler« der WWU (»Europäisierung« bzw. Vergemeinschaftung der Währungspolitik bei gleichzeitiger Beibehaltung der nationalen Verantwortung für die Wirtschafts- und Haushaltspolitik) zum offensichtlichen Problem, weil die vorhandenen EU-Mechanismen zur Kontrolle der mitgliedstaatlichen Haushaltspolitik (Stabilitäts- und Wachstumspakt, SWP) versagten. Das Überleben des Euro und der WWU wurde, nachdem einige Eurostaaten (z. B. Griechenland) an den Rand des Staatsbankrotts geraten waren, von vielen Beobachtern in Zweifel gezogen. Die Schaffung neuer Instrumente zur Kontrolle der mitgliedstaatlichen Haushaltspolitik bzw. die Reform des Stabilitäts- und Wachstumspaktes sollten den drohenden Zerfall der WWU aufhalten und künftigen Krisen vorbeugen.
Der immense Schuldenstand und die Probleme der Eurokrisenstaaten (Griechenland, Portugal, Irland, Italien, Spanien), sich an den Finanzmärkten mit Geld zu versorgen, erhöhten den politischen Druck, die in Maastricht unterlassenen Integrationsschritte nachzuholen, um das Überleben der WWU langfristig zu sichern. Kurzfristige Maßnahmen waren seit 2010 die Errichtung von »Eurorettungsschirmen« (EFSF, ESM), um den Krisenstaaten finanziell beizustehen und die Zukunft der Eurozone zu sichern. So wurde seit Mai 2010 in Rekordzeit eine Vielzahl neuer Instrumente (auch außerhalb des EU-Rechts) geschaffen, um verloren gegangenes Vertrauen in die Überlebensfähigkeit des Euro an den Finanzmärkten wiederherzustellen. Dazu gehörten Instrumente der schärferen Kontrolle der Haushaltspolitik in den EU-Staaten (z. Europäisches Semester, Fiskalpakt) und neue Formen der wirtschaftspolitischen Koordinierung (engl. : »Economic Governance«). Dies sollte ein Auseinanderbrechen der Eurozone bzw. den Austritt einzelner Staaten (z. Griechenlands, »Grexit«) verhindern und die in wirtschaftlicher, politischer und sozialer Hinsicht auseinanderdriftende Eurozone wieder zusammenzuführen.
Die Staaten waren gehalten die Umschrift auf der Münze in ihre jeweilige Landessprache zu übersetzen. Da diese dem Sprachgebrauch in den Ländern folgt, sind einzelne Nuancen in den Umschriften nicht auszuschließen. 2009: 10 Jahre Wirtschafts- und Währungsunion Land: Belgien Ausgabetermin: 27. Januar 2009 Auflage: 5. 012. 000 (6. 000 / 6. 000) Gestaltung: Georgios Stamatopoulos Katalognummer: BE-09 G1 Mehr Informationen… 2009: 10 Jahre Wirtschafts- und Währungsunion Land: Deutschland Ausgabetermin: 02. Januar 2009 Auflage: 30. 000. 000 Gestaltung: Georgios Stamatopoulos Katalognummer: DE-09 G1 – G5 Mehr Informationen… 2009: 10 Jahre Wirtschafts- und Währungsunion Land: Finnland Ausgabetermin: 15. Januar 2009 Auflage: 1. 400. 000 (31. 100 / 27. 500) Gestaltung: Georgios Stamatopoulos Katalognummer: FI-09 G1 Mehr Informationen… 2009: 10 Jahre Wirtschafts- und Währungsunion Land: Frankreich Ausgabetermin: 23. Januar 2009 Auflage: 10. 090. 000 (20. 000 / 10. 000) Gestaltung: Georgios Stamatopoulos Katalognummer: FR-09 G1 Mehr Informationen… 2009: 10 Jahre Wirtschafts- und Währungsunion Land: Griechenland Ausgabetermin: 02. Januar 2009 Auflage: 4.
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Stufe 1990–93: Beginn eines freien Kapitalmarktes; 2. Stufe 1994–98: Reformen, um die strengen Aufnahmebedingungen zu erfüllen sowie Aufbau des Europäischen Währungsinstituts EWI, dem Vorläufer der Europäischen Zentralbank EZB, und 3. Stufe 1999–2001: Prüfung des Erfolgs der Reformen durch EU-Kommission und EWI; auf dieser Grundlage wird die Entscheidung getroffen, welche Staaten in die WWU aufgenommen werden können. Neben dem Stufenplan war die Formulierung von Kriterien für die Teilnahme in der WWU (sog. Konvergenz- oder Maastricht-Kriterien) von zentraler Bedeutung: 1. Preisstabilität, gemessen an den Verbraucherpreisen der 3 preisstabilsten Länder; 2. das Haushaltsdefizit darf nicht höher sein als 3% bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt (BIP); 3. die öffentlichen Schulden dürfen 60% des BIP nicht überschreiten; 4. die langfristigen Zinsen dürfen nicht höher liegen als 2 Prozentpunkte über dem Durchschnitt der Staaten mit der höchsten Preisstabilität; 5. durch die vorherige Teilnahme im EWS sollen die Staaten ihre Währungsstabilität dadurch beweisen, dass sie im Vergleich zu den anderen Währungen keinen größeren Wechselkursschwankungen ausgesetzt sind.