Kleine Sektflaschen Hochzeit
FRANKFURT In die Wurst gehört Fleisch! Davon sind zumindest die Fleischer im Lande – und auch wir – zutiefst überzeugt. Oder sehen Sie das anders? Es könnte in der Tat ganz anders kommen. Der Entwurf der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission über Leitsätze für bestimmte vegane und vegetarische Lebensmittel wurde erarbeitet. Ein Novum. Die Entwurfsfassung wird in den nächsten Wochen nicht nur von den Kommissionsmitgliedern diskutiert. Neue Leitsätze für Fleisch- und Fleischerzeugnisse – Geflügelwurst darf jetzt endlich nur noch Hähnchen- oder Putenfleisch enthalten - Höhenrainer Delikatessen GmbH. Betroffene Berufsverbände – also auch der Deutsche Fleischer-Verband – sowie Politiker sämtlicher Couleur, als auch Verbraucherschützer und Vertreter alternativer Ernährungsweisen, werden sich in Stellung bringen. Auf Initiative des Deutschen Fleischer-Verbands beschäftigte sich die Lebensmittelbuch-Kommission mit der Bezeichnung von Veggie-Schnitzeln und Tofuwurst. Warum? Für viele Fleischer bleibt es ein Ärgernis, dass sich vegetarische Produkte mit den Attributen der Klassiker von Geflügel, Schwein, Rind & Co. schmücken. Außerdem soll das Vorhaben für mehr Klarheit unter den Verbrauchern sorgen, um Verwechslungen mit dem Original auszuschließen.
Dass Verbraucher in einer Putenwurst ausschließlich Putenfleisch erwarten, war uns Höhenrainern schon lange klar. Bisher war es aber gemäß den Leitsätzen für Fleisch- und Fleischerzeugnissen erlaubt, eine Geflügelwurst als solche zu bezeichnen, auch wenn nur die Hälfte des Fleisches vom Geflügel stammte. Beispielsweise war es also bisher erlaubt, eine Wurst die zu 52% aus Putenfleisch, zu 40% aus Schweinfleisch und zu 8% aus sonstigen Zutaten besteht, als Geflügelwurst zu bezeichnen. So waren also in der Vergangenheit viele Verbraucher oftmals überrascht und auch verärgert, wenn Sie feststellen mussten, dass die vermeintliche Puten- oder Geflügelwurst auf Ihren Tellern einen verhältnismäßig hohen Anteil an Fremdfleisch wie z. B. Schweinefleisch enthielt. Leitsatz für fleisch und wurstwaren. Zum Ende des letzten Jahres wurden nun die Leitsätze für Fleisch- und Fleischerzeugnisse überarbeitet. Die wichtigste Änderung aus unserer Sicht ist die Tatsache, dass eine Geflügelwurst nun nur noch Puten- und/oder Hähnchenfleisch enthalten darf.
Ob Tofu-Würstchen, Soja-Schnitzel oder vegane Frikadelle: Viele vegane und vegetarische Lebensmittel sind Fleisch und Wurst nachempfunden. Inwieweit ihre Bezeichnung sich an das jeweilige Vorbild anlehnen darf, darüber wurde und wird viel diskutiert. Denn rechtliche Regelungen gibt es für die Bezeichnungen von Fleischersatz bisher nicht. Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse. Mit der Veröffentlichung der "Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeiten zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs" im Dezember 2018 hat die Deutsche Lebensmittelbuchkommission nun mehr Klarheit geschaffen. Wie "vegan" und "vegetarisch" zu verstehen sind Die Leitsätze enthalten unter anderem die Beschreibung der allgemeinen Verkehrsauffassung über vegane beziehungsweise vegetarische Lebensmittel. Danach werden "vegane" Lebensmittel komplett ohne Erzeugnisse vom Tier hergestellt. Das gilt auf allen Stufen der Produktion und Verarbeitung. "Vegetarische" Lebensmittel dürfen hingegen bestimmte Erzeugnisse vom "lebenden Tier" enthalten, und zwar: Milch, Eier, Bienenprodukte wie Honig und Zutaten aus Wollfett von Schafen.
Wer zu unserer Höhenrainer Putenwurst greift, der kann sich also nicht nur sicher sein, dass er eine Putenwurst aus reinem Putenfleisch kauft, sondern auch dass er sich auf höchsten Wurst- und Schinkengenuss freuen darf. Wir sind Deutschlands ältester Hersteller von Putenwurst – die jahrzehntelange Erfahrung unserer Metzger in der Herstellung von Putenwurst zeigt sich in der hervorragenden Qualität und im vollen Geschmack unserer Putenwurst.
Captcha - beck-online Seiteninterne Navigation Beck-Angebote Steuern & Bilanzen beck-personal-portal beck-shop beck-akademie beck-stellenmarkt beck-aktuell beck-community Suche: Erweiterte Suchoptionen: Detailsuche Suchbereich Mein Mein beck-online ★ Nur in Favoriten Menü Startseite Bestellen Hilfe Service Anmelden LMLFleisch Änderungsverzeichnis Inhaltsübersicht (redaktionell) I. Allgemeine Begriffsbestimmungen und Beurteilungsmerkmale II. Besondere Beurteilungsmerkmale für einzelne Erzeugnisse Anhang Für Deutschland eingetragene geschützte geographische Angaben (g. g. A. ), geschützte Ursprungsbezeichnungen (g. U. ) und garantiert traditionelle Spezialitäten (g. Leitsätze: Viel Lärm um nichts. t. S. ) Impressum Datenschutz Datenschutz-Einstellungen AGB Karriere Schriftgrad: - A +
Bibliographie Flaskamp, L. (1998): Geflügelfleisch. 9. überarbeitete Auflage, aid-Infodienst, Bonn. Google Scholar Honikel, K. O. (2005): Die Zusammensetzung deutscher Fleischerzeugnisse. Rundschau für Fleischhygiene und Lebensmittelüberwachung: RFL 57 (6), 123. Kujawski, O. (2008): Wild und Wilderzeugnisse/AID. 13. überarbeitete Auflage, AID Infodienst Verbraucherschutz, Ernährung, Landwirtschaft e. V., Bonn. Moss, B. W. (1992): The Chemistry of Muscle Based Foods. In: Johnston, D. E., Knight, M. K., Ledward, D. A. (Hrsg. ): Royal Society of Chemistry, S. 69, Cambridge. Scheper, J., Stiebing, A., Roesicke, E., Lobitz, R. (2006): Fleisch und Fleischerzeugnisse/AID. 14. überarbeitete Auflage, AID Infodienst Verbraucherschutz, Ernährung, Landwirtschaft e. V., Bonn. Sielaff, H. (1996): Fleischtechnologie. Behr's Verlag, Hamburg. Download references Author information Affiliations Inst. für Humanernährung und Lebensmittelkunde, Christian-Albrechts-Universität Kiel, Hermann-Rodewald-Strasse 6, 24118, Kiel, Deutschland Prof. Dr. Gerald Rimbach & Dr. Jennifer Möhring Inst.
Bei der Produktbezeichnung muss nunmehr stets "vegetarisch" oder "vegan" sowie die ersetzende Zutat, zum Beispiel "… mit Erbsenprotein" angegeben werden. Die Verwendung von Bezeichnungen spezifischer Fleischteilstücke wie zum Beispiel "Rinderfilet" ist faktisch nicht mehr möglich. Bis zur Veröffentlichung der angenommenen Leitsätze bedarf es noch der rechtlichen und fachlichen Prüfung durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und der Herstellung des Einvernehmens mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Druckfähiges Bild Zurück