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Wohngeldstelle: In Hannover ist der Fachbereich Soziales der Stadt Hannover für die Anträge zuständig. Anzeige Adresse Hamburger Allee 25 30161 Hannover Web: E-Mail: Google Map: Zur Karte Tel. : 0511 168 2001 Fax: 0511 168 46364 Öffnungszeiten Service-Büro/Allgemeine Auskünfte Mo 08. 30 - 12. 00 Uhr Di 15. 00 - 17. 30 Uhr Do 08. 00 Uhr Fr 08. Wohngeld beantragen hannover fc. 00 Uhr Vorsprachen sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Hartz IV Alles, was Sie wissen müssen. So setzen Sie Ihre Ansprüche durch Autor: Thomas Rosky Verlag: Heyne Seitenanzahl: 224 Erscheinungsdatum: 08. 02. 2016 Ein Ratgeber, der Betroffene unterstützen soll. Durch die klare Darstellung der Ansprüche und Leistungsvoraussetzungen will der Autor Thomas Rosky durch den Dschungel der Gesetze und der Jobcenter führen. Die wichtigsten Themen: Begriffserklärungen, Tipps und Musterbriefe unterstützen Ratsuchende rund um das Thema Wohngeld.
Schneller und einfacher geht es nicht.
Die Wohngeldausgaben werden vom Bund und den Ländern je zur Hälfte getragen. Ausführliche und weitergehende Informationen zum Wohngeld erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Neben zahlreichen Hinweisen und Ratschlägen finden sich dort beispielsweise auch die den Gemeinden und Landkreisen zugeordneten Mietenstufen. Diese sind neben der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder maßgebend für die bei der Wohngeldberechnung zu berücksichtigenden monatlichen Höchstbeträge für Miete und Belastung. Wohngeld beantragen hannover. Für die Leistung von Wohngeld ist es erforderlich, dass ein Antrag dafür bei Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde gestellt wird. Ohne Antrag ist die Leistung von Wohngeld nicht möglich. In Niedersachsen sind für das Antragsverfahren folgende amtliche Formulare vorgeschrieben: Antrag auf Mietzuschuss Erläuterung zum Antrag auf Mietzuschuss Antrag auf Lastenzuschuss Erläuterung zum Antrag auf Lastenzuschuss Verdienstbescheinigung Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen Entgeltliche Überlassung des Wohnraums an eine Dritte oder einen Dritten, insbesondere bei Untervermietung Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung.
Wohngeld können Sie beziehen, wenn Ihr verwertbares Vermögen 60. 000 Euro für die erste Person und 30. 000 Euro für jede weitere Person nicht übersteigt. Was zählt zum Vermögen? * Bargeld, Sparguthaben, Aktien, Fondsanteile etc., Schmuck und Gemälde, bebaute (nicht selbst bewohnte) und unbebaute Grundstücke, sonstige Rechte wie etwa Wohnungseigentum, Nießbrauch, Altenteil, etc. (soweit dieser Wohnraum nicht selbst bewohnt wird). Was zählt nicht zum Vermögen? * ein selbst genutztes Eigenheim oder eine Eigentumswohnung, staatlich geförderte Altersvorsorge, soweit keine vorzeitige Auszahlung erfolgt, andere Ansprüche auf Altersvorsorge, deren vorzeitige Verwendung vertraglich ausgeschlossen wurde (z. B. Lebensversicherungen); hier gelten Freibeträge bis 90. 000 Euro pro Person, abhängig vom Lebensalter, Ansprüche aus einer Sterbegeldversicherung oder für Bestattungskosten zweckgebundene Mittel bis 3. 579 Euro, ein angemessenes Kraftfahrzeug, Schmerzensgeld. Wohngeld | Stadt Langenhagen. *Und einiges mehr. Wir beraten Sie im Einzelfall gern.
Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) für Mieterinnen und Mieter oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für Eigentümerinnen und Eigentümer selbst genutzten Wohnraums geleistet. Auf die Leistung von Wohngeld hat jede Bürgerin und jeder Bürger einen Rechtsanspruch, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Ob und in welcher Höhe ein Wohngeldanspruch besteht, richtet sich im Wesentlichen nach drei Faktoren, der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der Höhe der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung und der Höhe des Gesamteinkommens. Die gesetzliche Grundlage für die Leistung von Wohngeld ist das Wohngeldgesetz. Wohngeldantrag - Wohngeldstelle24. Die Wohngeldleistungen wurden durch das "Gesetz zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes" vom 2. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1610) mit Wirkung ab 1. Januar 2016 erheblich verbessert. Das Wohngeldgesetz ist ein Bundesgesetz, das von den Ländern im Auftrage des Bundes vollzogen wird, auf der Ebene der Länder von den Gemeinden und Landkreisen (Wohngeldbehörden).