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Das Leistungsspektrum für ältere und pflegebedürftige Menschen ist vielfältig und umfasst die stationäre und ambulante Pflege und Betreuung von Senioren, Wohnungen im Betreuten Wohnen und eigene Hausnotrufdienste sowie Leistungen zur Betreuung von Menschen mit Behinderung. Zudem gehört mit der RECATEC ein interner Dienstleister für gastronomische und hauswirtschaftliche Dienstleistungen zur Unternehmensgruppe. Weblinks [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Website der CURA Unternehmensgruppe Blog der CURA Unternehmensgruppe Facebookseite der CURA Unternehmensgruppe Website der CURA Kurkliniken, Seniorenwohn- und Pflegeheime GmbH Website der MATERNUS-Kliniken AG Einzelnachweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] ↑ Cura, Über uns, zuletzt abgerufen am 24. Februar 2022. Cura ag geschäftsbericht new york. ↑ Bundesanzeiger, Konzernabschluss 2016, eingesehen am 21. Februar 2018
Curanum AG Rechtsform Aktiengesellschaft Gründung 1981 Sitz München, Bayern Mitarbeiterzahl 7246 (2014) Umsatz 300, 4 Mio. Euro (2014) [1] Branche Pflegedienstleistungen Website Stand: 2015 Die Curanum AG mit Sitz in München ist ein Betreiber von Seniorenresidenzen, Pflegeeinrichtungen und Ambulanter Pflege in Deutschland. [2] Seit 2013 ist die CURANUM AG Teil des französischen Korian -Konzerns, dem führenden privaten Anbieter von Pflege- und Betreuungsdienstleistungen für Senioren in Deutschland und Europa, und gehört seitdem zu Korian Deutschland. Cura ag geschäftsbericht online. [3] [4] Das Unternehmen wurde 1981 gegründet und bietet stationäre Lang- und Kurzzeitpflege und Betreutes Wohnen für Senioren und Menschen mit Behinderungen an. Unternehmensprofil [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Vor der Übernahme im Jahr 2013 beschäftigte die Curanum AG rund 7000 Mitarbeiter und unterhielt insgesamt 77 Einrichtungen mit rund 7800 Pflegeplätzen und 2075 Apartments im betreuten Wohnungen. [5] [6] Nach eigenen Angaben hat er einen Marktanteil von etwa einem Prozent.
Als eines der Key-Medien der Otto Group nimmt der Geschäftsbericht, der jährlich in einer Auflage von 8. 000 Exemplaren zur Bilanzpressekonferenz erscheint, einen sehr hohen Stellenwert ein. Mit seinem hochwertigen Magazinteil richtet er sich nicht nur an die Finanzbranche, sondern auch an Journalist*innen, Geschäftspartner, Mitarbeiter*innen und weitere Stakeholder.
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Für das Geschäftsjahr 2017 geht der Vorstand der curasan AG von einem anhaltend dynamischen Geschäftsverlauf aus. Auf Grundlage des internen Budgetplanungsprozesses und der Erwartungshaltung externer Vertriebspartner rechnet das Unternehmen daher mit Brutto-Umsatzerlösen in Höhe von 8, 5 bis 8, 8 Millionen Euro. Vor dem Hintergrund des aktuell starken Wachstumsmomentums, plant curasan auch 2017 verstärkt in das Umsatzwachstum des Unternehmens zu investieren, um in Asien und vor allem den USA weitere Marktanteile zu gewinnen. Daher erwartet der Vorstand auf Ebene des Nettoergebnisses einen Zielwert zwischen -1, 6 bis -2, 0 Millionen Euro. Der vollständige Geschäftsbericht 2016 steht auf den Internetseiten des Unternehmens unter zum Download bereit. Curasan veröffentlicht Jahresbericht und konkretisiert Ausblick – curasan AG. Kontakt curasan AG: Ingo Middelmenne Head of Investor Relations +49 6027 40 900-45 +49 174 90 911 90 Andrea Weidner Head of Corporate Communications +49 6027 40 900-51 Über die curasan AG: curasan entwickelt, produziert und vermarktet Biomaterialien und andere Medizinprodukte aus dem Bereich der Knochen- und Geweberegeneration.
17. 10. 2010 09:04 | Preis: ***, 00 € | Arbeitsrecht Beantwortet von in unter 1 Stunde Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Diplom-Ingenieur im Bereich Medizintechnik und mache derzeit berufsbegleitend einen Masterstudiengang, der ausschließlich in meiner privaten Zeit stattfindet, für etwaige Präsenzveranstaltungen nehme ich Urlaub. Diese Weiterbildung wird vollständig von mir privat finanziert. Soll/muss ich meinen Arbeitgeber über das Fernstudium informieren? - Fernstudium Forum - Fernstudium-Infos.de. Meinen Arbeitgeber habe ich über meine Teilnahme an diesem Masterstudiengang nicht informiert und möchte dieses auch erst so spät als möglich machen. Meine Fragen: 1) Soweit ich informiert bin, stehen jedem Angestellten pro Jahr 5 Tage Bildungsurlaub zu. Stimmt das? 2) In 2010 habe ich bisher keinen Bildungsurlaub in Anspruch genommen. Kann ich die 5 Tage aus 2010 mit nach 2011 ziehen und dann Ende 2011 sozusagen 5 Tage (aus 2010) + 5 Tage (aus 2011) = 10 Tage zusammenhängend nehmen? 3) Darf der Arbeitgeber den Bildungsurlaub verweigern? 4) Besteht meinerseits eine Informationspflicht dem Arbeitgeber gegenüber, dass ich ein berufsbegleitendes Studium mache?
