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07. 2020 - 1 Rv 34 Ss 257/20 Falsche Verdächtigung und Tatmehrheit OLG Stuttgart, 07. 2017 - 1 Ws 42/17 Falsche Verdächtigung in mittelbarer Täterschaft: Bestimmung eines anderen zur... OLG Hamm, 14. 2013 - 5 RVs 39/13 Urteilsunterschrift; Inbegriff der Hauptverhandlung bei Verwertung eines... BGH, 21. 11. 2012 - 4 StR 427/12 Konkurrenzen (Tateinheit) bei der falschen Verdächtigung (Rechtsgüter) AG Laufen, 26. 2015 - 2 C 155/15 Strafanzeige, unerlaubte Handlung, Schadensersatz, Kostenerstattung,... BGH, 26. 2021 - 3 StR 101/21 Subjektive Voraussetzungen der Verurteilung wegen falscher Verdächtigung (Absicht... AG Berlin-Tiergarten, 22. 08. 2016 - 265a Cs 437/15 Der Fall Gina-Lisa Lohfink und die geforderte Verschärfung des Sexualstrafrechts AG München, 14. 2016 - 421 C 23576/15 Wirksame außerordentliche Kündigung bei falscher Verdächtigung durch den Mieter OLG Frankfurt, 28. Falsche Verdächtigung - Angeklagter - RA Kotz. 09. 2016 - 18 U 5/14 Jörg Kachelmann wurde vorsätzlich wahrheitswidrig der Vergewaltigung bezichtigt OLG Stuttgart, 23.
OLG Zweibrücken – Az. : 1 OLG 2 Ss 12/19 – Beschluss vom 07. 05. 2019 Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts – Strafrichterin – Landau in der Pfalz vom 28. November 2018 mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts zurückverwiesen. Gründe Die Strafrichterin bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz hat den Angeklagten mit Urteil vom 28. November 2018 wegen falscher Verdächtigung verwarnt und die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 30 € vorbehalten. Die hiergegen gerichtete (Sprung-) Revision des Angeklagten hat mit der Rüge der Verletzung materiellen Rechts Erfolg. I. Das Amtsgericht hat der Verurteilung folgende Feststellungen zugrunde gelegt: "Am 16. Rechtsanwältin - Falsche Verdächtigung. 02. 2017 kam es im Hausflur des Anwesens M… in L…, gegen 10:16 Uhr, zwischen dem Angeklagten und dem Zeugen H. zu einer Streitigkeit betreffend die fortdauernden Renovierungsarbeiten.
Oft findet man im Internet den Hinweis, dass, wenn der betroffene Fahrer keine Angaben macht (was er ja auch nicht muss), für ihn keine Strafbarkeit vorläge. Ebenfalls der "Strohmann" und Punkteübernehmer kann sich nicht wegen falscher Verdächtigung strafbar machen, da er "nur" sich selbst bezichtigt und nicht einen anderen. Das hört sich ja prima an, könnte man denken. Nun haben weder die Behörden noch die Gerichte offensichtlich auf Dauer Lust, sich mit derlei abgestimmten Aussagen an der Nase herumführen zu lassen. Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilte daher einen Verkehrssünder sowie seinen Arbeitskollegen, die abgesprochen falsche Angaben machten, in folgendem ganz grob dargestelltem Fall: Der Verkehrssünder besprach mit einem Arbeitskollegen, dass dieser zunächst sich selbst fälschlicherweise der Ordnungswidrigkeit (Geschwindigkeitsüberschreitung) bezichtigen sollte, was dieser auch tat. Der Verkehrssünder macht keine Angaben. Falsche Verdächtigung - erforderliche Tatsachenfeststellungen. Das OLG Suttgart verurteilte in diesem Fall den Verkehrssünder wegen "falscher Verdächtigung in mittelbarer Täterschaft" und den Arbeitskollegen wegen "Beihilfe zur falschen Verdächtigung" (Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil v. 2015, Az.
