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In diesem Kontext wird mit beachtlichen Gründen die Auffassung vertreten, ein derartiger Ausschluss würde auch in den Fugenfällen greifen (vgl. dazu Günther, a. m. w. N. ). Die Frage, ob ein derartiger Ausschluss letztlich entsprechend der Regelung des § 307 Abs. Wasserschaden dusche silikonfuge versicherung. 2 BGB als unangemessene Benachteiligung zu werten wäre, weil diese die Pflichten des Versicherers soweit einschränkt, dass der Vertragszweck ausgehöhlt würde, ist bislang in der Rechtsprechung noch nicht geklärt worden… zum vollständigen Artikel als PDF
…. muss Wohngebäudeversicherung nicht einstehen. Mit Urteil vom 20. 10. 2021 – IV ZR 236/20 – hat der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) entschieden, dass, wenn es in den Versicherungsbedingungen einer Wohngebäudeversicherung unter "Leitungswasser" und "Nässeschäden" heißt, "Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen. Das Leitungswasser muss aus Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen, den mit diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen, aus Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung, aus Klima-, Wärmepumpen oder Solarheizungsanlagen, aus Wasserlösch- und Berieselungsanlagen sowie aus Wasserbetten und Aquarien ausgetreten sein. BGH entscheidet: Für Nässeschäden aufgrund einer undichten Fuge zwischen einer Duschwanne und einer angrenzenden Wand - Härlein Rechtsanwälte. …" bei einem Wasserschaden aufgrund der Undichtigkeit einer Silikonfuge im Duschbereich kein versichertes Ereignis vorliegt, so dass der Versicherer wegen eines solchen Wasserschadens auch nicht auf Versicherungsleistungen in Anspruch genommen werden kann.
07. 2017, IV ZR 151/15). Diese Erwartung werde aber durch sein Verständnis von Teil A § 3 Nr. 3 Satz 2 VGB 2008 nicht getäuscht. Das dort formulierte Leistungsversprechen für Schäden durch austretendes Leitungswasser sei dort konkretisiert und beziehe sich nur auf die dort abschließend aufgezählten Quellen. Fazit: Die Versicherung muss nicht bezahlen, weil das Wasser nicht aus einer in Teil A § 3 Nr. 3 Satz 2 VGB genannten Quelle ausgetreten ist. Wasserschaden dusche silikonfuge versicherungsvergleich. (BGH, Urteil v. 20. 10. 2021, IV ZR 236/20) Quelle: Haufe