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Moderator: Czauderna ALEXB18 Beiträge: 2 Registriert: 01. 10. 2018, 15:55 Frage zur Krankenkassen-Bescheinigung nach §312 Abs. 3 SGBIII Hallo Ich habe folgende Frage: meine Frau ist seit längerer Zeit krankgeschrieben und hat jetzt von der Krankenkasse die Mitteilung bekommen dass ihr Anspruch auf Krankengeld nach 78 Wochen abläuft und sie sich deshalb bei der Agentur für Arbeit melden soll. Bei der Vorsprache bei der Agentur wurden ihr zwecks Antrag auf Arbeitslosengeld 1 nach §145 SGB III (Nahtlosigkeitsregelung) verschiedene Formulare ausgehändigt, u. a. eine Arbeitsbescheinigung (nach §312 SGB III) die sie vom AG ausfüllen lassen muss und zusätzlich eine weitere Bescheinigung (ebenfalls nach §312 SGB III) die "vom Leistungsträger" ausgefüllt werden muss. Den Fragestellungen entnehme ich dass dies offenbar von der Krankenkasse ausgefüllt werden muss. Nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den AG hat zunächst die KK Krankengeld (Krankengeld-1) bezahlt, dann gab es eine Reha-1 während der sie Übergangsgeld von der DRV bezogen hat, danach wieder Krankengeld (Krankengeld-2), dann eine zweite Reha mit Übergangsgeld von der DRV (Reha-2) und danach bis heute (bzw. Bescheinigung gem 312 abs 3.4. bis auf weiteres) wieder Krankengeld (Krankengeld-3).
Die AWV stellt für Mitglieder des Bescheinigungswesens verschiedene Bescheinigungen der Lohn- und Gehaltsabrechnung zum Download zur Verfügung (Zugriff nur mit Passwort). Bitte wählen Sie eine der folgenden Bescheinigungen als Download aus: 1. Bescheinigungen an die Sozialversicherungsträger 1. 1. Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Krankengeld/Verletztengeld (Stand: Oktober 2018, Größe: 79 K) 1. 2. Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Krankengeld/Verletztengeld bei Erkrankung des Kindes (Stand: Oktober 2018, Größe: 80 K) 1. 3. Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Mutterschaftsgeld (Stand: Oktober 2018, Größe: 80 K) 1. 4. Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Pflegeunterstützungsgeld (Stand: Mai 2017, Größe: 660 K) 1. 5. Erstattungsantrag gemäß § 3a Abs. 2 EntgFG (Stand: November 2015, Größe: 263 K) 1. 6. Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Übergangsgeld - Rehabilitationsleistung (Stand: Juni 2011, Größe: 368 K) 1. Bescheinigung gem 312 abs 3.1. 7. Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Übergangsgeld - Teilhabe am Arbeitsleben (Stand: Juni 2011, Größe: 443 K) 1.
Zeiten des Übergangsgeldbezugs haben wir nicht bescheinigt, da wir für diese Zeit ja auch nicht der Leistungsträger waren. Gruss von ALEXB18 » 02. 2018, 06:24 Czauderna hat geschrieben: Hallo und willkommen im Forum. Hallo Czauderna, vielen Dank für die prompte Antwort. Arbeitsbescheinigung nach § 312 Abs. 1 SGB III « Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog. Ja ich bin neu hier im Forum und "Willkommen an alle" auch von meiner Seite! Ja das entspricht auch meinem laienhaften Verständnis, dass die Bescheinigung u. dem Zweck dient den Nachweis zu führen dass der Krankengeldanspruch jetzt (bzw. in naher Zukunft) erschöpft ist. Daher müsste die Krankenkasse in meinem Verständnis die Zeiten des Bezugs von "Krankengeld-1, Krankengeld-2 und Krankengeld-3 (letzteres mit Vermerk "laufend")" bescheinigen. Sinnvollerweise ergänzt durch den Tag an dem der maximale Leistungsbezug endet... Ich werde noch heute die Krankenkasse dahingehend kontaktieren. Auch ich denke dass Zeiten des Bezugs von Übergangsgeld von demjenigen zu bescheinigen sind, der diese Leistungen erbracht hat, sprich hier die DRV.
(1) Der Arbeitgeber hat auf Verlangen der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers oder auf Verlangen der Bundesagentur alle Tatsachen zu bescheinigen, die für die Entscheidung über den Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld erheblich sein können (Arbeitsbescheinigung); dabei hat er den von der Bundesagentur hierfür vorgesehenen Vordruck zu benutzen. In der Arbeitsbescheinigung sind insbesondere 1. die Art der Tätigkeit der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers, 2. Beginn, Ende, Unterbrechung und Grund für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses und 3. Bescheinigung gem 312 abs 3.5. das Arbeitsentgelt und die sonstigen Geldleistungen, die die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer erhalten oder zu beanspruchen hat, anzugeben. Die Arbeitsbescheinigung ist der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber auszuhändigen. (2) Macht der Arbeitgeber geltend, die Arbeitslosigkeit sei die Folge eines Arbeitskampfes, so hat er dies darzulegen, glaubhaft zu machen und eine Stellungnahme der Betriebsvertretung beizufügen.