Kleine Sektflaschen Hochzeit
Hier erfahren Sie, was Sie bei der Anmeldung von Forderungen in einem Insolvenzverfahren beachten müssen. Wir erklären Ihnen wie eine Forderungsanmeldung funktioniert, welche Besonderheiten es bei unterschiedlichen Forderungen gibt und wo Sie das Formular zur Anmeldung erhalten. Hilfe bei der Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren Persönliche & individuelle Betreuung Kurzzusammenfassung Sie müssen Ihre Forderung beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anmelden, wenn Sie bei der Verteilung der Insolvenzmasse berücksichtig werden möchten. Die Anmeldung muss schriftlich, fristgerecht und vollständig erfolgen. Eine Anmeldung zu einem vorläufigen Insolvenzverfahren ist nicht möglich. Es gibt einige Besonderheiten bei nachrangigen, gesicherten und deliktischen Forderungen. Wenn ein Sicherungsrecht besteht, kann die Abgesonderte Befriedigung verlangt werden. Das nachgewiesene Sicherungsrecht kann somit aus der Insolvenzmasse genommen werden. Wenn Ihrer Forderung im Insolvenzverfahren widersprochen wird, können Sie eine Feststellungsklage erheben.
Die einem Absonderungsrecht zugrunde liegende Forderung ist daher im vollen Ausmaß bzw. im Ausmaß des Absonderungsrechtes zu bezahlen. Das wichtigste Absonderungsrecht ist ein Pfandrecht. Ein in den letzten 60 Tagen vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens (im Exekutionsverfahren) erworbenes richterliches Pfandrecht (ausgenommen für öffentliche Abgaben) erlischt allerdings mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Das wichtigste Aussonderungsrecht ist das Eigentum an einer Sache, die sich bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens in der Verfügungsmacht des Schuldners befindet (z. B. durch Eigentumsvorbehalt). Das Aussonderungsrecht gibt einen Anspruch auf Herausgabe dieser Sache. Nach Wahl des Insolvenzverwalters kann dieser die Sache auch behalten, wenn er dafür den Kaufpreis im vollen Ausmaß bezahlt. Für die Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren ist keine bestimme Form vorgeschrieben. Forderungsanmeldungen sind zu vergebühren (25 EUR) und beim Insolvenzgericht unter Anführung des Aktenzeichens (AZ: Zahl/Jahr) des Insolvenzverfahrens einzubringen.
Ein Auszug aus unseren Referenzen Was ist eine Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren? Eröffnet das Gericht ein Insolvenzverfahren, so fordert es die Gläubiger auf, die Forderung innerhalb einer bestimmten Frist (mindestens zwei Wochen und maximal drei Monate) beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anzumelden. Auch wenn ein Gläubiger das Insolvenzverfahren beantragt hat, muss er die Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren zur Insolvenztabelle vornehmen. Ansonsten wird seine Forderung während des Verfahrens nicht berücksichtigt und der Gläubiger kann nicht mit einer Auszahlung der Insolvenzquote rechnen. Wenn es zu einem Insolvenzverfahren kommt, kann der Gläubiger, bei korrekter Anmeldung und Aufnahme in die Insolvenztabelle, mit der Auszahlung einer Insolvenzquote rechnen. Es gibt keine Pflicht zur Anmeldung einer Forderung. Somit können Sie selbst entscheiden, ob Sie Ihre Forderungen zur Insolvenzmasse anmelden möchten. Wie funktioniert die Forderungsanmeldung? Ihre Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren muss schriftlich und im eröffneten Verfahren erfolgen.
Hierbei handelt es sich hierbei um Verzeichnis, in das alle angemeldeten und geprüften Forderungen der Insolvenzgläubiger eingetragen werden. Geprüft bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Gläubiger die Existenz seines Anspruchs nachweisen muss. Im Rahmen dieser Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren muss der Gläubiger daher seine Ansprüche genau darlegen und beziffern. Verwenden Sie hierfür das Formular zur Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren, das Ihnen vom Insolvenzgericht oder dem Insolvenzverwalter vorgegeben wurde. Hierbei müssen die folgenden Informationen eingetragen werden: Inhaber des Anspruchs jeweils mit vollständigem Namen bzw. konkreter Bezeichnung Für juristische Personen wie GmbHs, Aktiengesellschaften und ähnliche Unternehmen ist außerdem der gesetzliche Vertreter zu benennen. konkreter Betrag der anzumeldenden Forderung Die Hauptforderung, mögliche Nebenforderungen wie Kosten und Zinsen sowie der Gesamtbetrag der Forderung sind getrennt voneinander auszuweisen.
Eine elektronische Übermittlung ist möglich. Vor allem bei geringfügigen Forderungen sollte geprüft werden, ob die Anmeldung wirtschaftlich sinnvoll ist. Wichtig ist dabei, dass der Rechtsgrund der Forderung (z. Kaufvertrag, Werkvertrag) oder allenfalls der der Forderung zugrunde liegende Sachverhalt möglichst klar und für Dritte (Insolvenzverwalter) nachvollziehbar dargestellt wird. Auch bedingte Forderungen können angemeldet werden. Verzugszinsen können nur bis zum Datum der Insolvenzeröffnung geltend gemacht werden und sollten aufgeschlüsselt werden (Datum des Zinsenlaufes, Prozentsatz und absoluter Betrag). Wenn mehr als die gesetzlichen Verzugszinsen geltend gemacht werden, ist der Rechtsgrund dafür anzugeben. Die Gebühren können auch durch den Hinweis auf einen vom Gericht vorzunehmenden Gebühreneinzug vom Gericht direkt von einem anzugebenden Konto abgebucht werden. Ein detaillierteres Formular finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Justiz. Weitere Kontaktadressen Gläubigerschutzverbände: Kreditschutzverband von 1870, KSV: Alpenländischer Kreditorenverband für Kreditschutz und Betriebswirtschaft, AKV: Österreichischer Verband Creditreform: Achtung: Ab- und aussonderungsberechtigte Gläubiger an einer Forderung aus einem Arbeitsverhältnis oder ähnlichen Forderungen haben ihre Ab- bzw. Aussonderungsrechte (z. Gehaltsexekution) abweichend von den sonst für Ab- und Aussonderungsrechte geltenden Vorschriften beim Insolvenzgericht geltend zu machen.
Dies muss nicht unbedingt bedeutet, dass er von einer unberechtigten Forderung ausgeht. Manchmal bestreitet er die Forderung vorläufig, wenn er noch nicht die Zeit gefunden hat die angemeldete Forderung abschließend zu prüfen. Nachfassen lohnt sich hier. Reagiert der Insolvenzverwalter jedoch nicht oder teilt mit, dass er die bestrittene Forderung als unberechtigt erachtet, ist einen Feststellungsklage vor Gericht zu erheben. Hierbei sollten Sie auf einen Rechtsanwalt zurückgreifen. Gerne unterstützen wir Sie bei sämtlichen Fragen zu Ihrer Forderungsanmeldung, bei Problemstellungen im Wirtschaft- und Insolvenzrecht und beraten Sie in laufenden Insolvenzverfahren. Hierbei übernehmen wir gerne die Geltendmachung Ihrer Forderungen, auch bereits im Vorfeld der Insolvenz, und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte aus Sicherheiten und wehren unberechtigte Insolvenzanfechtungsansprüche für Sie ab.