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Das Endvermögen besteht damit aus jeweils der Hälfte des Wertes abzüglich der Verbindlichkeiten. Lege ich Ihre Wertangaben zugrunde, so wäre ein Anfangsvermögen von jeweils 100TEUR vorhanden, das zudem noch indexiert werden müsste, sowie ein Endvermögen von jeweils (500TEUR - 150TEUR). /. 2 = 175 TEUR. Beide Ehepartner haben denselben Zugewinn von etwa 75 TEUR. Haus vor der Ehe gekauft - Zugewinnausgleich - frag-einen-anwalt.de. Danach wäre nichts auszugleichen. Die Übernahme des 175 TEUR wertigen Miteigentumsanteil müsste damit zu diesem Preis erfolgen. Würde die Immobile fremdverkauft, müsste der Erlös von 35 TEUR ja auch hälftig zwischen Ihnen geteilt werden. Der Umstand, dass die Anschaffung der ersten gemeinsamen Immobilie vorehelich geschehen ist, führt dazu, dass sie im Rahmen des Zugewinnausgleiches nicht angemessen berücksichtigt werden kann. In diesem Fall wird zu prüfen sein, ob Sie im Hinblick auf die von Ihnen allein eingebrachten 100TEUR Ansprüche aus dem Gesichtspunkt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage Ansprüche geltend machen können. Diese Prüfung setzt allerdings weitergehende Informationen voraus und ist im Rahmen dieser Plattform weder zum gebotenen Preis noch innerhalb des zur Verfügung stehenden Zeitfensters durchzuführen.
Hallo zusammen, mein Sohn war seit 9 Jahren mit seiner Freundin zusammen und 2 Jahre davon waren diese verheiratet (ohne Ehevertrag). Vor 5 Jahren (vor der Ehe) hat er ein Haus gekauft und ist alleine im Grundbuch eingetragen und zahlt alleine den Kredit für das Haus ab. Sie hat seit dem gemeinsamen Einzug in das Haus eine kleine Summe auf ein gemeinsames Konto überwiesen wovon Rechnungen wie Strom, Wasser, Heizung und Lebensmittel (keine Möbel oder Renovierungen) bezahlt worden sind. Ggfs. sollte ich dazu sagen, dass Sie während der Renovierungsarbeiten körperlich mitgeholfen aht aber keine Ausgaben hatte. D. h. alle Materialien, Handwerkerleistungen und anschließend die Möbel wurden von meinem Sohn gekauft. Haus vor der ehe gekauft deutsch. Es kann lediglich nur sein, dass Gewisse kleine Güter wie BEsteck, Blumentöpfe und co von Ihr angeschafft worden sind. Hat Sie nun nach der Scheidung Anspruch auf das Haus oder andere Ansprüche? Und ja in welcher Höhe? Würde gerne eine Antwort einer fachkundigen Person bekommen, da ich widersprüchliche Aussagen im Internet finde.
Danke. " Mehr Bewertungen von Rechtsanwältin Wibke Türk » Ähnliche Themen 55 € 20 € 50 € 51 € 28 € 60 €