Kleine Sektflaschen Hochzeit
Eine Vorsorgevollmacht kann sehr umfassend sein und Kompetenzen von der Gesundheitsvorsorge, bis zur Vertretung vor Gericht und der Vermögensvorsorge umfassen. Es steht dem Vollmachtgeber aber frei, wie viele Kompetenzen übertragen werden soll. Notwendige Vollmachten im Alter und im Notfall - Unabhängige Patientenberatungsstelle Aachen. Diese Vorlage ermöglicht es, eine Vollmacht zu erstellen, die sich genau den Anforderungen anpasst und eher limitiert oder sehr umfassend sein kann. Im näheren kann über Folgendes entschieden werden: Gesundheitsvorsorge Wohnungsangelegenheiten Behördengang Vermögenssorge (zu beachten: hier sind einzelne Vollmachten bei den jeweiligen Bankinstituten notwendig) Postverkehr Gerichtsvertretung Untervollmachten Betreuungsverfügungen usw. Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung? Mit der Erteilung einer Vorsorgevollmacht lässt sich in der Regel das mit der Betreuungsbestellung verbundene Verfahren unterbinden. Ist also eine Person, der vollständig vertraut werden kann, bereit, sich im Fall der Fälle um die Angelegenheiten einer anderen Person zu kümmern, ist eine Vollmacht vorzuziehen.
Im Gegensatz zum Betreuer steht der Bevollmächtigte auch unter keiner Kontrolle des jeweiligen Betreuungsgerichts. WIE WIRD DAS DOKUMENT VERWENDET? Die Vorlage sollte also den Fragen entsprechend ausgefüllt werden und angepasst werden. Mit der Unterzeichnung ist sie wirksam gegenüber Dritten und kann auch als "Urkunde" eingesetzt werden. Jede Partei sollte eine Kopie der Vollmacht erhalten. Formalia Die Vorsorgevollmacht kann beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden. Vor der Anordnung einer Betreuung fragen Amtsgerichte meistens dort an, ob bereits eine Vorsorgevollmacht vorliegt. Nichtsdestotrotz ist es auch Aufgabe des Vollmachtgebers, dass seine Vorsorgevollmacht im Ernstfall auch vorgelegt werden kann. Bestenfalls sollten Angehörige und Ärzte über das Bestehen einer Vorsorgevollmacht informiert und eine Kopie im Portemonnaie mitgetragen werden. ANWENDBARES RECHT: Für Deutschland findet sich die Rechtsgrundlage für das Handeln des Bevollmächtigten in §§ 164 ff. BGB, für das Verhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigter in §§ 662 ff. BGB.
Wenn die Vorsorgevollmacht nur unter einer Bedingung in Kraft gesetzt werden soll, muss das in der Vorsorgevollmacht formuliert werden. Eine solche Bedingung wird meistens sein, dass der Vollmachtgeber selbst nicht mehr entscheiden kann. Es sollte nur ein Vorsorgebevollmächtigter eingesetzt werden. Sonst riskiert man, dass sich Vorsorgebevollmächtigte blockieren. Allerdings kann es empfehlenswert sein, für einen Vorsorgebevollmächtigten einen Vertreter zu benennen: z. B. für den Fall der Verhinderung des Vorsorgebevollmächtigten. Vorsorgevollmachten können mit Patientenverfügungen kombiniert werden. Beispielsweise kann verfügt werden, dass der Vorsorgebevollmächtigte entsprechend der Patientenverfügung handeln soll. Oder es kann verfügt werden, dass die Patientenverfügung gelten soll, wenn der Vorsorgebevollmächtigte nicht erreicht werden kann. Sinnvoll ist es außerdem, die Vorsorgevollmacht in gesundheitlichen Angelegenheiten auch ausdrücklich mit einer Bevollmächtigung zu verbinden, dass der Bevollmächtigte rechtlich vorgehen darf, um die Vollmacht durchzusetzen.