03. 1986 - 13 U 149/85 - Kaufhausdiebstahl: Kein Schmerzensgeld wegen falscher Verdächtigung Fehlende schwere Persönlichkeitsverletzung soweit Diebstahlsverdacht nicht in der Öffentlichkeit geäußert wird Wird jemand aufgrund von Verdachtsmomenten zu Unrecht eines Kaufhausdiebstahls verdächtigt und erfolgt dies unter Ausschluss der Öffentlichkeit, liegt keine schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts vor. Ein Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgelds besteht daher nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg hervor. Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kunde eines Kaufhauses wurde zu Unrecht des Diebstahls einer Lederjacke beschuldigt. Aufgrund dieser unbegründeten Beschuldigung klagte der Kunde gegen das Kaufhaus auf Zahlung von Oberlandesgericht Oldenburg entschied gegen den Kunden. Diesem habe keinen Anspruch... Lesen Sie mehr Oberlandesgericht Koblenz, Hinweisverfügung vom 22. 12. 2011 - 5 U 1348/11 - Möglicherweise unbegründeter Diebstahlsvorwurf – Beschuldigter hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld Gericht verneint Persönlichkeitsrechtsverletzung Deutet das äußere Geschehen auf einen Ladendiebstahl hin, darf der Geschäftsleiter eines Warenhauses gegenüber dem Verdächtigen einen entsprechenden Vorwurf erheben und bis zur endgültigen Klärung auch wiederholen.
Ist in einem solchen Fall ein Diebstahl letztlich nicht nachzuweisen, steht dem Kunden kein Schmerzensgeld wegen falscher Verdächtigung oder übler Nachrede zu. Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz. Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls passierte im Oktober 2009 die Kasse eines Warenhauses in Idar-Oberstein, ohne eine Schachtel mit Aktenklammern zu bezahlen, die er in seiner rechten Jackentasche aufbewahrte. Er wurde daraufhin unter dem Vorwurf des Ladendiebstahls gestellt. Der Kläger gab an, er habe die Aktenklammern eingesteckt, weil er die Hände für andere Artikel gebraucht... Lesen Sie mehr Bundesgerichtshof, Urteil vom 10. 02. 2000 - 4 StR 558/99 - BGH zum Festnahmerecht eines Kaufhausdetektivs: Würgen eines Diebes mit Todesfolge Handeln des Ladendetektivs kann als (vorsätzliche) Körperverletzung mit Todesfolge gewertet werden Einem Kaufhausdetektiv ist es grundsätzlich gestattet, einen größeren und schwereren flüchtenden Dieb von hinten anzuspringen, dadurch zu Boden zu werfen und dort festzuhalten.
Offen bleibt dabei aber, aus welchem Grund der Angeklagte "reflexartig ausgewichen" ist. Das Amtsgericht hat sich in diesem Zusammenhang insbesondere nicht mit der Einlassung des Angeklagten auseinandergesetzt, dass er vor einer vom Zeugen H. zugeschlagenen Tür ausgewichen sei, um zu verhindern, von der Türklinke in den Rippen getroffen zu werden, und dabei gestürzt zu sein. Diese Aussage wird mitgeteilt, ohne darzulegen, ob das Amtsgericht einen entsprechenden Geschehensverlauf als erwiesen erachtet oder ob es diese Angaben für widerlegt hält. Das von dem Angeklagten beschriebene Verhalten kann den Tatbestand einer vorsätzlichen Körperverletzung erfüllen, wenn der Zeuge H. dabei eine Verletzung des Angeklagten jedenfalls billigend in Kauf genommen hat. In diesem Zusammenhang können auch die baulichen Gegebenheiten vor Ort eine Rolle spielen. Insbesondere dann, wenn ein Zurückweichen vor der zuschlagenden Tür unweigerlich dazu führt, dass der Zurückweichende auf die Treppenstufen gerät, kann ein entsprechender Eventualvorsatz naheliegen.