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Bei Skonto gehts ja eigentlich nur darum, daß man als Auftragnehmer möglichst schnell seine Rechnungen bezahlt bekommt und der Auftraggeber dafür einen Preisvorteil erhält. Ich würde gerne eine solche Vereinbarung treffen, da man sonst teilweise 4-6 Wochen auf die Begleichung der Honorare warten muß. Ich bräuchte dazu allerdings eine verbindliche Aussage. Registrierter Nutzer Registriert seit: 18. Architektenhonorare: EuGH überrascht mit Urteil zu HOAI-Altverträgen. 02. 2004 Beiträge: 116 Matthias: Offline Ort: Freising Beitrag Uhrzeit: 09:51 ID: 36540 Social Bookmarks: dann frag doch mal bei der Kammer nach, die HOAI-Experten dort geben bei solchen Einzelfragen schnell eine Auskunft, die deutlich fundierter sein dürfte als unsere Mutmaßungen hier.... und dann darfst Du uns natürlich auch informieren. Gruß, Matthias Registrierter Nutzer Uhrzeit: 09:56 ID: 36541 Social Bookmarks: Zitat: Zitat von Matthias dann frag doch mal bei der Kammer nach, die HOAI-Experten dort geben bei solchen Einzelfragen schnell eine Auskunft, die deutlich fundierter sein dürfte als unsere Mutmaßungen hier.
Autor: Dipl. -Ing. Klaus D. Siemon, Osterode/Harz Herausgeber: IWW Institut für Wirtschaftspublizistik GmbH & Co. KG # 29. 08. 2014 Honorarsenkung unter anderem bei Überlängen rechtlich möglich. Auftraggeber nutzen nachteilige Gesetzeslage für Minderungsansprüche. Zahlreiche Argumente gegen unsachgemäßes Vorgehen für Büros gegeben Neue HOAI mit vielen Fallstricken Die Lücken der HOAI 2013 erlauben eine Unterschreitung des Mindesthonorars. Auftraggeber, die dies ausnutzen, riskieren einen Leistungsverlust. Foto: Pauline / Pixelio Die HOAI 2013 wurde mit heißer Nadel gestrickt. Die Haftungsfreizeichnung durch Angehörige der freien Berufe und ihre ... - Andreas Köhler - Google Books. Ein typisches Beispiel ist die HOAI-konforme Mindestsatzunterschreitung bei Projekten mit großer Längenausdehnung, die sich bei den Ingenieurbauwerken (§ 44 Abs. 7), der Tragwerksplanung (§ 52 Abs. 5) und der Technischen Ausrüstung (§ 56 Abs. 6) befinden. Erste Erfahrungen aus HOAI 2013-Projektabwicklungen zeigen, dass die Regelung benutzt wird, um unsachgemäße Honorarminderungen durchzusetzen. Steuern Sie daher erfolgreich dagegen.
3. Auswirkungen auf die Vergabepraxis von Architektenund Ingenieurleistungen Bereits direkt nach dem Urteil des EuGH vom 04. 07. 2019 – Rs. Erbschaft: Vollstreckung in den ungeteilten Nachlass - Deubner Verlag. C-377/17 – sind die öffentlichen Auftraggeber dazu übergegangen, bei der Ausschreibung von Architekten- und In-genieurleistungen ausdrücklich auch Angebote unterhalb der Mindestsätze der HOAI zu berücksichtigen. Wie uns bekannt ist, führte dies in Einzelfällen bereits dazu, dass – trotz der herrschenden Konjunkturlage – Nachlässe von 10% auf den Mindestsatz der HOAI in Vergabeverfahren angeboten wurden und den Zuschlag erhielten. Die öffentlichen Auftraggeber werden zwar auch weiterhin die HOAI als Hilfsmittel der Honorarberechnung verwenden, allerdings werden sie auch Angebote berücksichtigen müssen, die den jetzigen Basishonorarsatz unterschreiten, sodass auch hier der Preiskampf eröffnet ist. 4. Zunehmende Relevanz von Nachträgen für Planer Überall da, wo die Auftragnehmer gezwungen sind, durch die Abgabe sehr günstiger Angebote Aufträge zu generieren, hat sich in der Vergangenheit ein ausgeprägtes Nachtragsmanagement entwickelt, um die beim Vertragsschluss ausgelassenen Honorarpotenziale nachträglich geltend zu machen.
