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2010 ist dieser aufgrund der nunmehr klaren Rechtslage abzulehnen (OFD Rheinland 21. 2. 11, akt. Kurzinfo ESt 1/2011). Erfassung der Steuerzinsen auf Nachforderungen und Erstattungen Erstattungszinsen gem. § 233a AO sind als Einnahmen aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 7 EStG steuerpflichtig, soweit sie nicht zu den Betriebseinnahmen gehören. Bei den Nachzahlungszinsen handelt es sich um nicht berücksichtigungsfähige private Schuldzinsen gem. § 12 Nr. 3 EStG. Werden Erstattungszinsen festgesetzt, so sind diese im Zeitpunkt des Zuflusses als Einnahmen aus Kapitalvermögen zu erfassen. Kommt es anschließend über eine Änderung des zugrunde liegenden Steuerbescheids zu einer Minderung und (Teil-) Rückzahlung zuvor festgesetzter Erstattungszinsen, handelt es sich insoweit um negative Einnahmen aus Kapitalvermögen. Diese sind im Zeitpunkt des Abflusses zu berücksichtigen (§ 11 Abs. Zinserträge 233a ao steuerfrei anlage a kst 3. 1 EStG). Entsprechend sind auch Rückzahlungen von durch den Steuerpflichtigen beglichene Nachzahlungszinsen zu beurteilen.
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12. 06. 2018 – 15:17 Freie Wähler Landtagsfraktion Bayern München (ots) Am kommenden Donnerstag werden die Straßenausbaubeiträge in Bayern abgeschafft - endgültig! Für die FREIEN WÄHLER im bayerischen Landtag ist das ein riesiger Erfolg, denn dieses Ziel hatten sie in nur rund neun Monaten massiven Drucks auf die CSU erreicht. Für Fraktionschef Hubert Aiwanger ein Etappensieg, doch kein Grund sich zurückzulehnen: "Für uns FREIE WÄHLER ist das Ende der Straßenausbaubeiträge - nach Abschaffung der Studiengebühren und der Rückkehr des G9 - ein immenser politischer Erfolg. Das vorgelegte Gesetz der CSU reicht jedoch nicht aus. Wir fordern eine Alternativfinanzierung für die Kommunen von mindestens 150 Millionen Euro jährlich sowie die Rückerstattung bereits bezahlter Straßenausbaubeiträge bis zum 1. Januar 2014. Die Staatsregierung hatte willkürlich den 1. Januar 2018 festgesetzt. Das wollen wir im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger nicht akzeptieren und werden nach der Landtagswahl im Herbst weitere Verbesserungen durchsetzen! "
BVB / FREIE WÄHLER startete am heutigen Tag die Volksinitiative "Erschließungsbeiträge abschaffen! " Ziel ist die Abschaffung der für die erstmalige Herstellung von Straßen, die bisher Sandpisten waren, zu zahlenden Beiträge. Link zur Unterschriftenliste – zum selbst runterladen und ausdrucken BVB / FREIE WÄHLER ist der Überzeugung, dass Straßen Güter der Allgemeinheit sind und es ist nicht gerecht, wenn Anlieger teils sehr hohe Abgaben dafür bezahlen müssen. Es ist eine Frage des sozialen Friedens, Teile staatlicher Daseinsvorsorge nicht durch einzelne (oft Familien und Senioren) zahlen zu lassen. Laut einer aktuellen Umfrage sprechen sich 76% der Brandenburger für eine Abschaffung der Erschließungsbeiträge aus. Daher haben die Vertrauenspersonen der Volksinitiative Péter Vida, Dr. Stefanie Gebauer (Stadtverordnete Kremmen) und Gerd Kirchner (Stadtverordneter Falkensee) die Inhalte der Volksinitiative vorstellen und den Startschuss geben. Zugleich wurde das vor Beginn und Ausformulierung der Volksinitiative durch Prof. Dr. Thorsten Ingo Schmidt erstellte umfassende juristische Gutachten zur Zulässigkeit des Vorhabens präsentiert.
