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Konfliktanalysen – 15 Mindesteinheiten 5. Gestaltungen und Anwendungsbereiche der Mediation, z. B. Einzel-, Co- oder Teammediation sowie Großgruppenmediation; Familien-, Wirtschafts- und interkulturelle Mediation – 20 Mindesteinheiten 6. Einführung in die Persönlichkeitstheorien, insbesondere Persönlichkeitsstrukturen, Grundlagen der Gruppenpsychologie und psychosoziale Interventionsformen sowie Genderthematiken – 20 Mindesteinheiten 7. Ethische Fragen der Mediation, insbesondere Rollenverständnis und Haltung der Mediatoren, Selbstbild und Menschenbild in der Mediation – 15 Mindesteinheiten 8. Grundzüge rechtlicher Bestimmungen – 40 Mindesteinheiten 9. AMS Berufslexikon - MediatorIn. Grundzüge ökonomischer Zusammenhänge – 20 Mindesteinheiten Teil 2 Anwendungsorientierter Teil – 165 Mindesteinheiten 1. Einzel- und Gruppenselbsterfahrung – 40 Mindesteinheiten 2. Praxisseminare zur Übung in Techniken der Mediation unter Anwendung von Rollen- spielen, Simulation und Reflexion – 58 Mindesteinheiten 3. Peergruppenarbeit – 24 Mindesteinheiten 4.
Inhalt § 4. (1) Die theoretische Ausbildung umfasst die jeweils in Teil 1 der Anlagen und die anwendungsorientierte Ausbildung die jeweils in Teil 2 der Anlagen angeführten Ausbildungsinhalte im dort festgelegten Mindestausmaß. (2) Die anwendungsorientierte Ausbildung umfasst auch die praktische Umsetzung der theoretischen Ausbildungsinhalte unter Anleitung, Unterstützung und Kontrolle der Auszubildenden. (3) Theoretische Ausbildung darf mit anwendungsorientierter Ausbildung verbunden werden, doch sind die theoretischen und die anwendungsorientierten Ausbildungsinhalte in den Zeugnissen getrennt anzuführen. Zivilrechts mediations ausbildungsverordnung kaufmann. Berücksichtigung von Kenntnissen und Fähigkeiten § 5. Das nach der Anlage 1 erforderliche Ausmaß der Ausbildung vermindert sich im Einzelfall gemäß § 10 Abs. 2 ZivMediatG, soweit der Auszubildende im Rahmen seiner Ausbildung für seine sonstige berufliche Tätigkeit Kenntnisse und Fertigkeiten erworben hat, die den in der Anlage angeführten Ausbildungsinhalten entsprechen, und soweit er auf Grund dieser beruflichen Tätigkeit in der Bearbeitung und Lösung von Konflikten praktische Erfahrung gewonnen hat, die ihm bei der Ausübung der Mediation zustatten kommt.
Zivilrechts-Mediations-Ausbildungsverordnung Anl. 1 Kurztitel Zivilrechts-Mediations-Ausbildungsverordnung Inkrafttretensdatum 23. 01. 2004 Außerkrafttretensdatum Index 22/04 Sonstiges Zivilprozess, Außerstreitiges Verfahren Beachte Zum In-Kraft-Treten vgl. § 6. Text Anlage 1 Ausbildungsinhalt Mindestein- heiten Teil 1 Theoretischer Teil Summe Teil 200 1. Grundzüge und Entwicklung der Mediation, einschließlich deren Grundannahmen und Leitbilder 12 2. Verfahrensablauf, Methoden und Phasen der Mediation unter besonderer Berücksichtigung verhandlungs- und lösungsorientierter Ansätze 26 3. RIS - Zivilrechts-Mediations-Ausbildungsverordnung Anl. 3 - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 05.12.2018. Grundlagen der Kommunikation, insbesondere der Kommunikations-, Frage- und Verhandlungstechniken, der Gesprächsführung und Moderation unter besonderer Berücksichtigung von Konfliktsituationen 32 4. Konfliktanalysen 15 5. Gestaltungen und Anwendungsbereiche der Mediation, zB Einzel-, Co- oder Teammediation sowie Großgruppenmediation; Familien-, Wirtschafts- und interkulturelle Mediation 20 6. Einführung in die Persönlichkeitstheorien, insbesondere Persönlichkeitsstrukturen, Grundlagen der Gruppenpsychologie und psychosoziale Interventionsformen sowie Genderthematiken 20 7.
4 Mbit) sowie Ton- und Bildübertragung. Aufnahme / Anmeldung Bei Erfüllung der Zugangsvorraussetzungen erfolgt die Aufnahme nach zeitlicher Reihung der Anmeldung mittels Anmeldeformular per Post, Fax oder E-Mail. ARGE Bildungsmanagement GmbH Friedstraße 23, A-1210 Wien Tel. RIS - Zivilrechts-Mediations-Ausbildungsverordnung Anl. 1 - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 05.12.2018. : +43 (0)1/263 23 12 0 Fax: +43 (0)1/263 23 12 20 E-Mail: officeⒶ Für die Anmeldung zum Lehrgang benötigen wir folgende Unterlagen: die schriftliche Anmeldung / Anmeldeformular einen tabellarischen Lebenslauf mit Passfoto eine kurze Beschreibung Ihrer Motivation für die Teilnahme am Lehrgang (1/2 A4 Seite) Nachweise über abgeschlossene Berufsausbildung / (Hoch) Schulbildung, ggf. Nachweis eines abgeschlossenen Studiums Einzahlung der Anmeldegebühr (Raiffeisenbank Horn, IBAN: AT85 3299 0000 0385 8180, BIC: RLNWATWWZWE) Nach Eingang aller Anmeldeunterlagen werden Ihre Zulassungsvoraussetzungen geprüft. Anrechnungen Teile von Aus- und Weiterbildungen, die in Inhalt und Umfang mit den Vorgaben des Lehrplans vergleichbar sind, können mittels Nachweis zur Anrechnungsprüfung eingereicht werden.
Auf Grund des § 29 Zivilrechts-Mediations-Gesetz, BGBl. I Nr. 29/2003, wird verordnet: Allgemeines § 1. (1) Soweit in dieser Verordnung 1. von Mediation die Rede ist, ist damit die Mediation in Zivilrechtssachen gemeint; 2. Zivilrechts mediations ausbildungsverordnung elektroniker. vom Mediator die Rede ist, ist damit die eingetragene Mediatorin oder der eingetragene Mediator gemeint; 3. sonstige personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. (2) Bei der Vollziehung dieser Verordnung ist bezüglich einer bestimmten Person die jeweils geschlechtsspezifische Anrede oder Bezeichnung zu verwenden. Ausbildungsziel § 2. Ziel der Ausbildung zum Mediator ist die Erlangung von Kenntnissen und Fertigkeiten, die für die Ausübung der Mediation erforderlich sind. Umfang § 3. Die Ausbildung zum Mediator umfasst einen theoretischen und einen anwendungsorientierten Teil in der sich aus den Anlagen 1 bis 4 zu dieser Verordnung ergebenden Dauer, sofern sich aus der Anwendung des § 10 Abs. 2 ZivMediatG im Einzelfall nichts anderes ergibt.