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Um Leben zu schützen, und auch im Brandfall eventuell den Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung nicht zu gefährden, sollten Vermieter ihrer Pflicht zur Installation von Rauchmeldern nachkommen. Übersicht - Bis wann müssen Rauchmelder in Mietwohnungen installiert sein? In welchen Bundesländern besteht ab wann und bis wann die Installationspflicht für Rauchmelder: Installationspflicht für Rauchmelder in Deutschland - Termine Wie das Anbringen von Rauchmeldern gegenüber dem Vermieter durchsetzen? Eine Information gegenüber der zuständigen Baubehörde, dass ein Vermieter seiner Installationspflicht nicht nachkommt, kann helfen. Wenn der Vermieter keine Rauchmelder installiert hat, dazu aber gesetzlich verpflichtet ist: Schreiben Sie Ihrem Vermieter, fordern Sie ihn nachweisbar und mit Fristsetzung auf, Rauchmelder in Ihrer Wohnung zu installieren: Mängelbeseitigung - Dem Vermieter immer eine Frist setzen. Hinweis Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort:
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Veröffentlicht am 17. 01. 2015 | Lesedauer: 3 Minuten 13 von 16 Bundesländern haben eine Rauchmelderpflicht Quelle: dpa Bis auf Berlin, Brandenburg und Sachsen gilt in allen Bundesländern jetzt die Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern in Wohnräume. Eigentümer müssen sie installieren – bei ihren Mietern und sich selbst. E igentümern von Haushalten ohne Rauchmelder drohen in Zukunft teils empfindliche Strafen. Sollte ein Mieter der Bauaufsicht melden, dass in seinem Haushalt kein Rauchmelder angebracht ist, könnte sein Vermieter in Niedersachsen mit Geldbußen von bis zu 50. 000 Euro belegt werden. In Bremen sind mehrere Hundert Euro Zwangsgeld möglich. Flächendeckend kontrolliert werde die Einhaltung der Pflicht aber nicht, wie das Sozialministerium in Hannover und das Bremer Bauressort mitteilten. Dafür gebe es weder Kapazitäten noch die rechtliche Handhabe. Bis Jahresende müssen alle Haushalte mit Rauchmeldern ausgestattet sein. "Wir können nur auf die Vernunft der Eigentümer setzen", sagte Jens Tittmann vom Bremer Bauressort.
3. Wahl: selbst tätig werden – eigene Ersatzvornahme Als Alternative zur Mietzinsminderung können Sie als Mieter selbst Rauchmelder besorgen und installieren und die dafür aufgewendeten Kosten anschließend dem Vermieter als Schadensersatz in Rechnung stellen und die Kosten mit der nächsten Mietzinszahlung verrechnen – das ist eine sogenannte "Ersatzvornahme" (§§ 536 und 536a BGB). Jedoch sind die Voraussetzungen für diese berechtigte Ersatzvornahme des Mieters nicht weniger komplex als bei der Mietzinsminderung. Lesen Sie mehr unter "Dürfen Mieter einen eigenen Rauchmelder anbringen? "