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Deutschland und die USA arbeiten bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung enger zusammen. Das Abkommen zur Umsetzung des sogenannten Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) regelt den gegenseitigen Datenaustausch steuerrelevanter Informationen zwischen beiden Ländern. Dazu gehören beispielsweise der Konto- oder Depotsaldo, Zinsen, Dividenden und weitere Erträge. Betroffen sind Konto- und Depotinhaber mit US-Steuerpflicht. Sie müssen von Banken, Sparkassen, Versicherungen, Fondsgesellschaften und Bausparkassen in Deutschland an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gemeldet werden. Fatca selbstauskunft vereinigten. Das BZSt leitet die Informationen an die US-amerikanische Finanzverwaltung weiter. Die Kreditinstitute prüfen mit Hilfe vorgegebener Merkmale, ob eventuell ein Kunde steuerpflichtig in den USA sein könnte. Dies kann eine US-Staatsbürgerschaft oder ein dauerhafter Wohnsitz in den USA sein – aber auch der Geburtsort, eine Postanschrift, eine Telefonnummer in den USA oder ein Dauerauftrag zugunsten eines US-amerikanischen Kontos.
Rechtsträger Rechtsträger sind Kapitalgesellschaften, Vereine, Stiftungen und andere juristische Personen sowie Personengesellschaften. Bei ihnen muss die Sparkasse die steuerliche Ansässigkeit und die Art des Rechtsträgers erheben. Bei einigen Arten von Rechtsträgern werden zusätzlich auch die beherrschenden Personen des Rechtsträgers nach ihrer steuerlichen Ansässigkeit überprüft. Tipp! BZSt - Selbstauskünfte CRS/FATCA. Nutzen Sie beim Ausfüllen der Selbstauskunft unsere bequeme Ausfüllhilfe. Meldungen Aufgrund des "Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes" und der "FATCA-USA-Umsetzungsverordnung" meldet Ihre Sparkasse jährlich Daten von im Ausland steuerpflichtigen an das deutsche Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), das diese an die zuständige ausländische Steuerbehörde weiterleitet. Gemeldet werden erforderliche Kundendaten Steueridentifikationsnummern Konto- und Depotnummern Kontosalden gutgeschriebene Kapitalerträge einschließlich Erlösungsbeträge und Veräußerungserlöse Bei US-amerikanischen Steuerpflichtigen (einschließlich US-Staatsangehörigen) erfolgen diese Meldungen bereits seit 2015.
Was ist zu tun? Unternehmen sollten ihre Betroffenheit und die Auswirkungen des FATCA-Regimes u. a. FATCA - Steuer-Informationsaustausch | Naspa. im Hinblick auf ihre Kunden-/Gesellschafterstruktur analysieren und den danach angestrebten Status als teilnehmendes, nicht-teilnehmendes oder fingiert-FATCA konformes FFI ("deemed-compliant FFI") bestimmen. FFIs, die beabsichtigen, sich zur Einhaltung der Pflichten nach dem FATCA-Regime vertraglich zu verpflichten, müssen anschließend, insbesondere anhand des vorhandenen Anpassungsbedarfs im Hinblick auf die vorhandenen Geschäftsprozesse und IT-Systeme die Umsetzung innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens bis zur Anwendung der FATCA-Vorschriften planen. Die jeweilige Einbeziehung der betroffenen Funktionen (IT, Recht, Steuern, Compliance, Produktentwicklung, Vertrieb etc. ) ist dabei von entscheidender Bedeutung für eine effiziente und anforderungsgerechte Schaffung der Compliance-Voraussetzungen. Unterstützung durch BDO bei FATCA BDO unterstützt seine Mandanten in sämtlichen Phasen des Prozesses, u. : Analyse der FATCA-Betroffenheit in persönlicher und sachlicher Hinsicht (bei Bedarf Tool-gestützt), einschließlich Ableitung erforderlicher Maßnahmen für FATCA-Konformität, Etablierung/Anpassung des Neukundenannahmeprozesses sowie des internen und externen Berichtswesens zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Informationsübermittlung an den IRS, Bericht (auch IT) über FATCA-Compliance (inhaltlich/zeitlich).
auch eine Beratung mit der Bank, die die Selbstauskunft verschickt hat, oder die Beiziehung eines Steuerberaters, zur Erörterung der persönlichen steuerlichen Situation, in Betracht gezogen werden.