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Ein etwaiger Einspruch gegen eine solche Zinsfestsetzung ist als unbegründet zurückzuweisen. Die Anrechnung von diesen Zinsen auf Nachzahlungs- und Erstattungszinsen gemäß § 233a AO ist gegebenenfalls anzupassen. Das BMF-Schreiben tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und ersetzt die vorangegangenen – zu dieser Thematik ergangenen – BMF-Schreiben aus 2018 und 2019.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache hat das Gericht die Beschwerde zum BFH zugelassen. Hinweise: Im Gegensatz dazu haben der 2. Senat des FG Schleswig-Holstein (Az. NWB LAAAD-87439) sowie der 5. Senat des FG Münster (Az. NWB RAAAD-60285) die Auffassung vertreten, dass die durch das JStG 2010 angeordnete Besteuerung von Erstattungszinsen verfassungsgemäß ist. Mustereinspruch erstattungszinsen finanzamt berlin. Gegen die letztgenannte Entscheidung wurde zwischenzeitlich Revision eingelegt (BFH-Az. NWB CAAAD-78814). Den Volltext der Entscheidung des 2. Senats des FG Münster finden Sie auf dessen Internetseiten. Zur Homepage des FG Münster gelangen Sie hier. Quelle: FG Münster online Fundstelle(n): NWB SAAAF-42959
X R 55/14. Ist der Fiskus verpflichtet, Spenden an kommunale Wählervereinigungen wie Parteispenden als Sonderausgaben zu behandeln? Ist der derzeitige Ausschluss von kommunalen Wählervereinigungen aus dem Kreis der tauglichen Zuwendungsempfänger ein Verstoß gegen das Recht auf Teilhabe an der politischen Willensbildung? BFH, Az. II R 4/16. Werden Immobilien übertragen, werden häufig Sicherungsklauseln aufgenommen. Beispiel: Nießbrauch. Der Nießbrauch mindert den Wert des Hauses, sodass weniger oder gar keine Schenkungsteuer anfällt. Der BFH prüft: Wie ist der Jahreswert von Nießbrauchsrechten zu berechnen? Sind die vom Nießbrauchsberechtigten zu zahlenden Schuldzinsen bei der Ermittlung des Jahreswerts abziehbar? Deloitte Tax-News: BFH: Steuerpflicht von Erstattungszinsen. BFH Az. VIII R 16/15. Ausgaben für die Modernisierung eines Badezimmers gehören anteilig zu den Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers (FG Münster, Az. 11 K 829/14/E). Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Aufwendungen wesentlich sind, also weit über Schönheitsreparaturen hinausgehen - und den Wert der gesamten Immobilie erhöhen, entschied das FG Münster.
Online-Nachricht - Freitag, 18. 11. 2011 Der 2. Senat des Finanzgerichts Münster hat - wie schon zuvor der 1. Senat des Finanzgerichts Düsseldorf (Az. 1 V 2325/11 A E) - ernstliche Zweifel an der durch das Jahressteuergesetz ( JStG) 2010 rückwirkend angeordneten Besteuerung von Zinsen, die der Fiskus auf Steuererstattungen zahlt (sog. Erstattungszinsen), geäußert ( FG Münster, Beschluss v. 27. 10. 2011 - 2 V 913/11 E; Beschwerde zugelassen). Sachverhalt: Im Streitfall hatte die Antragstellerin im Jahr 2008 Erstattungszinsen ( § 233a AO) für die Jahre 2001 bis 2003 erhalten. Das Finanzamt besteuerte die Zinsen nach Maßgabe des § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG n. F. als Einkünfte aus Kapitalvermögen. Die Antragstellerin sah dies anders und beantragte beim Finanzgericht, die Vollziehung der streitigen Steuer für die Erstattungszinsen auszusetzen, da die durch das JStG angeordnete Rückwirkung der Neuregelung nicht im Einklang mit dem Grundgesetz stehe. Entscheidung des 2. Senats des FG Münster: Der Senat stellte - im Rahmen einer im Aussetzungsverfahren gebotenen summarischen Prüfung - nicht nur in Frage, ob die Regelung des § 52a Abs. Mustereinspruch erstattungszinsen finanzamt stuttgart. 8 Satz 2 EStG gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip ( Art.