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Dort hatte sie niedergelegt, dass "lebensverlängernde Maßnahmen unterbleiben" sollten. Dies sollte jedoch nicht in jedem Fall gelten. Unter anderem dann sollte es gelten, wenn keine Aussicht auf Wiedererlangung des Bewusstseins besteht. Es sollte auch dann gelten, wenn aufgrund von Krankheit oder Unfall ein schwerer Dauerschaden des Gehirns zurückbleibe. Wie hat sich die Betroffene bereits früher geäußert? Patientenverfügung – COPD die Lungenwiki. Bereits früher hat sich die Betroffen bezüglich des Wachkommas geäußert. Diese Äußerungen tätigte sie zu nicht genauer festgestellter Zeit zwischen 1998 und ihrem Schlaganfall. Gegenüber verschiedenen Familienangehörigen und Bekannten hat sie sich angesichts zweier Wachkoma-Patienten aus ihrem persönlichen Umfeld mehrfach geäußert. Die Betroffene wolle selbst nicht künstlich ernährt werden. Sie wolle nicht so am Leben erhalten werden. Die Betroffene wolle nicht so daliegen, lieber sterbe sie. Sie äußerte zudem, sie habe auch durch eine Patientenverfügung vorgesorgt, das könne ihr somit nicht passieren.
Hinweis: Die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung gehören unbedingt zusammen! P a t i e n t e n v e r f ü g u n g Für den Fall, dass ich ……….. krankheitsbedingt meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann, bestimme ich, dass meine Bevollmächtigte …….
Nach meiner Schätzung haben weit über 90% aller Gerichtsurteile in Deutsch-land, in denen es um lebensverlängernde Maßnahmen ging, die künstliche Ernährung des Patienten durch die Magensonde (Kurzformel: PEG) zum Hintergrund. Bei kurzfristigen Schluckbeschwerden nach einem Schlaganfall ist sie ein Segen, bleibt sie aus Bequemlichkeit - Füttern ist personal- und zeitauf-wendiger - wird sie zum Fluch. Denn es ist keineswegs immer gewährleistet, daß der Ernährungszustand des Patienten sich bessert. Hier zu ein Artikel aus der Ärztezeitung vom 15. 5. 2001: Sondenernährung verlängert Leben nicht immer Auch demenzkranke Patienten können durch wiederholtes Ziehen der Sonde ausdrücken, daß sie sie nicht wollen. Über einen begrenzten Zeitraum ist die künstliche Ernährung sinnvoll, jedoch als Dauerlösung fragwürdig - besonders bei Patienten mit Demenz, die nicht mehr richtig schlucken können, weil der Hirnabbau so weit fortgeschritten ist. Patientenverfügung magensonde schlaganfall erlitten haben. Wenn Menschen etwa wegen eines Schlaganfalls, eines Morbus Parkinson oder eines stenosierenden HNO-Tumors nicht mehr schlucken können, kön-nen sie künstlich über eine nasogastrale Magensonde oder eine perkutane endoskopische Gastrostomie (PEG) ernährt werden.
Wenn beispielswei-se nur niedergelegt ist, ein würdevolles Sterben zu ermöglichen oder zuzulassen, wenn ein The-rapieerfolg nicht mehr zu erwarten ist, soll das nicht ausreichen. Auch die Äußerung, "keine lebenserhaltenden Maßnahmen" zu wünschen, enthält nach Auffassung des BGH für sich ge-nommen keine hinreichend konkrete Behandlungsentscheidung. Im Einzelfall kann sich die erforderliche Konkretisierung bei einer weniger detaillierten Benen-nung bestimmter ärztlicher Maßnahmen durch die Bezugnahme auf ausreichend spezifizierte Krankheiten oder Behandlungssituationen ergeben. Ob in solchen Fällen eine hinreichend kon-krete Patientenverfügung vorliegt, ist dann durch Auslegung der in der Patientenverfügung enthaltenen Erklärungen zu ermitteln. BGH: Voraussetzungen einer für den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen bindenden Patientenverfügung. Im Ergebnis wird man diese Entscheidung zum Anlass nehmen müssen, eine bereits bestehende Patientenverfügung im Hinblick auf diese Rechtsprechung hin zu überprüfen. Bei der Errichtung einer neuen Patientenverfügung sollte man sich bei Zweifeln durch einen Fachmann beraten lassen.
BGH, Beschl. v. 8. 2. 2017 – XII ZB 604/15 Der BGH hat sich erneut mit den Anforderungen befasst, die eine bindende Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch von lebenserhaltenden Maßnahmen erfüllen muss. Gisbert Bultmann · Rechtsanwalt · Notar | Künstliche Ernährung durch Magensonde. Zum Sachverhalt Die im Jahr 1940 geborene Betroffene erlitt im Mai 2008 einen Schlaganfall und befindet sich seit einem hypoxisch bedingten Herz-Kreislaufstillstand im Juni 2008 in einem wachkomatösen Zustand. Sie wird seitdem über eine Magensonde künstlich ernährt und mit Flüssigkeit versorgt. Bereits im Jahr 1998 hatte die Betroffene ein mit "Patientenverfügung" betiteltes Schriftstück unterschrieben. In diesem war niedergelegt, dass unter anderem dann, wenn keine Aussicht auf Wiedererlangung des Bewusstseins besteht, oder aufgrund von Krankheit oder Unfall ein schwerer Dauerschaden des Gehirns zurückbleibe, "lebensverlängernde Maßnahmen unterbleiben" sollten. Zu nicht genauer festgestellter Zeit zwischen 1998 und ihrem Schlaganfall hatte die Betroffene mehrfach gegenüber verschiedenen Familienangehörigen und Bekannten angesichts zweier Wachkoma-Patienten aus ihrem persönlichen Umfeld geäußert, sie wolle nicht künstlich ernährt werden, sie wolle nicht so am Leben erhalten werden, sie wolle nicht so daliegen, lieber sterbe sie.
So wird der Flüssigkeits- und Nährstoffbedarf gesichert, das Leben verlängert und die Lebensqualität verbessert. Keine künstliche Ernährung um jeden Preis Anders bei Patienten mit fortgeschrittener Demenz: Hier gibt es keine Belege für eine Lebensverlängerung durch die künstliche Ernährung und wahrscheinlich auch keine Verbesserung der Lebensqualität. Patientenverfügung magensonde schlaganfall – eine untersuchung. Darauf hat Dr. Ann-Kathrin Meyer von der Abteilung für Geriatrie des Allgemei-nen Krankenhauses Wandsbek in Hamburg beim Internistenkongreß in Wiesbaden hingewiesen. Die künstliche Ernährung über Nasensonde oder PEG ist ein invasiver Eingriff in die persönliche Integrität des Patienten. Bei Hochdementen wird er unter Umständen erkauft mit Abwehrreflexen, Druckulzera, wiederholtem Erbrechen mit Aspiration und Notarzteinsätzen zum Absaugen sowie einer erhöhten Dekubitusrate wegen der notwendigen Fixierung, sagte Meyer. Zunehmend weiche die Hoffnung, daß mit der künstlichen Ernährung das Leben verlängert werden könne, der wissenschaftlich untermauerten Einsicht, daß dieses Ziel nicht erreichbar sei.