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Herzliche Grüße MonteCarlo_30 Alter Hase Dabei seit: 19. 03. 2011 Beiträge: 2459 AW: Übertarifliche Zulage kürzen Jetzt wollen sie mir die übertarifliche Zulage nach unten setzen, weil ich mehr Brutto bekomme. Ich vermute (! ) dass die über-tarifliche Zulage einer Aufsaugung im Falle einer Tariferhöhung unterliegt. Steht dazu was in einem Tarifvertrag, und in welchem? bewertet Arbeitgeber auf - dann haben andere auch etwas von Euren Erfahrungen. Dabei seit: 13. 09. 2008 Beiträge: 9637 Hallo, Montecarlo30 Ein Rechtsanspruch auf Gewährung über-oder außertariflicher Zulagen kann sich ergeben aus dem Arbeitsvertrag, einer vertaglichen Einheitsregelung/Gesamtzusage, einer betrieblichen Übung, einer Betriebsvereinbarung oder auf Grund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsat zes. 4.1.7 Wie sicher sind freiwillige übertarifliche Zahlungen des Unternehmens?. Ob auch in Zukunft ein Anspruch auf Gewährung der ZUlagen besteht, beurteilt sich danach, ob sie-unter Wahrung des MBR des BR und mit oder ohne FREIWILLIGKEITS-oder WIDERUFSVORBEHALT gezahlt worden sind bzw. gezahlt etwas von dem was hier steht?
Wird ein wirksamer Widerrufsvorbehalt ausgeübt, so stellt die Erklärung eine Bestimmung der Leistung durch den Arbeitgeber nach § 315 Abs. 1 BGB dar. Der Widerruf muss im Einzelfall billigem Ermessen entsprechen. Was billigem Ermessen entspricht, ist unter Berücksichtigung beider Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer festzustellen. Ist bereits ein Maßstab (Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, …) festgelegt, erfolgt die Prüfung anhand dieser Kriterien. Da pauschale Widerrufsvorbehalte unwirksam sind, ist hiervon in der Regel auszugehen. Bei Altverträgen sind die Kriterien ggf. zuvor durch die ergänzende Vertragsauslegung zu erarbeiten (s. o. ) und im Rahmen der Ausübungskontrolle anzuwenden. Weiterer Hinweis: Häufig finden sich in Arbeitsverträgen Formulierungen, nach denen die Zahlung eine "freiwillige, stets widerrufliche Leistung" des Arbeitgebers sei. Übertarifliche Zulage kürzen - arbeitsrecht.de Forum - Das Forum zum Arbeitsrecht und Sozialrecht. Es ist davon auszugehen, dass diese Kombination von Freiwilligkeitsvorbehalt auf der einen Seite und Widerrufsvorbehalt auf der anderen Seite gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. I Satz 2 BGB und das Gebot der Klarheit § 305c Abs. II BGB verstoßen und deshalb unwirksam ist (vgl. BAG Urteil vom 30.
Auch der Betriebsrat kann dabei weiterhelfen, die Konditionen für außertariflich Angestellte mit denen des geltenden Tarifvertrags abzugleichen.
06. 2006 - 10 AZR 385/05). In diesen Fällen kann der Arbeitgeber nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers (Vertrag) oder einer drei oder mehrmaligen Duldung der Kürzung oder Nichtzahlung (protestlose gegenläufige betriebliche Übung) eine Änderung herbeiführen. Begrenzung der Zahlung durch Widerrufsvorbehalt? Auch ein wirksamer Widerrufsvorbehalt berechtigt den Arbeitgeber, unter Einhaltung billigen Ermessens, eine verbindliche Gratifikationszusage einseitig abzuändern oder gar zu streichen. Umfassende, pauschale Widerrufsvorbehalte in regelmäßig verwendeten Arbeitsverträgen sind nach der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) nicht zumutbar. Zu einem wirksamen Widerrufsvorbehalt gehört Klarheit, Verständlichkeit und die Nennung der möglichen Widerrufsgründe. Anderenfalls ist der Vorbehalt wegen Verstoßes gegen §§ 308 Nr. 4, 307 BGB unwirksam (vgl. 2006 - 10 AZR 385/05). Arbeitgeber sollten die Widerrufsklausel möglichst konkret ausgestalten, um das gesetzliche Zumutbarkeitskriterium zu erfüllen.