Kleine Sektflaschen Hochzeit
bvvp Geschäftsstelle Berlin bvvp Geschäftsstelle Brandenburg bvvp Geschäftsstelle Mecklenburg-Vorpommern Geschäftsstelle Peter Glaser c/o Dr. Iris Glaser Albert-Schweitzer-Str. 24 18147 Rostock Tel. : 0381 4590216 Fax: 0381 4906383 E-Mail: bvvp Geschäftsstelle Hamburg bvvp Geschäftsstelle Schleswig-Holstein bvvp Geschäftsstelle Bremen in Betreuung der bvvp -Bundesgeschäftsstelle Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten e. V. Württembergische Straße 31 10707 Berlin Tel. : 030 88725954 Fax: 030 88725953 bvvp Geschäftsstelle Niedersachsen bvvp Geschäftsstelle Nordrhein bvvp Geschäftsstelle Westfalen-Lippe bvvp Geschäftsstelle Hessen bvvp Geschäftsstelle Thüringen bvvp Geschäftsstelle Sachsen bvvp Geschäftsstelle Sachsen-Anhalt in Gründung bvvp Rheinland-Pfalz e. Sicherstellungsassistent. V. Geschäftsstelle VVPS Saarland bvvp Geschäftsstelle Baden-Württemberg Anja Dwornicki/Helena Triesch Postfach 61 21 79037 Freiburg Tel. : 0761 70438749 Fax: 0761 7072163 Homepage: bvvp Geschäftsstelle Nordbaden Bernd Aschenbrenner Seckenheimer Hauptstr.
Dokumente zum Download Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Vertreters Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Entlastungs- /Sicherstellungsassistenten Wichtige Informationen zum Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Entlastungs-/Sicherstellungsassistenten Dem Antrag sind folgende Dokumente beizufügen: die Approbationsurkunde die Facharzturkunde und ggf. entsprechende Nachweise, wie z. B. Anstellung in einer Praxis. ein ärztliches Attest Voraussetzungen Laut § 32 b Abs. 6 Ärzte-ZV ist die Beschäftigung einer Vertretung für einen angestellten Arzt / eine angestellte Ärztin zulässig und kann maximal für eine Dauer von sechs Monaten angezeigt werden. Gründe für eine Vertretung sind insbesondere die Freistellung eines angestellten Arztes / einer angestellten Ärzt:in, das Enden des Anstellungsverhältnisses durch Kündigung, Tod oder andere Gründe. Anforderungen an die Vertretung (Leistungsumfang) Sofern der/die Vertragsarzt/-ärztin Leistungen erbringt, für die es einer besonderen Befähigung und Genehmigung bedarf, muss die Praxisvertretung dafür die gleiche Befähigung besitzen.
Verträge und Vereinbarungen Psychotherapie-Vereinbarung Anwendung von Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung (Anlage 1 BMV-Ä/EKV) Kinder von schwer erkrankten Eltern – TK Vereinbarung nach § 43 SGB V mit der Techniker Krankenkasse (TK) über psychotherapeutische Beratungsleistungen für Familien mit Kindern von schwer erkrankten Eltern Vereinbarung zu Psychiatrischen Institutsambulanzen Vereinbarungen zu den Psychiatrischen Institutsambulanzen Genehmigungspflicht Die Teilnahme an diesem Vertrag setzt eine Genehmigung voraus. Antragsformulare, Hinweise und Ansprechpartner finden Sie unter Genehmigungspflichtige Leistungen.
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind und eine Psychotherapie erforderlich ist, werden die Kosten auf Antrag von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Der*die behandelnde Psychologische Psychotherapeut*in (PP) oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in (KJP) rechnet direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Der*die Psychotherapeut*in muss eine Zulassung als Vertragspsychotherapeut*in haben, damit die Abrechnung möglich ist. Eine Überweisung durch eine*n Arzt*Ärztin ist hierzu nicht notwendig – Sie können direkt Kontakt zu einer*einem Vertragspsychotherapeut*in aufnehmen. Wenn Sie privat krankenversichert sind, hängt es von Ihrem jeweiligen Versicherungsvertrag ab, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen bezahlt werden. Wer bezahlt eine Psychotherapie? | PTK Bayern. Dies ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. So kommt es beispielsweise vor, dass nur ein Teil des Honorars pro Sitzung erstattet wird, Ihre Kasse grundsätzlich nur 30 psychotherapeutische Sitzungen pro Jahr bezahlt oder die Kosten vollständig übernommen werden.