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Masi #1 Wohnwagen oder Bauwagen was meint ihr!!!!!!!!!!!!! Hallo wollte mal wissen wie ihr es so handhabt, denn ich bin am überlegen was ich mir zulegen soll. Was meint ihr und vor allem wie ist das vom Gesetzgeber her darf man beides gleich dranhängen wie sind die Bestimmungen. Wie beim Tüv Versicherung Zulassung Geschwindigkeit usw wäre echt super, wenn ihr mir ein paar Tipps hättet und wie ihr das so macht Danke und Gruß Ps Bilder wären natürlich auch klasse passer montanus #2 Hallo, gehe mal in die Suchfuktion: "PKW Anhänger an Deutz" "Euer Bauwagen, Schlafwagen, Wohnwagen" Gruß PM #3 Hallo Passer Danke habe einiges gefunden, aber wie ich verstehe, ist es halt mit meinem grünen Lof Kennzeichen nicht ganz legal ob Bauwagen oder auch Wohnwagen am Schlepper und dann damit rum zu fahren. Was ich nun nehme weiss ich immer noch nicht da beides ja nicht legal ist, aber bei uns im Dorf zu unseren Grundstücken auf grünen Wegen wird's wohl nicht so schlimm sein. Wir haben 1km von unserem Haus im grünen einen Fischweiher da steht ne kleine Hütte 2x2 Meter und mehr darf da nicht stehen was mit Rädern wie Bauwagen aber schon, weil nicht fest verbaut und man es ja immer wieder weg bewegen kann.
Ich stelle die Wagen selber her, Ausführung nach Wunsch des Kunden. Breite max. 1. 75 m, Länge max. 9 m, (Aussenmasse) nicht isoliert. Für weitere Auskunft; 079 441 70 43
Duldung heißt im Klartext wenn irgendjemand etwas dagegen hat, muss die Behörde die "quasi Erlaubnis" direkt widerrufen. Eine Klage vor Gericht wird immer scheitern weil ein Bauwagen keinen Wohnraum im Sinne der Bauordnung darstellt. Erkenntnisse dieser Wohnform beruhen noch mehrheitlich auf den Erfahrungen mit den innerstädtischen Wagenburgen, der sogenannten "Subkultur" seit den 80ern. Deren Bestreben war es mit wenig Geld auszukommen, also auch mit wenig Ressourcen leben zu können. Nun, 40 Jahre später, wird uns quasi ein sparsamer Umgang mit Energie und unseren Ressourcen per Gesetz verordnet. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, diese Wohnform als Experimentierfeld für Nachhaltigkeit zuzulassen. Das soll eine Sondernutzung im Flächennutzungsplan rechtfertigen. Derzeit werden in Deutschland ca. 150. 000 Container mit Genehmigung zum Wohnen und Arbeiten genutzt. Der Bedarf an Bauwagen als Wohnort liegt höher. Weitere Argumente zur Nachhaltigkeit finden Sie hier.
Das Problem liegt meiner Meinung nach schon im Flächennutzungsplan. Der Flächennutzungsplan weist z. B. Bauland (im Sinne der Bauordnung), Grünflächen, Waldflächen, Ackerflächen, Gewerbeflächen, Mischgebiete etc, aus.. Nur was im Flächennutzungsplan ausgewiesen ist, darf auch in einem Bebauungsplan genehmigt werden. Wohnen im Bauwagen ist noch etwas besonderes. Deshalb muss schon im Flächennutzungsplan der Standort eines Bauwagens als Sondernutzungsfläche ausgewiesen sein. Die Bauordnung mit ihrem strengen Regelwerk greift nicht, wenn es z. um "besondere" Bauweisen mit experimentellem Charakter geht. Das is, t meiner Ansicht nach, die einzige Möglichkeit einen rechtssicheren Standplatz genehmigt zu bekommen. Die Sondernutzung durch diese spezielle Wohnform ist den zuständigen Behörden noch weitestgehend unbekannt und mit vielen rechtlichen Unwägbarkeiten verbunden. Dass eine Gemeindevertretung lieber "die Finger davon lässt" kann ich durchaus nachvollziehen. Es ist dann einfacher, die Wohnform zu dulden statt etwas zu genehmigen was gar nicht genehmigt werden darf.