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Neue Adressen und Zuständigkeiten der »Pensionsversicherungsanstalt« Wien (bmaa) - Auch die im Ausland lebenden Bezieherinnen und Bezieher österreichischer Pensionen der (ehemaligen) Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten (PVAng) haben nun die Möglichkeit, die österreichische Pension direkt auf ein Konto des Empfängers / der Empfängerin in seinem/ihrem ausländischen Wohnortstaat überwiesen zu bekommen. Dies hat die (ehemalige) Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten (PVAng) Ende vorigen Jahres ebenso wie die (ehemalige) Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter (PVArb) bereits zu Ende des Jahres 2001 deren im Ausland wohnhaften LeistungsbezieherInnen angeboten. Die entsprechenden Formulare Antrag auf Direktüberweisung der österreichischen Pension ins Ausland in deutscher und englischer Sprache können hier herunter geladen werden (siehe unten). Als Pensionist dauerhaft im Ausland leben - Versicherungen.at. Sollte eine Überweisung auf ein ausländisches Konto vom/von der EmpfängerIn nicht gewünscht sein, ist von diesem/r keine weitere Veranlassung zu treffen.
Durch die Fusion der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten und der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter per 1. 1. Antrag auf direktüberweisung der österreichischen pension ins ausland. 2003 zur Pensionsversicherungsanstalt ergeben sich für ASVG-Pensionsverfahren mit Auslandsbezug neue Strukturen und Zuständigkeiten. Die (neue) Pensionsversicherungsanstalt wird durch eine Hauptstelle in Wien und in jedem Bundesland durch eine Landesstelle vertreten. Zwischenstaatliche Verfahren bei einem Wohnsitz des/r Antragstellers / Antragstellerin in einem EU-Mitgliedsland, einem EWR-Staat oder einem Staat, mit dem Österreich ein Abkommen über soziale Sicherheit abgeschlossen hat, sind ausschließlich bei der Landesstelle Wien der Pensionsversicherungsanstalt einzuleiten. Die Pensionsangelegenheiten in Österreich wohnhafter Personen mit ausländischen Versicherungszeiten werden von der auf Grund des Wohnsitzes zuständigen Landesstelle des betreffenden Bundeslandes bearbeitet. In jenen Fällen, in denen nicht eindeutig erkennbar ist, welche Landesstelle zu kontaktieren ist, sind die Schriftstücke der Landesstelle Wien zu übermitteln.
Auch wer bereits im Ausland lebt und aufgrund seiner bisherigen Erwerbstätigkeit Anspruch auf eine gesetzliche Pension in Österreich hat, muss die Pension beantragen. Der Pensionsantrag muss beim zuständigen Pensionsversicherungs-Träger des Staates, in welchem man dauerhaft wohnt und zuletzt Versicherungszeiten erworben hat, gestellt werden. Zudem muss man darauf hinweisen, wenn man auch in anderen Ländern Versicherungszeiten, die für die Berechnung und den Anspruch einer Pension relevant sind, erworben hat. Auswirkungen auf Ihre Pension. Wie dem Webportal des Hauptverbandes der Sozialversicherungs-Träger zu entnehmen ist, ist es "nicht notwendig, in jedem Vertragsstaat die Pension gesondert zu beantragen. Bei der Antragstellung im Wohnortstaat ist darauf hinzuweisen, dass man auch ausländische Versicherungszeiten erworben hat. " Der Pensionsversicherungs-Träger, bei dem man die Pension beantragt hat, nimmt dann mit der zuständigen Institution des jeweiligen Staaten Kontakt auf und leitet das zwischenstaatliche Pensionsfeststellungs-Verfahren ein, so der Hauptverband weiter.
Der Pensionsantrag ist im Wohnstaat der Versicherten/des Versicherten an den jeweiligen Pensionsversicherungsträger zu stellen. Er wird dann an alle beteiligten Pensionsversicherungsträger weitergeleitet. Die erworbenen Pensionszeiten sind von allen Staaten für die Prüfung der Frage, ob die jeweils national für einen Pensionsanspruch vorgesehene Wartezeit erfüllt ist, zusammenzurechnen. Leistungen sind von allen Staaten zu erbringen, in denen Versicherungszeiten zurückgelegt wurden, wenn unter Zusammenrechnung der Zeiten ein Leistungsanspruch besteht. Information für im Ausland lebende Pensionisten und Pensionistinnen. Ausnahme: Wenn in einem der Staaten eine Pensionszeit von weniger als zwölf Monaten erworben wurde. Dies gilt jedoch nicht für Leistungen aus dem Pensionskonto nach dem allgemeinen Pensionsgesetz (APG), die auch bei weniger als zwölf Versicherungsmonaten vom österreichischen Träger ausbezahlt werden. Nach dem EU -Recht und nach den von Österreich geschlossenen Abkommen ist die Pension folgendermaßen zu berechnen: Wenn die Pensionsvoraussetzungen (mit oder ohne Zusammenrechnung der Versicherungszeiten für den Anspruch) erfüllt werden, gilt folgender Grundsatz: Die österreichische Pension wird stets nur auf der Grundlage der österreichischen Versicherungszeiten berechnet (also keine Abgeltung der ausländischen Versicherungszeiten durch Österreich).
