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Das Konzept muss in jedem Fall eine Liquiditätsprognose enthalten, aus der hervorgeht, dass das Unternehmen im genannten Zeitraum nicht zahlungsunfähig wird. Sollte dies nicht der Fall sein und die Fortführungsprognose fällt negativ aus, muss der Unternehmer zum zweiten Schritt übergehen und die Überschuldungsbilanz erstellen. Insolvenz, ja oder nein? Unternehmer müssen mit der Überschuldungsbilanz feststellen, ob tatsächlich eine bilanzielle Überschuldung vorliegt. Ergibt die Überschuldungsbilanz, dass das vorhandene Vermögen nicht ausreicht, um fällige Verbindlichkeiten zu decken, besteht für den Geschäftsführer die Insolvenzantragspflicht. Die Krise geht der Überschuldung voraus Die Unternehmenskrise geht der bilanziellen Überschuldung immer voraus. AG und KGaA: Besonderheiten der Rechnungslegung / 2.5.2 Verlust des Eigenkapitals | Haufe Finance Office Premium | Finance | Haufe. In nur sehr seltenen Fällen werden Unternehmer "von heute auf morgen" überrascht. Steht die bilanzielle Überschuldung feststeht, folgt der Unternehmenskrise die rechtliche Krise. Sobald die bilanzielle Überschuldung feststeht, erhöht sich das zivil- und strafrechtliche Haftungsrisiko des GmbH-Geschäftsführers.
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Es muss dann im Rahmen einer Fortführungsprognose geklärt werden, ob der Unternehmensfortführung rechtliche oder tatsächliche Gegebenheiten entgegenstehen. Der Steuerberater muss die Prüfung zwar nicht ohne gesonderten Auftrag selbst vornehmen. Nicht durch eigen kapital gedeckter fehlbetrag insolvenzantrag in full. Jedoch hat er dafür Sorge zu tragen, dass der Mandant Bedenken, die gegen einen Ansatz von Fortführungswerten bestehen, ausräumt. Dabei darf er nicht auf bloße Aussagen der Geschäftsführung vertrauen, die nicht stichhaltig sind und keine belegbare Substanz aufweisen. Verteidigungsmöglichkeiten des Steuerberaters Für den Steuerberater bestehen im Prozess – abhängig vom Einzelfall – eine Reihe von Möglichkeiten, eine Schadensersatzhaftung abzuwenden. Zunächst ist nachzuweisen, dass tatsächlich aufgrund des fehlerhaften Jahresabschlussberichts verspätet Insolvenzantrag gestellt wurde, es muss also eine Ursächlichkeit bestehen. Auch wenn der Steuerberater davon ausgehen durfte, dass sich der Mandant der die Insolvenzreife begründenden Tatsachen bewusst war und diese auch richtig einschätzen konnte, kann eine Haftung entfallen.