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Details anzeigen © Alexandra Bucurescu / © Alexandra Bucurescu / Der gesetzliche Mutterschutz hat die Aufgabe, schwangere und stillende Frauen vor Gefahren, Überforderung und Gesundheitsschädigung am Arbeitsplatz, vor finanziellen Einbußen sowie vor dem Verlust des Arbeitsplatzes während der Schwangerschaft und einige Zeit nach der Entbindung zu schützen. Rechtsgrundlage hierzu bietet das Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz - MuSchG). Dieses ist am 01. 01. 2018 in Kraft getreten. Das überarbeitete Mutterschutzrecht beinhaltet wichtige Verbesserungen: Mütter sind bei Geburt eines Kindes mit Behinderung besser geschützt; bei einer Fehlgeburt nach der 12. Mutterschutz - LAGuS. Schwangerschaftswoche greift jetzt auch der Kündigungsschutz. Außerdem sind nun u. a. Schülerinnen und Studentinnen in den Schutzbereich einbezogen. Die bisher in der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) enthaltenen Regelungen wurden in das neue Mutterschutzgesetz integriert.
< BLTK Pressemitteilung: 75 jähriges Bestehen der Bayerischen Landestierärztekammer - 30. Bayerische Tierärztetage mit hervorragendem Ergebnis beendet 20. 05. 2021 09:20 Kategorie: Aktuelle Mitteilungen, Tierärztliche Praxis, Arbeitssicherheit / bgw, Rechtliches, sonstiges, TFA Für wen gilt das Mutterschutzgesetz? Arbeitgeber leitfaden zum mutterschutzgesetz. Grundsätzlich gilt das Mutterschutzgesetz (MuSchG) für alle Frauen, die in einer Beschäftigung gemäß § 7 Abs. 1 SGB IV stehen, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Dabei ist es gleich, ob sie voll- oder teilzeitbeschäftigt sind; auch für Auszubildende gilt das MuSchG. Weiterhin bezieht der mit der Schwangerschaft beginnende Mutterschutz seit dem 2018 auch Schülerinnen und Studentinnen ein, "soweit die Ausbildungsstelle Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt oder sie ein im Rahmen der schulischen oder universitären Ausbildung verpflichtend vorgegebenes Praktikum ableisten. " Verantwortlich für die Sicherstellung des Mutterschutzes sind bei Schülerinnen und Studentinnen die Schulen und Hochschulen.
Wann steht die nächste Ultraschalluntersuchung an? PRAXIS RECHT: Infos zu Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit. Welche Lebensmittel sollte ich während der Schwangerschaft meiden? Darf ich Medikamente gegen Übelkeit einnehmen oder können diese meinem ungeborenen Kind schaden? Ob natürliche Geburt, Wassergeburt, Hausgeburt oder Kaiserschnitt – welche Entbindungsform passt am besten zu mir? In unserem Ratgeber Schwangerschaft und Geburt finden Sie hilfreiche Infos.
Ziel soll sein, schwangerschafts- und stillzeitspezifische Gefährdungen für Mutter und Kind frühzeitig zu erkennen, die Frauen schon vor einer Schwangerschaft darüber zu informieren und über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen zu unterweisen. Durch eine Beratung beim Betriebsarzt bzw. der Betriebsärztin können nach Eintritt einer Schwangerschaft individuelle Gründe für Beschäftigungsbeschränkungen angemessen berücksichtigt werden ( Quelle:) Mitteilung an die BLTK Mit Beginn der Elternzeit ändert sich unter bestimmten Voraussetzungen der Mitgliedsbeitrag.