Preisverhandlung, Materialbestellung. Bereits bei der Bes... Nachverhandlungsverbot zu Preisen Wird die Baumaßnahme von einem öffentlichen Auftraggeber ausgeschrieben und dafür die VOB Teil A maßgebend, dann sind Veränderungen zum vom Bieter abgegebenen Angebot sowie den angebotenen Preisen nicht statthaft. Dies leitet sich ab bei nationalen A... Präqualifikation - VOL Für Leistungen, die keine Bauleistungen darstellen, werden die Bedingungen für Verträge mit öffentlichen Auftraggebern in der VOL (Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen) geregelt. Für Nachweise über die Eignung von Anbietern kann auch die Prä...
(1) 1 Der Auftragnehmer kann neben den Honoraren dieser Verordnung auch die für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Nebenkosten in Rechnung stellen; ausgenommen sind die abziehbaren Vorsteuern gemäß § 15 Absatz 1 des Umsatzsteuergesetzes in der jeweils geltenden Fassung. 2 Die Vertragsparteien können in Textform vereinbaren, dass abweichend von Satz 1 eine Erstattung ganz oder teilweise ausgeschlossen ist. (2) Zu den Nebenkosten gehören insbesondere: 1. Versandkosten, Kosten für Datenübertragungen, 2. Kosten für Vervielfältigungen von Zeichnungen und schriftlichen Unterlagen sowie für die Anfertigung von Filmen und Fotos, 3. Kosten für ein Baustellenbüro einschließlich der Einrichtung, Beleuchtung und Beheizung, 4. Fahrtkosten für Reisen, die über einen Umkreis von 15 Kilometern um den Geschäftssitz des Auftragnehmers hinausgehen, in Höhe der steuerlich zulässigen Pauschalsätze, sofern nicht höhere Aufwendungen nachgewiesen werden, 5. Trennungsentschädigungen und Kosten für Familienheimfahrten in Höhe der steuerlich zulässigen Pauschalsätze, sofern nicht höhere Aufwendungen an Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen des Auftragnehmers auf Grund von tariflichen Vereinbarungen bezahlt werden, 6.
Auf der Grundlage dieser Entscheidung des LG beantragte der Beteiligte beim Grundbuchamt, zu seinen Gunsten die Vormerkung dem Endurteil entsprechend einzutragen. Das Grundbuchamt wies den Antrag zurück. Es war der Ansicht, dass der Inhalt des Urteils des LG nicht eintragungsfähig sei. Die GmbH sei in Erbengemeinschaft mit dem Beteiligten im Grundbuch eingetragen. Jedoch könne allenfalls ein Miteigentumsanteil mit einer Vormerkung belastet werden. Zudem würde es an einer Voreintragung i. S. d. § 39 GBO fehlen. Hiergegen legte der Beteiligte Beschwerde ein. Das Grundbuchamt half der eingelegten Beschwerde nicht ab. Wesentliche Aussagen der Entscheidung Die Beschwerde hatte in der Sache keinen Erfolg. Grund hierfür ist, dass der Beteiligte die Eintragung einer "Vormerkung entsprechend dem Endurteil des Landgerichts" und somit die Eintragung einer Vormerkung an einem Miteigentumsanteil der GmbH beantragt hat. Ein solcher Miteigentumsanteil existiert jedoch nicht. Der Beteiligte und die GmbH sind in ungeteilter Erbengemeinschaft als Gesamthandseigentümer und nicht als Bruchteilseigentümer im Grundbuch eingetragen.
Moderator: FDR-Team Dig Topicstarter FDR-Mitglied Beiträge: 231 Registriert: 28. 02. 06, 19:58 Rabatte auf Leistungen nach der HOAI? Hallo Leute, das Thema fällt zwar wahrscheinlich in das Vergaberecht, aber so ein Unterforum habe ich nicht gefunden. Falls ich hier falsch bin, nicht gleich verprügeln. Ich habe hier folgenden Sachverhalt: Ein Auftraggeber (AG) schreibt beschränkt Ingenieurleistunegn nach der HOAI 2013 aus. Er gibt die erwartete Bausumme, die Leistungsphasen, die Honorarzone und den Mindestsatz vor. Die Ausschreibung beinhaltet zusätzlich auch die besonderen Leistungen. Darf ein Bewerber auf die HOAI Leistungen einen Rabatt gewähren? Darf ein Bewerber bei den einzelnen Leistungsphasen geringere Prozente ansetzen? Darf ein Bewerber auf das Gesamtangebot Rabatt/Skonto gewähren? Ist ein Bewerber, der Rabatt/Minderung auf die HOAI Leistungen gibt vom Vergabeverfahren auszuschließen? Auch bei einer beschränkten Ausschreibung? Gibt es dafür Urteile? Vielen Dank Lutz Viele Grüße Dig ktown FDR-Moderator Beiträge: 27221 Registriert: 31.