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Wie kann sich der Patient vor Abzocke beim Arzt schützen? Die Diskussion um die Rechte von Patienten hat ihre Wurzeln bereits in den siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts. Die Patientenrechte waren bis vor wenigen Jahren nicht in einem einheitlichen Gesetz geregelt. Vielmehr wurden diese aus den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen abgeleitet. Rene huy rechtsanwalt video. Die jahrzehntelangen Diskussionen um eine einheitliche Kodifizierung der Patientenrechte mündeten in der Verabschiedung des Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (das so genannte Patientenrechtegesetz), welches 2013 in Kraft getreten ist. Im Nachfolgenden soll ein Überblick über Entstehung, Ziele und die wesentlichen Regelungen dieses Gesetzes gegeben werden. Das Patientenrechtegesetz enthält wichtige Regelungen für Ärzte und Patienten. Die Vorschriften über den Behandlungsvertrag regeln die Rechte und Pflichten der beteiligten Akteure, also von Patienten und Behandlern, wobei das Gesetz mit letzteren neben Ärzten auch die Angehörigen der Gesundheitsberufe wie Heilpraktiker, Hebammen und Entbindungspfleger sowie Masseure meint.
Daneben enthält das Gesetz diverse Änderungen des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches, der Patientenbeteiligungsverordnung und des Krankenhausfinanzierungsgesetzes. Inhaltlich regelt das Gesetz erstmals systematisch den Behandlungsvertrag im Zusammenhang mit dem Dienstvertrag. Der Behandler ist zur medizinischen Behandlung des Patienten und dieser zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Zugleich wird klargestellt, dass der Behandler – von seltenen Ausnahmen abgesehen – dem Patienten nicht den Heilerfolg, sondern lediglich die fachgerechte Bemühung um die Heilung schuldet, wobei die Behandlung nach "allgemein anerkannten fachlichen Standards" zu erfolgen hat, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Daneben werden erstmals die Informationspflichten der Behandler geregelt. Golem.de: IT-News für Profis. Zu Beginn der Behandlung ist dem Patienten eine verständliche Erläuterung hierüber zu geben. Der Arzt muss den Patienten auf Nachfrage sogar über Umstände aufklären, die die Annahme eines Behandlungsfehlers begründen.