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Einige frage habe ich. Unmittelbar begünstigt ist der jenige der in die gesetzliche Rente zahlt. Ich als Arbeitnehmer ist klar. Meine Frau hat Elterngeld bis Februar 2016 heißt dann bis zum dritten Lebensjahr also Februar 2017 wird das jüngste 3 Jahre alt zahlt der Bund in die Renten kasse daher Ist meine Frau auch unmittelbar begünstigt richtig? Ich bekomme eigentlich keine Förderung, ich habe mein riester Vertrag eigentlich anfang nur auf null laufen lassen damit meine Frau die Zulagen bekommt. Für das erste Kind das 2011 geboren ist. Ich zahle die 20€ so ein um etwas in Riesterrente zu zahlen. Riester rente mittelbar begünstigt. Eigentlich müsste ich 165 einzahlen um die Förderung von 154€ jährlich zu bekommen. Aber 165 wären mit etwas viel. Und eigentlich habe ich vor mit Riesterrente später ein Haus zu kaufen also die Zulagen nicht für Rente auszuzahlen sondern für ein Haus Kauf geplant. Nun kann ich doch beide Riesterrente was an Geld drauf Ist für ein Haus Kauf nutzen richtig? Wenn ich zb zusätzlich die 165 einzahlen bekomm ich doch nur 154 an Zulagen Richtig?
Wenn meine Frau Februar 2017 keine Zulagen mehr bekommt weil 3 Jahre rum sind und die wird dann Hausfrau bleiben, dann kann ich zb ab 2018 zb die 165€ einzahlen um dann die Förderung von 300+300 154 auf mein Riesterrente bekomme richtig so? #6 Ist das nicht eher ein Thema für ein Riester-Forum? In jedem Fall bitte keine Sammelthreads. #7 @miwe4, naja... Grundsätzlich würde ich Dir Recht geben. Aber wenn hier einige grundlegende Fehler (etwas krass formuliert, aber finde gerade nichts passendes), passieren bzw. Mittelbar oder unmittelbar begünstigt - ELSTER Anwender Forum. nicht richtig umgesetzt werden, sollte man darauf aufmerksam machen. Denn im Zweifel wird nicht nur Geld verschenkt durch das falsche ausfüllen der Steuererklärung, sondern auch, weil man Riester nicht ideal umsetzt. Leider ist es auch trotz der ausführlichen Erklärung nicht gelungen, dieses zu erreichen. @cobra82, wenn Du 20 Euro einzahlst, dann erhälst Du auch die Zulagen bzw. hast Anspruch darauf! Du kannst beide Verträge für Hauskauf oder ähnliches nutzen. Du hast leider nicht verstanden wie das Prinzip Riester funktioniert.
Weitere Voraussetzung ist, dass auch der "unmittelbar" begünstigte Ehegatte einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat und bespart und beide Eheleute in Deutschland oder in einem EU-/EWR-Staat nicht dauernd getrennt leben. Der Sonderausgabenabzug kommt nur für den "unmittelbar" begünstigten Ehegatten bis zur Höhe des Altersvorsorgehöchstbetrages (2. 100 Euro) in Betracht. Falls er seinen Höchstbetrag noch nicht mit eigenen Beiträgen einschließlich Zulage ausgeschöpft hat, kann er auch die Beiträge des "mittelbar" begünstigten Ehegatten mit absetzen. Riester: Jetzt noch schnell den Eigenanteil für den mittelbar Begünstigten leisten - NWB Experten BlogNWB Experten Blog. Denn diesem steht ein eigener Sonderausgabenabzug nicht zu. Seit 2012 erhöht sich der Altersvorsorgehöchstbetrag um den gezahlten Sockelbetrag von 60 Euro auf 2. 160 Euro (§ 10a Abs. 3 Satz 3 EStG) Aktuell stehen viele Riester-Sparer vor dem Problem, dass die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) bereits gutgeschriebene Zulagen zurückfordert und das Finanzamt nachträglich Steuerbescheide ändert, weil die nur "mittelbar" begünstigten Ehegatten den erforderlichen Mindestbetrag von 60 Euro in den Jahren nach 2012 nicht eingezahlt hatten.
Lohnsteuer kompakt Ist der Ehegatte nur "mittelbar" zulageberechtigt, weil er oder sie Hausfrau/Hausmann, Minijobber(in) oder Selbstständige(r) ist, kann sich ein Riester-Vertrag wegen der Zulagen sehr wohl lohnen. Aber Sie sollten unbedingt beachten, dass Sie jedes Jahr einen Mindestbetrag von 60 Euro in den Riester-Vertrag einzahlen. Übrigens: Ab dem 1. Riester-Vertrag: Aufgepasst, wenn der Ehegatte nicht unmittelbar berechtigt ist. 1. 2019 wird die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen eine gesetzliche Frist von zwei Jahren vorgegeben, innerhalb derer sie die Zulage zu überprüfen hat. Die Zulage ist dann innerhalb eines Jahres zurückzufordern (§ 90 Abs. 3 Satz 1 EStG, geändert durch das "Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Betriebsrentenstärkungsgesetz)" vom 17. 8. 2017).
09. 2013 Beiträge: 10589 Zitat von ninan Beitrag anzeigen Genau. Wer nicht begünstigt ist muss auch den Sonderausgabenabzug nicht beantragen. Wenn du nicht begünstigt bist, musst du die Anlage weglassen.