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Was kann mir passieren, wenn ich als Patient beim Ausfüllen des Fragebogens / Anästhesiegespräch falsche Angaben mache und behaupte, dass mich jemand betreut, obwohl es nicht stimmt? Habe ich evtl. im schlimmsten Fall keinen Versicherungsschutz mehr, wenn mir was passiert nach der OP? 3 Antworten das ist wirklich das dümmste, was du machen könntest.. der Arzt ist dann raus aus der Sache, falls dir was passieren sollte, du haftest dann komplett allein für ALLE entstandenen Folgen Community-Experte Gesundheit und Medizin Theoretisch darf dich der Arzt nach der OP nicht gehen lassen, wenns keine Betreuung gibt. Denn solange, bis jemand anderes auf dich "aufpasst", ist er verantwortlich. Kategorie 1-OP wegen fehlender häuslicher Versorgung stationär? - Fehlbelegung / AEP-Verfahren / MDK - myDRG - DRG-Forum 2022 Medizincontrolling, Kodierung & Krankenhausabrechnung. Da gibts auch kein "auf eigene Gefahr" oder so. Das bedeutet, wie du richtig festgestellt hast, dass du entweder die OP nicht machen lässt, dich freiwillig stationär aufnehmen lässt, oder für ne Betreuung sorgst... denn wenn du nicht unterschreibst, dass du ne Betreuung hast, wird die OP nicht stattfinden, da müsste der Arzt dich ja nach Feierabend mit zu sich nach Hause nehmen... Oder eben, ja, du findest nen Arzt der das stationär macht.
Es ist auch nicht gesagt, dass diese 24h von einer einzigen Person abgedeckt werden müssen... Diese Betreuung kann theoretisch alle Stunde wechseln. Keine betreuung nach ambulanter op 10. Da lässt sich sicherlich was finden. Setzen wir noch einen oben drauf: Was macht der Bezieher von Grundsicherung, der sich diese 325 Euro definitiv nicht leisten kann und niemanden hat, der sich um ihn kümmern kann? Der sagt irgendwann - gezwungenermaßen - Nachbetreuung ist gesichert.
Bei einer ambulanten OP ist lt. Fragebogen / Gespräch mit dem Anästhesist eine 24-stündige Nachbetreuung erforderlich. Was machen alleinlebende Menschen, die keine Familienmitglieder haben? Nachbarn und Bekannte sind alle berufstätig und somit auch nicht in der Lage bzw. müsste bei 24 Stunden auch jemand mit in der Wohnung übernachten, was auch nicht möglich ist. Es handelte sich um eine OP an der Schulter. Der behandelnde Arzt meinte, dass diese Operationen nur ambulant gemacht werden. Aber trotzdem ist man selbst dazu gezwungen, sich um eine Nachsorge zu kümmern. Keine Nachbetreuung möglich nach ambulanter Operation? (Gesundheit und Medizin, Recht). Bedeutet dies, dass solche Operationen, ähnlich wie Sehhilfen und Zahnersatz, nicht mehr komplett von den Krankenkassen übernommen werden und alleinstehende Menschen dazu gezwungen werden die Übernachtung im Krankenhaus selbst zu zahlen? In diesem Fall betrugen die Kosten 325 Euro und die Kasse zahlt keinen Cent dazu. Oder ist man gezwungen einen Arztmarathon durchzuführen, bis man jemanden gefunden hat, der es stationär macht?
Die Mitarbeiterin hielt darauf hin Rücksprache mit dem behandelnden Arzt, der ihr erklärte, eine ambulante Operation könne unter diesen Umständen nicht durchgeführt werden, da die Betreuung zu Hause nicht gesichert sei. Stationär wollte der Patient aber nicht bleiben und verließ die Klinik. Ein paar Tage später verlangte er von seinem Arzt 1200 Euro Verdienstausfall. Er habe eindeutig einen Termin für eine ambulante Operation vereinbart. Ambulante OP trotz keiner Begleitperson? (Weg, ambulant). Auf Grund der geplanten Operation habe er an zwei Tagen nicht arbeiten können. Er sei als selbständiger Dienstleister bei einer Firma angestellt, für die er an verschiedenen Projekten arbeite und wofür er einen Stundenlohn von 75 Euro bekomme. Er arbeite täglich acht Stunden. Zwar habe er am Tag der Operation zeitig erfahren, dass diese nicht stattfinden könne. Da aber ein anderer Mitarbeiter die Arbeit für den Freitag bereits übernommen hatte, sei ihm der Verdienstausfall entstanden, ebenso wie am Tag zuvor. Der Arzt weigerte sich zu zahlen. Er sei berechtigt gewesen, unter diesen Umständen die ambulante Operation abzulehnen.
Der Patient erhob Klage vor dem Amtsgericht München. Die zuständige Richterin wies diese jedoch ab: Der Patient könne keinen Schadenersatz verlangen, da der Arzt sich nicht vertragswidrig verhalten habe. Zwar gehe das Gericht davon aus, dass der Kläger zunächst mit dem Arzt besprochen habe, dass eine ambulante Operation durchgeführt werden solle. Dies bedeute aber nicht, dass bei Hinzutreten weiterer Umstände diese in jedem Fall ambulant vorgenommen werden müsse. Keine betreuung nach ambulanter op mywort. Vorliegend sei der Kläger schon länger Patient gewesen und in den Unterlagen sei die Ehefrau als Kontaktperson angegeben gewesen. Erst am Tag der Operation habe der Arzt erfahren, dass diese für den Notfall nicht mehr zur Verfügung stünde. Dem Arzt sei es nicht mehr zumutbar gewesen, an der ambulanten Operation festzuhalten. In Anbetracht der Gefahren, die sich nach der Operation ergeben können, müsse der Arzt sicher gehen können, dass eine Betreuung zuhause gewährleistet sei. Dies gelte umso mehr, wenn, wie hier, eine Anästhesie vorgenommen werde.
B. durch einen ambulanten Pflegedienst, welches die adäquate postoperative Betreuung ausreichend gewährleisten würde. Ich kann dieser Ansicht nicht abschließend folgen. - Kein Pflegedienst kommt in den Nachstunden, um die Mobilisation zum WC bei einer älteren und entsprechend sturzgefährdeten Patietin zu überwachen / begleiten. Auch wird seitens der Kostenträger vorgetragen, der Patient müsse sich selber um eine Versorgung kümmern. Kennt jemand hier aktuelle Rechtsprechung. - Wie belastbar ist das Kriterium F4? Müssen Ehegatten oder Eltern Urlaub nehmen, um eine stationäre Behandlung zu vermeiden? Viele Grüße Stephan Wegmann #4 Hallo Herr Wegmann, die GAEP-Kriterien gelten ja grds. nur bei AOP-Eingriffen, i. Ü. gilt die BSG-Rspr. wonach es nur auf medizinische (nicht auf soziale) Gründe für die stat. Aufnahme ankommt. Bei Alleinstehenden ohne sonstige Gründe sollte die Doku im Einzelfall zumindest einige fallspezifische Infos enthalten (man hat mehrere amb. Pflege angefragt - die haben verneint; Berufstätigkeit Angehörige, durchgeführtes Entlassmanagement, etc. ).