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Die Kindersitzgruppe II (22 bis 36 kg) umfasst vorwärtsgerichtete Autokindersitze und Reboarder. Bei den mitwachsende Kindersitzen der Gruppen I/II handelt es sich um Reboarder und vorwärtsgerichtete Kindersitze für Kids mit einem Gewicht zwischen 9 bis 25 Kilogramm. Modelle der Gruppen III (22 bis 36 kg) werden häufig als Sitzerhöhungen ohne Rückenteil und Seitenaufprallschutz auf den Markt gebracht. Kindersitz ece r44 04 40. Aber auch Modelle mit Rückenlehne werden verkauft. Außerdem bringen die Hersteller von Kindersitzen auch gruppenübergreifende (mitwachsende) Sitze der Gruppen I/II/II in den Handel. Diese Modelle (für 9 bis 36 kg zugelassen), werden zuerst als Reboarder und anschließend als vorwärtsgerichtete Kindersitze verwendet. Bei den Autokindersitzen der Gruppe II/III (zugelassen für 15 bis 36 kg) handelt es sich um vorwärtsgerichtete Kindersitze mit in der Regel höhenverstellbaren Kopfstützen. i-Size-Norm Die neue i-Size-Norm oder ECE R 129 Verordnung ist im Juli 2013 in der EU in Kraft getreten. Sie soll die bisherigen Normen ECE R44/04 und ECE R 44/03 ergänzen und mit der Zeit ersetzen.
Jeder Kindersitz in Deutschland und der EU wird entweder mit einem (meist Orangenen) Prüfsiegel oder Plakett versehen. Dieser gibt unter anderem Aufschluss darüber, welcher Hersteller den Sitz hergestellt hat oder bis zu welchem zulässigen Gewicht ein Autokindersitz verwendet werden darf. Seit dem 8. April 2008 wurden die alten Prüfnummern ECE 44-01 und 44-02 durch die neuen Normen ECE 44-03 bzw. 44-04 abgelöst und haben bis heute Bestand. Isofix Ece R44 04, Kindersitz gebraucht kaufen | eBay Kleinanzeigen. Ältere Modell die vor 2008 hergestellt wurden, dürfen demnach nicht mehr im Straßenverkehr benutzt werden. Erläuterung ECE 44-03 / 44-04 ECE – R 44 / 04 Prüfsiegel Zur vereinfachung möchten wir im Folgenden einmal erläutern, was genau das Prüfetikett im einzelnen bedeutet: 1. Aktuelle, vollständige Prüfnorm 2. In jedem Fahrzeug einsetzbar 3. Zulässige Gewichtsklasse 4. E (für Europa) – 1 (in Deutschland geprüft) 5. Prüfnummer 04/03 (Aktuelle Norm) 6. Angaben über den Hersteller Nach der ECE-Regelung R 44 werden Kindersitze in 4 unterschiedliche Kategorien (Pos 2) eingeteilt: Universal Eingeschränkt Semi-Universal Spezielles Fahrzeug Die ECE-Regelung unterscheidet Kindersitze in 4 Gewichtsklassen (Pos 3) bis 13 kg, Gruppe 0+ 9 bis 18 kg, Gruppe 1 15 bis 36 kg, Gruppe 2 9 bis 36 kg, Gruppe 3 Was Eltern beachten sollten Eltern sollten vor dem kauf eines Kindersitz genau prüfen, ob sich das orangene Prüfsiegel am Kindersitz befindet.
Wie unterscheiden sich die Zulassungsnormen? Der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Zulassungsnormen ist, dass nach i-Size zugelassene Sitze zusätzlich einen Seitenaufpralltest bestehen müssen. Auch unterscheiden sich die Kriterien bei der Auswahl eines passenden Kindersitzes. Nach ECE R44/04 zugelassene Kindersitze wurden in die sogenannten ECE-Gewichtsgruppen eingeteilt und der passenden Kindersitz somit über das Körpergewicht des Kindes ausgewählt. Nach i-Size erfolgt die Auswahl des Kindersitzes über die Körpergröße des Kindes. Eine Einteilung der Sitze in feste Gruppen entfällt, ausschlaggebend ist die Größenangabe des Herstellers. Auch neu nach i-Size ist, dass alle Kinder bis 15 Monate rückwärtsgerichtet transportiert werden müssen. Prüfnorm ECE - R 44 bei Kindersitzen. Dies betrifft allerdings nur Kindersitze, die nach der neuen i-Size Norm zugelassen sind. In Kindersitzen mit ECE R44/04 Zulassung dürfen auch zukünftig jüngere Kinder vorwärtsgerichtet transportiert werden, sobald sie 9 kg Körpergewicht erreicht haben.
Beim Kauf eines nach i-Size zugelassenen Sitzes sollten sich Eltern im Vorwege gut informieren, ob der Sitz im genutzten Fahrzeug verwendet werden darf. Dies ist bei neueren Fahrzeugen der Fall, wenn sie bereits über eine i-Size Kennzeichnung verfügen. Wenn das eigene Fahrzeug noch nicht als "i-Size ready" gekennzeichnet ist, ist zu prüfen, ob es in der Typenliste des jeweiligen i-Size Kindersitzes aufgeführt ist.