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5. Meine Krankenversicherung vom Heimatland wird nicht in Deutschland anerkannt. Was kann ich tun? Wenn Ihre ausländische Krankenversicherung in Deutschland nicht anerkannt wird, dann müssen Sie in Deutschland eine neue Krankenversicherung abschließen. Die meisten Studenten in Deutschland sind über eine gesetzliche Krankenkasse versichert. In manchen Fällen ist es jedoch auch möglich, sich privat zu versichern. Versicherungsbeiträge für Studenten bei der Krankenkasse liegen momentan bei ungefähr 110 Euro pro Monat. Diese Summe trifft bis zum 30. Lebensjahr und/oder bis zum 14. Semester zu. Danach erhöhen sich die Beiträge auf ca. Versicherung nach 14 semester 2. 160 Euro monatlich. Eine günstige Krankenversicherung für ausländische Studenten in Deutschland, die über 30 Jahre alt sind, als sie nach Deutschland ankommen, bietet z. B. die Hanse-Merkur Versicherungsgruppe an. ) Wichtig zu wissen: Ehegatten und Kinder der versicherten Person sind in der gesetzlichen Versicherung umsonst mit einbegriffen, wenn diese kein (oder nur ein minimales) eigenes Einkommen haben.
Semester Beitrag von Czauderna » 25. 2009, 17:29 Billy hat geschrieben: Hallo! Ich weiss nicht, ob das Thema schon hier irgendwo zu finden ist, über die Suchfunktion hab ich jedaoch nichts aktuelles gefunden. Mein Fall: Ich bin Student im 14. Fachsemester, 26 Jahre alt. Ich bin geringfügig Beschäftigter und habe pro Monat nicht einmal 400 Euro zur Verfügung. Bisher war ich bei der AOK gesetzlich selbst versichert bei einem Monatsbeitrag von etwa 66€. Ab dem nächsten Semester kann ich mich nun aber nicht mehr als Student bei denen versichern, da diese Tarife nur bis zum 14. Semester gelten. Die AOK bietet wohl eine 6monatige Übergangslösung an, nennt aber nirgends die Tarife hierzu. Eine normale Weiterversicherung bei denen würde mich etwa 135€ kosten, was ich unmöglich aufbringen kann. Krankenversicherung für ausländische Studenten in Deutschland. Hat vielleicht irgendjemand Alternativen oder Vorschläge? Vielen Dank für die Hilfe! Gruß Billy Hallo, dieser Beitrag für dieses "Übergangssemester" liegt in etwa zwischen den Studententarif und dem niedrigsten Beitrag für freiwillig Versicherte.
D. h., dieser Job würde Billy nicht krankenversicherungstechnisch bringen! Hallo Rossi, sicher kann er versicherungspflichtig werden - zum einen wenn sich das Studium der Tätigkeit zeitlich unterordnet - dürfte ein Leichtes sein dies möglich zu machen und zum andern - wenn ihn der Arbeitgeber anmeldet und die Beiträge entrichtet - fragt die Kasse grundsätzlich nach ob ein Arbeitnehmer eventuell neben seiner Tätigkeit auch noch studiert?? - zumal er sich dann im 15. Fachsemester befindetet - also die 25. mindestens erreicht wenn nicht sogar überschritten hat?? Mit Sicherheit nicht Beitrag von Rossi » 26. 2009, 17:55 Na klaro, die Geschichte mit der Unterordnung des Studiums war mir bewusst. Wenn es dann so einfach ist, dann sollte Billy es so probieren. Aber eins ist schon mal klar, bei der freiw. Kv. bekommt die Kasse mehr Kohle, als bei einer Beschäftigung - bspw. 430, 00 Euro. Versicherung ab dem 14. Semester - forum-krankenversicherung.de. Beitrag von Billy » 29. 2009, 09:31 Danke schon mal für die bisherigen Vorschläge! Werd mich dann mal noch weiter umhören.. Zurück zu "Studenten" Wer ist online?
"Freiwillig" Versichert nach 14 Semestern Hallo, ich habe der Tage einen schönen Brief von meiner Krankenversicherung bekommen. Inhalt des Biefes ist folgender - ich schreib mal ab, vielleicht interessiert es ja den einen oder andern im Detail: Sehr geehrter Herr Illenberger, während Ihres Studiums sind Sie versicherungspflichtig bis zum Ablauf des 14. Fachsemesters. Werden Sie vorher 30 Jahre, endet die Versicherungspflicht bereits mit diesem Semester. Von da an können Sie sich auf Dauer freiwillig versichern, dazu ist allerdings eine entsprechende Erklärung von Ihnen notwendig. Mit Beginn des nächsten Semesters können Sie sich für längstens sechs Monate als Absolvent bei uns versichern, wenn Sie weiterhin eingeschrieben sind und Ihr Einkommen die Grenze von z. Z. 805, 00 EUR nicht überschreitet. Der monatliche Kranken- und Pflegeversicheungsbeitrag beträgt dann z. 94, 19 EUR. Über die im Anschluss gültigen Beiträge erhalten Sie nach Ablauf der 6 Monate eine Information. Versicherung nach 14 semester dates. Diesen besonderen sowie preiswerten Schutz erhalten Sie schnell und einfach sobald Sie und mit beiliegendem Antwortboden benachrichtigen und die Voraussetzung erfüllt sind.
Lebensjahr Regelung" angerechnet werden? - Da die durchschnittliche Studiendauer in meinem Studiengang gegenüber den 9 Semestern Regelstudienzeit ziemlich lang ist, würde ich gerne wissen, ob ich keine Chance habe, länger in der KVdS zu bleiben. Also könnte man dies vllt. als Grund für eine Verlängerung anführen? - Muss ich mich denn ab dem 15. Semester überhaupt in einer Krankenversicherung versichern? Falls ja - einfach nur aus Interesse - welches Gesetz bestimmt darüber, dass ich krankenversichert sein muss? Versicherung nach 14 semester 11. - Wenn ich mich ab dem 15. Semester nicht freiwillig in einer gesetzlichen KV versichere, sondern in einer PKV, muss ich das der Hochschule mitteilen und/oder mich dann auch noch befreien lassen, bevor ich das tue? Oder muss ich einfach bei der AOK kündigen und mich bei einer PKV versichern? Muss ich dann auch bestimmte Fristen einhalten? Vielen, vielen Dank für Eure Antworten!
Eine Alternative wäre nur eine krankenversicherungspflichtige Tätigkeit, also mindestens 401, 00 € Brutto regelmässig oder die kostenlose Familienversicherung - dazu bedarf es aber einer Ehefrau/Ehepartners. Rossi Beiträge: 5875 Registriert: 08. 05. 2007, 18:39 Beitrag von Rossi » 25. 2009, 18:31 Öhm, Czauderna, bist Du sicher, dass Billy durch eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt von mehr als 400, 00 Euro sozialversicherungspflichtig wird. Er ist ja immerhin weiterhin ordentlicher Student und da kommt doch die Versicherungsfreiheit gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V zum tragen, oder etwa nicht? D. h., dieser Job würde Billy nicht krankenversicherungstechnisch bringen! Beitrag von Czauderna » 26. 2009, 16:06 Rossi hat geschrieben: Öhm, Czauderna, bist Du sicher, dass Billy durch eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt von mehr als 400, 00 Euro sozialversicherungspflichtig wird. Er ist ja immerhin weiterhin ordentlicher Student und da kommt doch die Versicherungsfreiheit gem. 3 SGB V zum tragen, oder etwa nicht?