Kleine Sektflaschen Hochzeit
Hallo ihr Lieben, heute zeige ich Euch, was ich an Olga, Susanne und Sandra als Gewinn zugeschickt habe. Ich habe noch im letzten Jahr einen etwas größeren Einkauf bei AEH Design getätigt, weil die wirklich schöne Ideen für so kleine Präsente und dazu passende Stempel haben. U. a. das 30 Minuten Wellness habe ich ja daher, habe es bisher aber immer ausgedruckt. Ich habe jedoch 15 Minuten Glück in der Tüte zusammengestellt:) Entsprechend gefüllt habe ich drei kleine Tütchen. Dafür sind die Butterbrottüten wirklich super. Dekoriert habe ich mit ein paar Papierresten - ihr merkt, ich versuch's mit meinen Vorsätzen:) So kann man das prima als kleines Mitbringsel, Goodie oder auch als Geschenk für all diejenigen, die sich mal wieder nichts wünschen, abwandeln. Ich hoffe, die Empfängerinnen freuen sich und können ihre 15 Minuten Glück genießen. Ich werde dieses Jahr sicher einige solcher Tütchen (auch mit anderen Sachen) verschenken. Glückliche Grüße Eure Christin
Ich habe Biomülltüten genommen. evtl. Deko zum Bekleben der Tüte. Ich habe mit Washi-Tape verziert. Eine Gebrauchsanweisung, die ihr an die Tüte hängen oder auf die Tüte kleben könnt. 15 Minuten Weihnachten Gebrauchsanweisung Handy ausschalten Tee aufgießen Lichtertüte aufstellen Kerze anzünden Füße hochlegen Geschichte lesen Tee und leckerei genießen Los gehts… Wenn Ihr alles zusammen habt ist der Rest ein Kinderspiel. Befestigt die Gebrauchsanweisung an der Tüte und füllt sie mit allen Dinge, die ich oben aufgeführt habe. Verziert und dekoriert ganz nach Eurem Geschmack. Zum Schluss müsst Ihr die Tüte nur noch verschenken. Ich bin mir sicher, die/der beschenkte wird sich über 15 Minuten für sich sicher freuen. Viel Spaß beim Zeit schenken!
Glück braucht man immer. Zusammengepackt in der süßen Geschenktasche und einer kleiner Anleitung, kann man das Glück zujeder Zeit und überall anwenden. Ich wünsche euch einen glücklichen Tag! 🙂 Viele Grüße
Hallo ihr Lieben, heute kann ich euch ein Geburtstagsset zeigen, welches ich mit den süssen Lelo-Schnecken (gibt es bei der lieben Andrea von AEH-Design im DaWanda-Shop) und dem Stempelchen "15-Minuten Glück in der Tüte" gewerkelt habe!
Zur Insolvenz der Captura GmbH und Haftung des Treuhänders Aufgrund der Insolvenz der Firma Captura GmbH sind von einer Vielzahl geschädigter Anleger Klagen gegen den Treuhänder beim zuständigen Landgericht München I eingeleitet worden, wobei die Kläger insbesondere von einem Rechtsanwalt in München und einem Rechtsanwalt in Bielefeld vertreten werden. Zwischenzeitlich sind 4 Urteile ergangen, welche eine Haftung des Treuhänders bejahen, die jedoch nicht rechtskräftig sind, sondern im Wege einer Berufungseinlegung durch das Oberlandesgericht München zur Überprüfung gestellt werden. Das derzeitige Klagevolumen dürfte mittlerweile bei einer Anzahl von etwa 80 Klagen insgesamt liegen, die, die€ 3, 0 Mio-Grenze überschritten haben, was zu folgender Betrachtung Anlass gibt: Wie wohl verschiedene Kammern des LG München I gütliche Einigungen angesprochen haben, ist eine solche bislang nicht zu Stande gekommen. Aus Sicht des beklagten Treuhänders hängt dies vor allem damit zusammen, dass die Vermögensverhältnisse des Treuhänders zur Befriedigung der geltend gemachten Forderungen auch nicht annähernd ausreichen, zum anderen aber damit, dass eine vergleichsweise Lösung dadurch erschwert wird, dass bislang nicht ersichtlich ist, ob und welche Ansprüche noch in der Zukunft gegen den Treuhänder geltend gemacht werden.
Anleger konnten sich in Form von Nachrangdarlehen oder Inhaberschuldverschreibungen bei der Captura GmbH beteiligen. Doch statt der erhofften Renditen müssen sie nun mit finanziellen Verlusten rechnen. Auch wenn das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet werden sollte, bedeutet dies nicht, dass die Forderungen der Anleger voll befriedigt werden können. Wie hoch die Insolvenzquote ausfallen wird, hängt in erster Linie von der Insolvenzmasse und der Verwertung der Immobilienprojekte ab. Die Kanzlei Kreutzer aus München empfiehlt den Anlegern daher, nicht nur auf ein mögliches Insolvenzverfahren zu vertrauen, sondern auch weitere rechtliche Schritte zu überprüfen: Besonders für die Anleger der Nachrangdarlehen besteht die Gefahr, dass sie im Insolvenzverfahren leer ausgehen, da ihre Forderungen nachrangig behandelt werden. Bei den Anlegern der Schuldverschreibungen stehen die Chancen zwar besser, dennoch müssen sie mit einem finanziellen Schaden rechnen. Daher sollten die Anleger auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen.
Einst groß gestartet, kam jetzt der tiefe Fall. Die Captura GmbH mit Sitz in Grasbrunn und vertreten durch die Geschäftsführer Marcus Scheffold und Christoph Scheffold (Geschwister) hat jetzt beim Amtsgericht München das Insolvenzverfahren im Wege eines Eigenantrags beantragt. Mit Beschluss vom 16. 09. 2015 zum Az. : 1507 IN 2731/15 hat das Amtsgericht München das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet und Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl, Partner der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Beck & Partner GbR, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Wer ist die Captura GmbH? Die Captura GmbH ist seit dem Jahr 2010 auf dem Markt tätig und hat Anlegergelder im Wege von Inhaberschuldverschreibungen und Nachrangdarlehen eingeworben, um so kleine und mittelständische Unternehmen bei der Umsetzung von Immobilienprojekten zu unterstützen. Dabei wurden die Anleger damit gelockt, dass die Investitionen eine kurze Laufzeit von 180 und/oder 360 Tagen haben. Zudem war auch die Verzinsung verlockend und sollte jährlich 7, 35% oder 7, 95% betragen.
Dazu gehört auch die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Rechtliche Stellungnahme der Kanzlei Kreutzer, München: Im Insolvenzverfahren haben die Anleger schlechte Karten, die sich durch die Masseunzulänglichkeit natürlich nicht verbessert haben. Das ist allerdings kein Grund, das investierte Kapital jetzt schon abzuschreiben. Es gibt immer noch Möglichkeiten, das investierte Geld auf anderem Weg zu retten. Insbesondere kommt dabei die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Betracht. Anspruchsgegner können dabei sowohl die Unternehmensverantwortlichen als auch die Vermittler sein. Diese hätten in den Beratungsgesprächen auch die Risiken aufzeigen müssen und die Plausibilität des Geschäftsmodells prüfen müssen. Ist dies nicht geschehen, könnten auch sie in der Haftung stehen.