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Wie sich heraus stellt, ist im Produktionsprozess ein Glasteilchen in den Teig geraden, welches zu Schnittwunden im Gaumen des Kunden geführt hat. Dies ist ein versicherter Personenschaden, so dass die Betriebshaftpflichtversicherung den Schaden begleicht. Hier fallen dann beispielsweise Arztkosten und Schmerzensgeld an. Ein Schreiner baut in einem Haus eine Treppe. Hierbei unterläuft ihm ein Fehler und die Treppe bricht zusammen, da tragende Teile nicht halten. Der Hauseigentümer verletzt sich dabei schwer. Auch dieser Schaden wird durch eine Betriebshaftpflichtversicherung mit konventioneller Produkthaftpflicht reguliert. Die erweiterte Produkthaftpflicht – Versicherung Wer als Hersteller oder Großhändler seine Produkte nicht an Endabnehmer verkauft, der benötigt unter Umständen eine erweiterte Produkthaftversicherung. Hier sind die Kosten des Abnehmers versichert, welche entstehen, wenn das Produkt mangelhaft ist. In der erweiterten Produkthaftversicherung sind nur so genannte reine Vermögensschäden versichert.
Damit "Logistik-Unternehmer" nichts vergessen haben: Das Sorglospaket der Allianz. Für wen? Verkehrsbetriebe wie Frachtführer, Lagerhalter und Speditionen, die neben ihren üblichen Tätigkeiten zusätzliche logistische Dienstleistungen bis zu einem Umsatz von 10 Mio. Euro übernehmen. Vorteile Ein umfassendes, speziell auf oben genannte Betriebe zugeschnittenes, "Sorglos-Paket", das erhebliche finanzielle Haftpflichtrisiken zu einem äußerst attraktiven Preis abdeckt. Wenn Sie Interesse an diesem Produkt haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Versicherungsfachmann vor Ort. Leistungen im Detail Wer ist versichert? Unternehmen, in der im Versicherungsschein angegebenen selbstständigen Tätigkeit, als Frachtführer, Speditionen und Lagerhalter mit logistischen Tätigkeiten. Alle beschäftigten Personen in Ausübung der beruflichen Tätigkeit. Was ist versichert? Das Sorglos-Paket auf einen Blick: Umweltkompaktversicherung Öko-Baustein I Internet-Haftpflicht erweiterte Produkthaftpflicht Produkt-Rückrufkostendeckung Kfz-Rückrufkostendeckung Master-Cover EU (bei Bedarf) Privathaftpflicht Highlights: Abhandenkommen von Sachen Lohnveredelungs- und Obhutsschäden Schäden an übernommenen Gut Mehrkostendeckung Wo besteht Versicherungsschutz?
Haftung aufgrund Vertrag Schadenersatz wegen Pflichtverletzung nach §280 BGB Hat der Verbraucher oder Lieferant ein Vertragsverhältnis mit seinem Abnehmer, so kommt auch eine solche Haftung in Betracht. Diese kommt bei einer Pflichtverletzung aus dem Vertragsverhältnis zum Tragen. Eine solche Pflichtverletzung kann z. das Fehlen vereinbarter Eigenschaden oder die Lieferung einer mangelhaften Sache sein. Haftung aufgrund von vertraglichen Vereinbarungen Auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann der Hersteller spezielle Haftungen festlegen. Konventionelle oder Erweiterte Produkthaftpflicht? In dem oberen Absatz wurde nun darüber informiert, wie der Hersteller oder Händler für seine Produkte haftet. Wie gelesen, ist die Haftung aus dem in den Verkehr bringen von Produkten sehr weitreichend. Wer sich hier als Unternehmen nicht um den richtigen Versicherungsschutz bemüht, der geht die Gefahr ein, im Falle eines Schadens vor dem finanziellen Ruin zu stehen. Aber gerade wegen der komplexen Haftungssituation wissen selbst viele Versicherungsfachmänner nicht, welche Versicherung die richtige ist.
Haftpflichtschäden beim Betrieb nicht genehmigungspflichtiger Anlagen zur Nutzung erneuerbarer oder konventioneller Energien zur überwiegenden Eigennutzung auf dem versicherten Betriebsgelände. Geothermie-Risiken mit Planung, Errichtung und Betrieb von Geothermie-Anlagen, für die eine Bohrung erfolgen muss. Der Versicherungsschutz beträgt dabei 1 Millionen Euro pro Versicherungsfall und Jahr. Versicherungsschutz im Ausland bei weltweiten Geschäftsreisen, Ausstellungen, Messen oder Kongressen. Das direkte Exportrisiko für Produkte ist weltweit eingeschlossen. Dazu gehören auch Auslandsmontagen und rechtlich unselbständige Betriebsstätten im Ausland. Der Versicherungsschutz gilt jedoch nicht für Exporte in die USA, in US-Territorien und nach Kanada. Dafür ist eine zusätzliche Versicherung erforderlich. Rechtlich selbständige Betriebsstätten im Ausland sind ebenfalls nicht mitversichert und müssen zusätzlich versichert werden. Hierzu bietet die Allianz eine internationale Versicherungslösung an.