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Zusammenfassung Die Stellenausschreibung ist eine Mitteilung des Arbeitgebers an Mitarbeiter (interne Ausschreibung) und/oder interessierte Dritte (externe Ausschreibung) über eine neu zu besetzende Arbeitsstelle. Die Stellenausschreibung enthält in der Regel ein kurzes Anforderungsprofil an den Stelleninhaber sowie eine kurze Stellenbeschreibung. Arbeitsrecht: Die Vorschriften des Allgemeines Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verbieten eine ungerechtfertigte Diskriminierung bei Stellenanzeigen ( §§ 11, 7, 1 AGG). Im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sind zudem Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Stellenausschreibungen geregelt. BR-Forum: Mitbestimmung bei interner Stellenbesetzung | W.A.F.. Arbeitsrecht 1 Allgemeines Welcher Mittel der Arbeitgeber sich bedient, um bei einer beabsichtigten Einstellung von Arbeitnehmern eine möglichst große Auswahl zu haben und möglichst qualifizierte Arbeitnehmer zu finden (z. B. Anzeigen in Presse oder Internet, Einschaltung der Agentur für Arbeit oder privater Arbeitsvermittler), ist grundsätzlich seine Sache.
§ 93 BetrVG soll es dem Betriebsrat im Interesse der von ihm vertretenen Belegschaft ermöglichen, durch die Bekanntmachung der freien Beschäftigungsmöglichkeiten den innerbetrieblichen Arbeitsmarkt zu aktivieren. Die im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer sollen die Gelegenheit erhalten, sich auf die zu besetzenden Arbeitsplätze zu bewerben. Daneben soll das Stellenbesetzungsverfahren für die verfügbaren Arbeitsplätze durch die innerbetriebliche Stellenausschreibung transparent ausgestaltet werden. Allein der Wunsch des Konzernarbeitgebers nach einer konzerneinheitlichen oder unternehmensübergreifenden Regelung, sein Kosten- oder Koordinierungsinteresse sowie reine Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte genügen hingegen nicht, um die Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats zu begründen. BR-Forum: interne Stellenbesetzung | W.A.F.. Das sollte der Betriebsrat beachten Der Arbeitgeber muss in der Tat eine Stelle nur dann ausschreiben, wenn der Betriebsrat dies vorher aktiv verlangt hat. Ist dies der Fall, ist der Arbeitgeber allerdings daran gebunden.
Allerdings hat sich bei der entsprechenden Abstimmung das selbst betroffene Betriebsratsmitglied der Stimme zu enthalten (vergleiche LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. 06. 2008, 4 TaBV 1/08).
Eine weitere Zielrichtung des Gesetzes erkennt das BAG in der Vermeidung von Verstimmungen und Beunruhigungen der Belegschaft über die Hereinnahme ausstehender trotz eines möglicherweise im Betrieb vorhandenen qualifizierten Angebots (BAG, Beschluss vom 23. 02. 1988, Az. 1 ABR 82/86). Der Inhalt der innerbetrieblichen Stellenausschreibung orientiert sich an diesem Zweck. Interne stellenbesetzung betriebsrat von microsoft zum. Es wird angenommen, dass die innerbetriebliche Stellenausschreibung aufgabenbezogene Mindestinformationen enthalten muss. Notwendig sind die Bezeichnung der zu besetzenden Stelle und der Anforderungen an die Qualifikation zu berücksichtigender Arbeitnehmer. Ferner hat der Hinweis zu erfolgen, ob eine Voll- oder Teilzeitbeschäftigung ansteht. Anzugeben sind etwaige Befristungen. Als erforderlich wird ferner die Benennung des Zeitpunkts der Arbeitsaufnahme am neuen Arbeitsplatz angesehen. Hoch umstritten ist die Frage, ob die innerbetriebliche Stellenausschreibung nach § 93 BetrVG auch Angaben zur Vergütungshöhe enthalten muss.