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Unterschiedliche Chancen von Zivil- und Strafverfahren im Arzthaftungsprozess – Patient erstickt im Krankenhaus! Unser Fall Unsere Mandantin bat aufgrund des Todes ihres erst 62-jährigen Ehemanns nach einem Behandlungsfehler um anwaltlichen Rat. Nach der zunächst erfolgreichen und komplikationslosen Operation eines Mundbodenkarzinoms wurde ihrem Ehemann vorübergehend ein künstlicher Luftröhrenzugang gelegt. Er erholte sich bestens und konnte bereits nach nur 12 Stunden von der Intensiv- auf die Normalstation verlegt werden. Da die zuständigen Pflegekräfte den künstlichen Luftröhrenzugang nicht ausreichend spülten, kam es zu einer Verstopfung durch Sekretansammlungen und der Ehemann unserer Mandantin bekam keine Luft mehr. Zivilrechtliche haftung krankenhaus. Er kollabierte daraufhin und musste reanimiert werden. Durch die Sauerstoffunterbrechung erlitt er schwerste Gehirnschädigungen und verstarb schließlich. Das Problem Viele Patienten, die selbst oder als Angehörige Opfer einer fehlerhaften Behandlung geworden sind, wünschen sich aufgrund des oftmals auch psychisch immensen Leidensdrucks neben der Zahlung eines Schmerzensgeldes sowie dem Ersatz des entstandenen Schadens zusätzlich zur emotionalen Verarbeitung eine öffentlichkeitswirksame Bestrafung des Arztes.
OLG Naumburg, Urteil vom 12. 07. 2012, AZ: 1 U 43/12 Das Oberlandesgericht Naumburg äußerte sich in seinem Urteil vom 12. 2012 zu den Sorgfaltspflichten des Pflegepersonals bei der Begleitung von Patienten Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Patientin wurde an der rechten Hand ambulant in einem Krankenhaus operiert. Im Aufwachraum stürzte sie bei dem Versuch aufzustehen und brach sich dabei den Oberschenkelhalsknochen. Anwesend war in diesem Augenblick eine Zeugin, die Auszubildende zur medizinischen Fachangestellten war. Die Zeugin hatte der Patientin geholfen, sich aufzurichten. Haftung im Krankenhaus » Fachpflegewissen.de. Unmittelbar vor dem Sturz saß die Patientin daher am Rand der Liege und ließ "die Beine baumeln". Die Zeugin forderte die Patientin auf, sitzen zu bleiben und wandte sich sodann kurzzeitig ab, um die Blutdruckdaten der Patientin zu notieren. Die Patientin stand jedoch in diesem Moment eigenmächtig auf und stürzte, weil die Liege zur Seite wegrollte. Es stellte sich heraus, dass eine (von insgesamt 3) Arretierungsbremse an der Liege, auf der die Patientin gelegen hatte, nicht festgestellt war.
Chapter Part of the Handbücherei für das Gesamte Krankenhauswesen book series (BGK, volume 7) Zusammenfassung Die Haftung des Krankenhauses gegenüber den Kranken kann aus zwei Gesichtspunkten erfolgen: 1. aus einem Vertrage, 2. aus unerlaubter Handlung. Preview Unable to display preview. Download preview PDF. Author information Affiliations Oberregierungs- und -Medizinalrat, Polizeipräsidiums, Berlin, Deutschland Dr. Dr. Walter Lustig Additional information Besonderer Hinweis Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Zivilrechtliche haftung krankenhaus in deutschland. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
Von einem voll beherrschbaren Risiko – mit der Folge der Entlastungspflicht des Krankenhausträgers – ist auszugehen, wenn der Patient stürzt, während er von einer Pflegekraft begleitet wird. Nach der Auffassung des entscheidenden Senats konnte sich der Krankenhausträger zunächst in diesem Sinne teilweise (zu 50%) entlasten. So sei bewiesen, dass die Auszubildende die Patientin aufgefordert hatte, auf der Liege sitzen zu bleiben, bis sie ihr beim Aufstehen Hilfestellung leistet. Wenn die Pflegekraft der Patientin ausdrücklich sage, dass sie auf die Hilfestellung warten soll, müsse dies bei einem durchschnittlich einsichtigen Menschen ausreichen, jedenfalls dann, wenn dieser selbst der Ansicht sei, überhaupt keine Hilfe zu benötigen (also situativ angemessen orientiert sei). Zum Sturz im Krankenhaus und der Haftung des Krankenhausträgers bei einem voll beherrschbaren Risiko. Die Auszubildende habe sich auch nicht aus Nachlässigkeit von der Patientin abgewandt, sondern aus dem nachvollziehbaren Grund, die Blutdruckdaten zu notieren. Es würde die Anforderungen an die Sorgfaltspflichten des Krankenhausträgers "überspannen", wenn der Patient "keinen Augenblick aus den Augen gelassen" werden dürfe.
Aus: Deutsches Anwalt Office Premium
Artikel Kommentare/Briefe Statistik Foto: Caro Fhren Versumnisse im Krankenhaus zu Schden bei Patienten, haftet der Trger fr organisatorische Mngel und fr das Fehlverhalten aller Angestellten. Ob im Fall eines Patientensturzes von einer haftungsrechtlichen Verantwortlichkeit des Krankenhaustrgers auszugehen ist, hngt davon ab, ob der Sturz seine Ursache in einem vorwerfbaren Versumnis hat. Zivilrechtliche haftung krankenhaus berlin. Eindeutige rechtliche Kriterien existieren hierzu nicht. Die Rechtsprechung hat jedoch Grundlinien entwickelt, die eine Orientierung ermglichen. Der Ausgangspunkt der haftungsrechtlichen Verantwortung fr den Sturz eines Patienten ist die berlegung, dass der Trger gegenber dem Patienten sowohl aus dem Krankenhausvertrag als auch von Gesetzes wegen eine angemessene Obhut schuldet. In der Rechtsprechung hat sich die Einsicht durchgesetzt, dass sich das Ausma dieser Obhutspflichten nicht generell festlegen lsst. Entgegen einer frher verbreiteten Auffassung knnen daher insbesondere aus dem bloen Umstand, dass ein Sturz in der Sphre eines Krankenhauses geschieht, keine Ansprche hergeleitet werden.