Erfahrener Benutzer Dabei seit: 14. 07. 2008 Beiträge: 140 hi! wäre zu tipps zu folgendem sv dankbar: es gibt einen ausländischen vollstreckbaren titel der schuldner (nur vorname, nachname, geburtsdatum bekannt) ist österreichischer staatsbürger, wohnt ausschließlich im ausland, ist in ö nicht gemeldet, die exekution im ausland war erfolglos (kein vermögen) der schuldner bezieht aber offenbar eine österreichische pension auf österreichisches bankkonto -> einfach ins blaue exe-antrag mit §294a eo? Antrag auf direktüberweisung der österreichischen pension ins ausländer. oder bekommt man sonstwie klarheit zur ö pension? vielen dank! Dabei seit: 01. 11. 2008 Beiträge: 1393 Nicht ins blaue 294a sondern am Sitz der Pensionsversicherung § 294 - vgl § 18 Z 3 EO.
Der Betroffene muss bei der Beantragung der Pension jedoch darauf hinweisen, dass er auch im Ausland Versicherungszeiten erworben hat. "Es ist jedoch nicht notwendig, in jedem Vertragsstaat eine Pension gesondert zu beantragen", so das Bundeskanzleramt. Auch bei Österreichern, die in einem Land, für das ein bilaterales Abkommen bezüglich der Pensionsversicherung mit Österreich besteht, arbeiten und in der dortigen Pensionsversicherung versichert sind, gibt es Regelungen bezüglich der Pensionsversicherung, die unter anderem für den Pensionsanspruch wichtig sein können. In welchen Ländern die sogenannte zwischenstaatliche Pensionsversicherungs-Regelung gilt, zeigt das Bürgerportal des Bundeskanzleramtes. Pensionsantrag im Ausland stellen Grundsätzlich gilt für die Pension das Antragsprinzip, das heißt eine Alterspension wird beispielsweise auch nach Erreichen des Pensionsalters nur ausbezahlt, wenn sie vorher beim zuständigen Pensionsversicherungs-Träger beantragt wurde. Laut Hauptverband der Sozialversicherungs-Träger (Hauptverband) können Pensionsanträge in Österreich bei allen Sozialversicherungs-Trägern, beim Magistrat, den Bezirkshaupt-Mannschaften sowie den Gemeindeämtern gestellt werden.
1890 – 1894 Die Osttürme erhalten Spitzhelme. Teile der Westfassade werden ergänzt und stellen die ursprüngliche klare Gliederung wieder her. Alle Fenster erhalten neue Glasmalereien. Reste der mittelalterlichen Chorfenster werden in die Langhausfenster versetzt. Kanzel, Chor- und Schiffgestühl werden im neugotischen Stil ersetzt. Einbau eines neuen Orgelwerks der Firma Sauer aus Frankfurt/Oder unter Beibehaltung des barocken Prospektes. Johanneskirche Saalfeld: Restaurierung der Sauer Orgel. 1935 – 1941 Restaurierung der südlichen Außenfassade, die Steinskulptur des heiligen Georg wird durch eine Kopie ersetzt. 1982 Herstellung der jetzigen inneren Farbfassung der Kirche, Freilegung der Himmelswiese. Nach 1990 Restaurierung von Nordfassade, Fassade des Hohen Chores, Mittelteil Westfassade und des Mauerwerks beider Türme, neue äußere Schutzverdrahtung, 1998 bis 2000 Restaurierung des Heiligen Grabes 1999 – 2002 Restaurierungsarbeiten an Südfassade und Langhausfenstern, Neudeckung der Turmhelme und des Chordaches. Seit 2000 Restaurierung der Bleiverglasungen im Hohen Chor neu: Außenschutzverglasung der Chorfenster.
Die Johanneskirchgemeinde feiert jeden Sonntag um 9. 30 Uhr Gottesdienst Besucher und Gäste sind in den Sommermonaten (ca. April – Oktober) täglich von 11 bis 16 Uhr in der Offenen Kirche (teilweise mit wechselnden Ausstellungen) willkommen. Führungen sind ganzjährig auf Voranmeldung möglich. Ebenfalls von Mai bis Oktober lädt die Gemeinde jeden Mittwoch um 20 Uhr zur Motettenreihe mit Orgelmusik, A-cappella-Chormusiken der Thüringer Sängerknaben, des Saalfelder Mädelchores, des Oratorienchores oder Gastchören, Kammermusiken, großen chorsinfonischen Aufführungen u. a. ein.