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Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten – auch: VvT, VVT, VvV – löst bei vielen Verantwortlichen eine Abneigung aus. Woran dies liegt, darüber kann man nur spekulieren. Möglicherweise ist einfach nicht bekannt, worum es sich bei diesem Dokument handelt, wie es auszufüllen ist und dieses generell Unsicherheit auslöst. Dabei gibt Art. 30 DSGVO Auskunft darüber und auch wir helfen weiter. Umsetzung der EU-DSGVO Teil 5 – Das BayLDA über Verfahrensverzeichnisse – Projekt 29 GmbH & Co. KG. Ein Verantwortlicher kann sich vom Datenschutzbeauftragten beraten lassen, auch wenn er als Unternehmen weiterhin für die Führung des Verarbeitungsverzeichnisses verantwortlich bleibt. In diesem Dokument hält der Verantwortliche alle Tätigkeiten bzw. Prozesse im Unternehmen fest, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Üblicherweise beinhaltet dies die Lohnbuchhaltung, das Bewerbungsverfahren, den Newsletter-Versand, die Personalverwaltung, das Marketing, die Kundenbetreuung, die Videoüberwachung oder auch den Webseitenbetrieb – es ist aber nicht auf diese beschränkt.
Dies zeigt, dass in Bayern offenbar höhere Schwellen gelten, als dies aus der entsprechenden Empfehlung der Art. 29 Working Party hervorgeht. Unzulässiger Einsatz von Mailchimp und die Folgen. Dies sollte zwar niemanden veranlassen unnötige Risiken einzugehen: Im Zweifelsfall sollte man lieber eine Datenschutzfolgeabschätzung dokumentieren, als darauf zu verzichten. Dennoch bieten die Handreichungen für kleinere Unternehmen das BayLDA auch für diesen Punkt sehr interessante Argumentationsansätze, die in der Zukunft im Zweifel im Rahmen von Verfahren gegen Datenschutzaufsichtsbehörden hilfreich werden. Ansprechpartner
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Hierzu hat das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht nun ein entsprechendes Muster veröffentlicht. Verzeichnis von verarbeitungstätigkeiten bayerisches landesamt und. Hier finden Sie die Handreichungen des Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht. Hinweis: Diese Informationen sollen nur erste Hinweise in übersichtlicher Form geben und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Stand: April 2018