Prof. Dr. Michael Piazolo, Landtagsabgeordneter aus München und Mitinitiator des Volksbegehrens zu Abschaffung der Strabs, stellt weiter fest: "Nach der Verabschiedung des Gesetzes zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ist es jetzt dringend nötig, dass die Staatsregierung Planungssicherheit für die Kommunen herstellt. Die jahrelange Diskussion um die Straßenausbaubeiträge hat großen Ärger in den Kommunen verursacht. So konnte es nicht weitergehen! Das Volksbegehren der FREIEN WÄHLER mit rund 350. 000 innerhalb weniger Wochen gesammelten Unterschriften hat die Trendwende eingeleitet. Leider bleibt die Staatsregierung jetzt bei der Abschaffung auf halbem Weg stehen! " Hinweis: Ein Pressebild zu einer Bildaktion der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion bezüglich der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge finden Sie hier: Pressekontakt: Der Pressesprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion im Bayerischen Landtag Dirk Oberjasper, Maximilianeum, 81627 München Tel. 089 / 4126 - 2941, Original-Content von: Freie Wähler Landtagsfraktion Bayern, übermittelt durch news aktuell
Nach der Landtagswahl 2008 hat die Regierung beschlossen, dass Anwohner nicht mehr bei der Sanierung von Straßen mitzahlen müssen. Werden die Straßen dadurch schlechter? Die vor der Landtagswahl 2018 auf Druck der Freien Wähler beschlossene Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ("Strabs") für Grundeigentümer kommt den bayerischen Steuerzahlern nun teuer zu stehen: So kostete allein der Verwaltungsaufwand für die Bearbeitung der mehr als 20. 000 Anträge zur Rücküberweisung von vor der Abschaffung gezahlten Beiträgen laut Innenministerium bisher mehr als fünf Millionen Euro. CSU und Freie Wähler hatten nach der Wahl 2018 für die Rückerstattung einen "Härtefallfonds" von 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. 33 Personen kümmerten sich nur um die Rückabwicklung der Straßenausbaubeiträge Für die Abwicklung in ganz Bayern ist die Regierung von Unterfranken zuständig. Dort seien zeitweise bis zu 33 Personen mit der Bearbeitung der Anträge beschäftigt gewesen, kritisierte der Grüne Johannes Becher nun im Landtag.
So hätten Kommunen auch keinen Anlass mehr, anstehende Straßenreparaturen auf die lange Bank zu schieben. Unterstützung erhielten die FREIEN WÄHLER bei ihrer Pressekonferenz von prominenten Gegnern der Straßenausbaubeiträge, darunter Rosmarie Brosig von der "Allianz gegen Straßenausbaubeitrag in Bayern", dem Geschäftsführer des Eigenheimerverbands Bayern e. V., Friedrich Richler, sowie Siegmund Schauer, Präsident des Verbandes Wohneigentum Bayern. Richler und Schauer hatten im Oktober 2017 beim bayerischen Verfassungsgerichtshof eine Popularklage zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge eingereicht. Über den Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER soll bereits am kommenden Mittwoch, 29. November, im Parlament beraten werden. Sollte sich die Staatsregierung weiter unnachgiebig zeigen, droht Aiwanger mit einem Volksbegehren der FREIEN WÄHLER. Dafür gebe es Unterstützung in zahlreichen Verbänden. Hinweis: Den erwähnten Gesetzentwurf der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion sowie ein Foto von der Pressekonferenz finden Sie hier: Pressekontakt: Der Pressesprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion im Bayerischen Landtag Dirk Oberjasper, Maximilianeum, 81627 München Tel.
Werden in einem Neubaugebiet, also auf der "Grünen Wiese" Straßen, Wege und Plätze neu hergestellt, geschieht dies auf der Rechtsgrundlage des Baugesetzbuch des Bundes (§§127 ff. BauGB). Diese Kosten müssen nur für die erstmalige Herstellung bezahlt werden. Der Beitrag für den Grundstückseigentümer kann dabei bis zu 90 Prozent der Kosten der Maßnahme betragen. Das Baugesetzbuch des Bundes ist über den Landesgesetzgeber nicht änderbar. Das Bundesrecht kann aber in Landesrecht (KAG) überführt werden und ist dann auf Landesebene änderbar.
27. August 2019 Die Freien Wähler FBW Kitzingen e. V. informieren Bürger und Wohneigentümer über Möglichkeiten eines Ausgleichs für bereits gezahlte "Strabs". Wer kann einen Härteausgleich erhalten? Informationen erhalten Interessierte bei Dr. Uwe Pfeiffle mobil 0157 30332139. Haus- & Grundbesitzer müssen seit 01. 01. 2018 in Bayern nicht mehr für die Sanierung oder den Ausbau von innerörtlichen Straßen bezahlen. Der Bayerische Landtag hat das Kommunalabgabengesetz geändert und die sog. Straßenausbaubeiträge abgeschafft. Für Härtefälle in der Zeit davor wurde ein Härtefallfonds eingerichtet. Er kommt den Beitragszahlerinnen und –zahlern zugute, die zu Straßenausbaubeiträgen im Zeitraum vom 01. 2014 bis 31. 12. 2017 herangezogen und durch diese unzumutbar belastet wurden. Dafür sind insgesamt 50 Mio. € zur Verfügung gestellt. Über die Verteilungentscheidet eine eigens eingerichtete Kommission.