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Sie haben in Ihrem Heimatland einen Beruf erlernt und möchten wissen, ob Sie ihn in Deutschland ausüben können? Dafür gibt es das Anerkennungsgesetz. Es stellt sicher, dass die Gleichwertigkeit Ihrer ausländischen Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf überprüft wird. In den nicht reglementierten Berufen können Sie ohne eine formelle Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation direkt arbeiten, wenn Sie eine Stelle gefunden haben. Die Anerkennungsverfahren helfen Ihnen aber - selbst für den Fall, dass Ihre Qualifikation nicht anerkannt wird; denn sie können Ihre ausländische Berufsqualifikation für deutsche Arbeitgeberinnen bzw. Awo anerkennungsberatung stuttgart hospital. Arbeitgeber verständlicher machen. Für die reglementierten Berufe brauchen Sie allerdings eine Anerkennung Ihrer ausländischen Ausbildung und Abschlüsse. Dabei handelt es sich vor allem um Berufe im Gesundheitsbereich (z. B. Ärztinnen und Ärzte, Gesundheits- und Krankenpflegerinnen bzw. -Pfleger), sowie im sozialen oder pädagogischen Bereich. Video Brauchen Sie eine Anerkennung für Ihren Abschluss?
Ob Sie eine Anerkennung brauchen, erfahren Sie auf dieser Internetseite: Anerkennung in Deutschland Tipp: Für Ihre Fragen steht Ihnen außerdem die Telefon-Hotline des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung: Hotline: +49 30 1815-1111 Beratungsstellen in Stuttgart In Stuttgart gibt es Beratungsstellen für die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen. Dort werden Ihnen alle notwendigen Schritte erklärt und Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner genannt. Falls Sie einen persönlichen Termin wünschen, rufen Sie zur Terminvereinbarung an oder schreiben Sie eine E-Mail. AWO Stuttgart Anerkennungsberatung Anerkennungsberatung für ausländische Berufsqualifikationen in Deutschland bei Wohnsitz im Regierungsbezirk Stuttgart Kontakt: Olgastraße 63 70182 Stuttgart +49 711 21061 17 Weitere Informationen: AWO Stuttgart Annerkennungs- und Qualifizierungsberatung AWO Stuttgart VIJ Projekt Hygia Kostenlose Anpassungsqualifizierungen für Kranken- und Gesundheitspflegerinnen bzw. Awo anerkennungsberatung stuttgart german. -Pfleger Willy-Brandt-Straße 50 70173 Stuttgart/am Neckartor Frau Romdhani: +49 711 23941 54 Frau Piretzi: +49 711 23941 35 VIJ-Stuttgart Projekt Hygia Verein für Internationale Jugendarbeit e.
Sie interessieren sich für einen Anpassungslehrgang mit Förderprogramm? Wir begleiten Sie bei der Anpassungsqualifizierung für Erzieher*innen bzw. für pädagogische Fachkräfte und bieten das zusätzliche Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung (IQ)". Ein Anpassungslehrgang ermöglicht den Weg zur pädagogischen Fachkraft in einer Kita. (Symbolbild) Das Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart bietet ausländischen Fachkräften die Möglichkeit, die Anerkennung ihrer im Heimatland erworbenen pädagogischen Berufsabschlüsse zu erlangen. Beratungszentrum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Dafür ist ein sogenannter Anpassungslehrgang erforderlich. Zum Anpassungslehrgang gehört unter anderem die praktische Tätigkeit in einer Kindertageseinrichtung über eine bestimmte Dauer. Ziel der Anpassungsqualifizierung ist es, dass die Teilnehmenden eine Anerkennung als pädagogische Fachkraft - entweder als Erzieher*in (m/w/d) oder als Kinderpfleger*in (m/w/d) mit staatlicher Anerkennung - in Baden-Württemberg durch das Regierungspräsidium Stuttgart erhalten.
Anerkennung eines Berufsabschlusses bedeutet die Bewertung und – bei positiver Entscheidung – die Bestätigung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Berufsabschlusses mit einem deutschen Abschluss. Für manche Abschlüsse ist es hilfreich, Qualifikationen anerkennen zu lassen. Für andere ist es eine Voraussetzung, um in Deutschland arbeiten zu dürfen. Das hängt davon ab, welchen Beruf Sie haben. AWO aktuell 142. Reglementierte Berufe In diesen Berufen darf man nur dann arbeiten, wenn man eine ganz bestimmte Qualifikation besitzt. Das gilt etwa für Berufe wie Ärzte, Altenpfleger und Rechtsanwälte. Es gilt auch für Meister im Handwerk, wenn sie als selbstständige Unternehmer tätig sind. Wenn Sie in einem reglementierten Beruf arbeiten möchten, dann müssen Sie Ihren Berufsabschluss anerkennen lassen. Ob Ihr Beruf ein Reglementierter ist, erfahren Sie mit Hilfe des Anerkennungs-Finders oder im BerufeNet der Bundesagentur für Arbeit unter Reglementierte Berufe. Wie Sie bei der Anerkennung Vorgehen, erfahren Sie unter Vorgehen zur Anerkennung.