Zumal ein Mitarbeiter damit auch Engagement, Eigeninitiative und Ehrgeiz beweist, was wiederum ebenfalls dem Unternehmen zugute kommt. Muss mein Arbeitgeber das Fernstudium genehmigen?. Verhandlungssache, was der Arbeitgeber beisteuert All das lässt sich anbringen, wenn es nicht nur um den Segen des Chefs geht, sondern um Freistellungen oder Zuschüsse für die jeweilige Maßnahme. Je nachdem, was man genau an zeitlicher und finanzieller Unterstützung erwarte, sei es wichtig, den Vorgesetzten frühzeitig einzubeziehen und ihm zu erklären, warum man die jeweilige Fortbildung machen wolle und was das Unternehmen davon habe, sagt Jappe. Vorab kann sich auch ein Blick in Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag lohnen, weil dort die Konditionen für Weiterbildung oftmals geregelt sind, und auch Personal- oder Betriebsräte können weiterhelfen. Mitunter könnten über Weiterbildungen auch bestehende Lücken innerhalb des Betriebs geschlossen werden: Wenn sich beispielsweise ein Unternehmen Zugänge zu neuen Märkten erschließen will und interkulturelle Trainings die Mitarbeiter darauf vorbereiten sollen.
Form der Informationserteilung Das BetrVG sieht in einzelnen Fällen die ausdrückliche Übergabe von Schriftstücken vor (z. in §§ 89 Abs. 5 und 6; 92 Abs. 1 Satz 1; 94 Abs. 1; 99 Abs. 1). Wo dies nicht der Fall ist, reicht die mündliche Weitergabe von Informationen aus. Unterlagen muss der Arbeitgeber - von den genannten Ausnahmen abgesehen - dann nicht bereits von sich aus zur Verfügung stellen, sondern erst "auf Verlangen" (§ 80 Abs. Lieber Phil Geld: Muss der Chef von der Weiterbildung wissen? - 20 Minuten. 2 Satz 2 BetrVG). Das jedoch "jederzeit", d. auch ohne konkreten Anlass, sofern die Unterlagen für eine ordnungsgemäße Betriebsratsarbeit erforderlich sind. Eine Selbstbeschaffung von Informationen durch den Betriebsrat kommt nur ausnahmsweise in Betracht, etwa durch die Besichtigung eines konkreten Arbeitsplatzes oder Befragung des jeweiligen Arbeitnehmers. Falls die eigenen Kenntnisse und Erfahrungen des Betriebsrats für das Verstehen der Informationen und Unterlagen nicht ausreichen, muss ihm der Arbeitgeber übrigens sachkundige Arbeitnehmer als Auskunftspersonen zur Verfügung stellen (§ 80 Abs. 2 Satz 3 BetrVG).
Dein Chef müsste sogar einen Nebenjob akzeptieren, sofern du damit nicht die Firma des Arbeitgebers konkurrenzierst ( Art. 321a OR). Deine Weiterbildungspläne sind also nichts Verbotenes und dürfen nicht sanktioniert werden. Trotzdem solltest du das Gespräch mit deinem Arbeitgeber suchen. Betone deinem Chef gegenüber dein Engagement für die Firma und informiere ihn über den Inhalt der Kurse, die du während der Weiterbildung besuchen wirst. Wenn es dir gelingt, ihn davon zu überzeugen, dass die Ausbildung auch für die Firma von Nutzen ist, hast du auch eine Chance auf eine Lohnerhöhung. Vielleicht gelingt es Dir sogar, dass er sich an den Ausbildungskosten beteiligt und dich eventuell durch die Zuweisungen entsprechender Arbeiten fördert. Möglicherweise hat er sich bisher nicht an den Ausbildungskosten von Mitarbeitern beteiligt, weil sich noch keiner gemeldet hat, der so gut ist wie du! Grundsätzlich sollte jedes Unternehmen daran interessiert sein, dass seine Arbeitnehmer ihr berufliches Wissen vertiefen und erweitern.
Streiks gehören zum Arbeitskampf dazu. Doch viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wissen nicht genau, wie ein Streik funktioniert und welche Rechte und Pflichten sie haben. Wir erläutern den Streikablauf und beantworten die wichtigsten Fragen zum Streik. Tarifverhandlungen beginnen damit, dass die Gewerkschaften ihre Forderungen vortragen und vom Arbeitgeber dazu ein Angebot erwarten. Gelingt es nicht, auf dem Verhandlungsweg zu einer Einigung zu kommen, können die Tarifparteien die Verhandlungen als gescheitert erklären. Dann sind Gewerkschaftsmitglieder in der sogenannten Urabstimmung aufgefordert darüber abzustimmen, ob sie mit dem Mittel des Arbeitskampfes (Streik) für die Durchsetzung ihrer Interessen eintreten wollen. Rechtlich ist ein Streik auch ohne Urabstimmung möglich. Die DGB-Gewerkschaften führen aber in aller Regel eine Urabstimmung durch, weil das ihrer demokratischen Organisationskultur entspricht. Sind mindestens 75 Prozent dafür, kommt es zum unbefristeten Streik.