Kleine Sektflaschen Hochzeit
der Mehraufwand in der Herstellung, z. der geraden Fensterlaibungen (Steine müssen zugeschnitten werden), oder der Brüstung.... Post by Lutz Z. Für was extra erwähnen, was in der VOB schon steht. "Aufmaß und Abrechnung nach VOB". Den Rest kannst du dir sparen. Die VOB existiert gerade deswegen, dass man sie einfach zum Vertragsbestandteil werden lassen kann. Natürlich kann man auch Sonderregelungen treffen. Es herrscht ja Vertragsfreiheit Post by Lutz Entsteht dadurch keine markante Verzerrung der tatsächlichen Kosten für Bauleistungen gegenüber den "theoretischen" Kosten nach VOB? Leistungsverzeichnis nach vol. 2. Besteht bei einem Leistungsverzeichnis nach VOB ein "Muss", dass solch klein dimensionierte Bauteile unberücksichtigt bleiben? Denn ein Bauherr würde doch gern an jeder Ecke seines Bauvorhaben sparen wollen! Streng genommen kannst du die Öffnungen abziehen, hast aber dann den Mehaufwand (siehe oben) gerechterweise wieder zu vergüten... es ist ein Nullsummenspiel. dasselbe beim Gipser, etc. Gruß Tobias Post by Lutz Ich befasse mich derzeit mit den Grundzügen der Mengenermittlung für ein Leistungsverzeichnis nach VOB.
Die "Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung" in Abschnitt 0 der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen, DIN 18299 ff., sind zu beachten. (2) In technischen Spezifikationen darf nicht auf eine bestimmte Produktion oder Herkunft oder ein besonderes Verfahren, das die von einem bestimmten Unternehmen bereitgestellten Produkte charakterisiert, oder auf Marken, Patente, Typen oder einen bestimmten Ursprung oder eine bestimmte Produktion verwiesen werden, es sei denn, dies ist durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt oder der Auftragsgegenstand kann nicht hinreichend genau und allgemein verständlich beschrieben werden; solche Verweise sind mit dem Zusatz "oder gleichwertig" zu versehen. (3) Bei der Beschreibung der Leistung sind die verkehrsüblichen Bezeichnungen zu beachten.
(1) Die Leistung ist in der Regel durch eine allgemeine Darstellung der Bauaufgabe (Baubeschreibung) und ein in Teilleistungen gegliedertes Leistungsverzeichnis zu beschreiben. (2) 1 Erforderlichenfalls ist die Leistung auch zeichnerisch oder durch Probestücke darzustellen oder anders zu erklären, z. B. durch Hinweise auf ähnliche Leistungen, durch Mengen- oder statische Berechnungen. 2 Zeichnungen und Proben, die für die Ausführung maßgebend sein sollen, sind eindeutig zu bezeichnen. (3) Leistungen, die nach den Vertragsbedingungen, den Technischen Vertragsbedingungen oder der gewerblichen Verkehrssitte zu der geforderten Leistung gehören (§ 2 Absatz 1 VOB/B), brauchen nicht besonders aufgeführt zu werden. (4) 1 Im Leistungsverzeichnis ist die Leistung derart aufzugliedern, dass unter einer Ordnungszahl (Position) nur solche Leistungen aufgenommen werden, die nach ihrer technischen Beschaffenheit und für die Preisbildung als in sich gleichartig anzusehen sind. VOB Leistungsbeschreibung - Arten, Definition Leistungsbeschreibung. 2 Ungleichartige Leistungen sollen unter einer Ordnungszahl (Sammelposition) nur zusammengefasst werden, wenn eine Teilleistung gegenüber einer anderen für die Bildung eines Durchschnittspreises ohne nennenswerten Einfluss ist.
5 die Maße: der behandelten Flächen (Beispiel: für das Vorbereiten von Untergründen bei Fassaden die zu behandelnden Flächen nach Tz. 5. 2. 1, 4. Anstrich in DIN 18363 - Maler- und Lackierarbeiten), oder der bekleideten Flächen (Beispiel: bei Fassaden die Maße der Bekleidung nach Tz. 1. 3 in DIN 18352- Fliesen- und Plattenbauarbeiten), oder der belegten Flächen (Beispiel: auf Flächen mit begrenzten Bauteilen die Maße der belegten Flächen nach Tz. 1, 1. Anstrich in DIN 18365- Bodenbelagarbeiten), oder der hergestellten Bekleidungen (Beispiel: Maße der hergestellten Flächen für Estriche nach Tz. 1 in DIN 18353 - Estricharbeiten), oder der hergestellten Bauteile (Beispiel: Abwicklung der geschalten Flächen von Bauteilen nach Tz. Leistungsverzeichnisse nach VOB/A §7 - YouTube. 1 in DIN 18331- Betonarbeiten) zugrunde zu legen. Zu den einzelnen DIN sowie auch in der Literatur gibt es fachliche Erläuterungen der Abrechnungsregeln, ergänzt größtenteils mit Bildern und Zeichnungen zum besseren Verständnis der Regeln. Verwiesen sei in diesem Zusammenhang auf die weiterführenden Erläuterungen und zeichnerischen Aufmaßbeispiele im Baunormenlexikon.
Baustelleneinrichtung (BE) Die Baustelleneinrichtung (BE) stellt eine zeitbedingte Produktionsstätte für die Ausführung der Bauleistungen dar. Sie umfasst die bautechnischen Einrichtungen einschließlich deren Standorteinordnungen in das verfügbare Baustellengelände unter Berüc... Vorhalten der Baustelleneinrichtung Die Ausführung von Bauleistungen ist an einen Ort gebunden und erfordert dazu eine Baustelleneinrichtung (BE). Zu ihr rechnen neben dem Einrichten und Räumen vor allem das Vorhalten der BE. Vorzuhalten sind beispielsweise: die für die Bauausführung e... Ausschreibung der Baustelleneinrichtung Mit Bezug auf DIN 18299 - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - Ausgabe September 2016 (Abschnitt 4. 1. § 7c VOB/A - Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm - dejure.org. ) - in der VOB/C gelten: das Einrichten und Räumen einer Baustelle einschließlich der Geräte und dergleichen (Tz. 4. ) und das Vorha... Kalkulation der Baustelleneinrichtung Für die Kalkulation der Baustelleneinrichtung (BE) ist zunächst wichtig zu wissen, ob und in welchem Umfang die Baustelleneinrichtung im Leistungsverzeichnis (LV) ausgeschrieben ist.