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Staatlich anerkannter Vorder- und Wiederladerlehrgang gem. § 32 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz Dieser Lehrgang vermittelt das Wissen in Theorie und Praxis für das Wiederladen von Patronenhülsen. Am Ende des Lehrgangs erfolgt eine Prüfung durch einen Prüfungsbeamten des Gewerbeaufsichtsamtes. Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Fachkunde-Zeugnis, dass die Grundlage zum Beantragen der Erlaubnis nach § 27 zum Wiederladen im nicht gewerblichen Bereich ist. Sie benötigen vor Lehrgangsbeginn eine Unbedenklichkeitserklärung (UB) nach § 34 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz, ohne UB ist eine Teilnahme nicht möglich. Ein polizeiliches Führungszeugnis ersetzt die UB nicht. Die UB ist bei der jeweiligen zuständigen Behörde (z. Lehrgang §27 | Wiederladen | Vorderlader | Böllern. B. Landratsamt, Ordnungsamt) zu beantragen. Kursgebühr: 170, 00 Euro (Mitglieder LJVB) Kursgebühr: 250, 00 Euro (Nichtmitglieder LJVB) V. Nicolai (alkon-protection) online-Anmeldung
Hier aktuell herunterzuladen: Es wird kein Unterschied zwischen privatem und gewerblichen Verbringen gemacht, denn es geht doch darum das das Zeugs auf der Straße ist. Privat oder gewerblich, völlig "Wurscht". Wenn sich der Kram zu einer plötzlichen Oxidation entscheidet ist es egal, ob es eine "private" oder "gewerbliche" Detonation ist. Allerdings sind beim Verbringen die Vorschriften penibel einzuhalten, denn die Strafen sind bei Verstoß wirklich empfindlich. Bitte beachte die Punkte Multiplikatoren der einzelnen Lagergruppen, bzw. Beförderungskategorien: Lagergruppe 1. 4, Verträglichkeitsgruppe S (1. 4S) -> Beförderungskategorie 4, Multiplikator 0 Lagergruppe 1. §27 SprengG P2-Kurs – AG-Modellraketen e.V.. 4, Verträglichkeitsgruppe G (1. 4G) -> Beförderungskategorie 2, Multiplikator 3 Lagergruppe 1. 3, Verträglichkeitsgruppe G (1. 3G) -> Beförderungskategorie 1, Multiplikator 50 Lagergruppe 1. 1, Verträglichkeitsgruppe G (1. 1G) -> Beförderungskategorie 1, Multiplikator 50 Lagergruppe 1. 1, Verträglichkeitsgruppe D (1. 1D) -> Beförderungskategorie 1, Multiplikator 50 Leere ungereinigte Verpackungen -> Beförderungskategorie 4, Multiplikator 0 Ein Zusammenladeverbot besteht nicht, alle errechneten Punkte einfach zusammenzählen.
In Sachsen: Waffenrechtliche Behörde im Landratsamt. In Thüringen: Landesamt für Verbraucherschutz z. B. 99099 Erfurt Lindenbacherweg 30 Tel. : 0361- 3788350 Herr Achim Keller
Vielleicht stammt Deine Information aus einer Verwechselung mit der Aufbewahrung. Hier wird durchaus ein Unterschied zwischen privat und gewerblich gemacht. So ist z. die ortsbewegliche Aufbewahrung im privaten Bereich nicht mehr möglich. Ich hoffe etwas Licht ins Dunkel gebracht zu haben. Das Grüne Abitur - Informationen zum Wiederladeschein. Gruß Rippenbruch Danke! sorry, aus Zeitgründen etwas verspätet, aber ich wollte Euch noch ganz herzlichen Dank für Eure ausführlichen Antworten sagen... Damit sehe ich jetzt einige Dinge klarer... Viele Grüße, Bernhard
In regelmäßigen Abständen veranstalten wir einen Vorbereitungslehrgang zur Fachkundeprüfung nach dem Sprengstoffgesetz. Der Kurs endet mit der staatlich anerkannten Prüfung am zweiten Seminartag. Voraussetzung zur Teilnahme ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde. Der Lehrgang wird geleitet durch Victor Nicolai – staatlich anerkannter Lehrgangsträger für Vorder- und Wiederladelehrgänge, Sachverständiger für Munition, Waffen und dt. Waffenrecht. Böllerkurs In diesem Teil des Kurses, wird dem Teilnehmer, die geschichtliche Entwicklung und die Verwendung des Schwarzpulvers in Böllern erklärt. Neben den gesetzlichen Vorschriften, werden die praktischen Kenntnisse zum Böllern vermittelt. Jeder Teilnehmer lädt einen Böller und feuert diese ab. Am Ende des Kurses ist der Teilnehmer in der Lage selber Ladungen zu ermitteln um sicher mit den Böller zu hantieren. Ebenso intensiv werden die Sicherheitsregeln vermittelt. Zu den Lerninhalten zählen neben dem Transport und Lagerung auch das Vernichten von Schwarzpulver und anderen Treibladungsmitteln.
Landeshauptstadt Hannover Die folgende Leistungsbeschreibung gilt nur für Bürger der Landeshauptstadt Hannover. Erlaubnis zum Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen Im Arbeitsgebiet Sprengstoffrecht des Fachbereiches Öffentliche Ordnung werden für nicht gewerbliche Antragsteller, die das 21. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover haben, folgende Angelegenheiten bearbeitet: Anträge auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung Die sprengstoffrechtliche Fachkunde erwerben Sie in einem anerkannten Lehrgang. Für die Teilnahme verlangt der Lehrgangsträger von Ihnen die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde. Anträge auf Erteilung einer Sprengstofferlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz für Wiederlader, Böllerschützen, Schwarzpulverschützen Welche Unterlagen werden benötigt? Unbedenklichkeitsbescheinigung: Ausgefüllter Antrag Wenn Sie uns den Antrag per Post übersenden, fügen Sie bitte auch eine Kopie Ihres Ausweisdokuments bei.
Bei mindestens 15 verbindlichen Anmeldungen können auch eintägige Lehrgänge für Böller- und FK-Salutböllerschützen abgehalten werden. Unsere Lehrgänge werden in der Regel in Beutelsbach bei Waiblingen abgehalten. Ab 15 verbindlichen Anmeldungen können wir diese Lehrgänge auch in Ihrem Schützenhaus abhalten, sofern dieses dafür geeignet ist. Bitte setzen Sie sich mit uns rechtzeitig in Verbindung. Anmeldungen bei: Reiner Herrmann, Bahnhofstr. 1, 74677 Dörzbach Telefon 0049 (0) 7937 / 80 37 17 FAX 0049 (0) 7937 / 80 37 18 Wenn Sie Fragen haben können Sie unter den genannten Rufnummern weitere Auskünfte einholen. Eine frühzeitige Anmeldung sichert Ihnen die Teilnahme am nächsten Lehrgang. Eine gültige Anmeldung besteht erst nach Eingang der kompletten Kursgebühren auf dem Konto des Lehrgangsträgers (Wiederladeschule Herrmann). Die Kurse beginnen jeweils Sonntags um 9:00 Uhr und gehen bis gegen 19:00 - 20:00 Uhr. Montags beginnen die Lehrgänge ebenfalls um 9:00 Uhr und enden ungefähr um 18:00 Uhr.