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2012, 16:00 Hätte ihre Psychiaterin Sie Rehaunfähig geschrieben hätten Sie ganz sicher keinerlei Probleme mit der RV und/oder der Krankenkasse hinsichtlich Absage der Reha bekommen. Ob die gute Frau Sie jetzt zu Recht als Rehafähig ansieht bleibt natürlich dahingestellt und kann sicher von hier aus nicht beantwortet werden. Die von ihr gebrachte Argumentation wegen ihrem Bericht zum Rehaantrag und Sie jetzt noch zusätzlich so unter Druck zu setzen, ist natürlich nun überhaupt nicht nachvollziehbar und eigentlich ein Unding! Sie sollten sich überlegen, ob Sie bei der dort dann noch in guten Händen sind... Vielleicht spielen aber auch med. Gründe für die Psychiaterin eine Rolle und die hat die ihnen nur nicht gesagt? Das Schlaganfall Forum » Forum » Das Schlaganfall Forum - Allgemein » Nicht Rehafähig. Psychiater testen oft auch ihre Patienten auf ihre aktuelle Belastungsfähigkeit und setzen die bewusst dann unter Druck um zu schauen wie man so darauf reagiert. Normalerweise stehen die Psychiater ja gerade bei Depressiven voll hinter dem Patieten, was ja auch ganz ganz wichtig ist.
mit einem neuen Unterschriftsdatum des Arztes versehen). Falls man die bewilligte Reha nicht antritt bzw. ablehnt, bitte auf jeden Fall frühzeitig vorher die Kasse informieren, sonst kann das Krankengeld wegfallen. Vermutlich kommt es zu einer erneuten MDK-Einschaltung. Gruß und gute Besserung Paule Beiträge: 339 Registriert: 05. 11. 2008, 13:49 von Paule » 06. 2010, 15:17 Ob Sie zum Zeitpunkt der Entscheidung über Ihren Antrag rehafähig sind oder nicht, entscheidet der medizinische Dienst der DRV, nicht Ihr behandelnder Arzt. Ich würde jedenfalls nicht die Einstellung des Krankengeldes riskieren. Auskunft DRV: nicht rehafähig. Soll ich einen Antrag auf EM-Rente stellen?. von Gast » 06. 2010, 23:37 Na aber doch erstmal der behandelnde Arzt und daraufhin der MDK, oder? Grampa Beiträge: 343 Registriert: 23. 09. 2008, 08:29 von Grampa » 07. 2010, 08:48 eine akute Rehaunfähigkeit entbindet nicht von der Verpflichtung, den Antrag innerhalb der gesetzlichen Frist zu stellen, also unbedingt stellen sonst droht die Einstellung vom KRG bis zum tatsächlichen Aufnahmetermin können durchaus mehrere Wochen bis Monate vergehen, erst wenn der konkrete Aufnahmetermin ansteht macht es Sinn, die Rehafähigkeit zu prüfen man muss auch unterscheiden zwischen einer vorübergehenden Rehaunfähigkeit (i. d.
Aber keine Sorge, oft ist es die Krankenkasse, die die entscheidenden Fehler macht. Wir berichten von einem Praxisfall, der sich in eine Kette vieler solcher Fälle aus der jahrelangen Beratungs-und Vertretungspraxis von einreiht. Mit dabei die Techniker Krankenkasse! Eine Kundin von bekam eine rechtswidrige Aufforderung zum Reha-Antrag durch die TK! Ein nettes Schreiben, in dem unsere Kundin einfach so aufgefordert wird, einen Reha-Antrag zu stellen. Reha unfähig | Ihre Vorsorge. Und dies obwohl unsere Mandantin ihrer Krankenkasse ein ärztliches Attest ihrer behandelnden Psychologin/Psychaterin übersandte, in der diese mitteilte, dass ihre Patientin wegen einer andauernden schweren Depression zur Zeit nicht rehafähig ist. Aber was soll es, Hauptsache der Mitarbeiter der TK hat sein Plansoll erfüllt und die Aufforderung nach § 51 SGB V versandt.
Dies ist ganz in meinem Sinne. Das dürfte schwierig werden, wenn die DRV das zur weiteren Prüfung des Widerspruches "angeordnet" hat, dann wird es kaum Argumente geben, die da die DRV überzeugen werden darauf zu verzichten, bei denen gilt immer noch das Prinzip "Reha kommt vor Rente" und wenn man schon 3 GA verschlissen hat, will man jetzt ein "Langzeit-Gutachten"... da kommst du aus der "Mitwirkungspflicht" zur Ermittlung deiner Erwerbsfähigkeit nicht raus ohne dann bald auch die Ablehnung des Widerspruches zu bekommen. Da er keinerlei Erfahrung mit so etwas hat, würde ich gerne wissen wie diese Begründung für die Reha Unfähigkeit aussehen sollte. Reicht es, wenn mein Neurologe meine Erkrankungen aufzählt in dem Schreiben und erklärt, das es mir auf Grund dieser Erkrankungen nicht möglich ist eine stationäre Reha zu machen? Ist denn dein Neurologe im gesamten Rentenverfahren bisher überhaupt mal von der DRV angeschrieben worden um sich zu deinem Gesundheitszustand zu äußern... Deine Erkrankungen sollten der DRV ja (eigentlich) bereits komplett bekannt sein und haben trotzdem bisher keinen Rentenbescheid bewirken können, ob er damit Erfahrungen hat oder nicht ist ziemlich unerheblich, zunächst wären mal mehr Infos dazu nötig was an Arztberichten /Arztanfragen von der DRV bisher überhaupt gemacht wurde... und mit welchen Begründungen die EM-Rente abgelehnt wurde.
Sonst wird es für immer so bleiben wie es jetzt ist. Und dazu ist eine stationäre Reha als erster Schritt schon mal genau richtig. Aber das wissen Sie ja selbst. Naja, wenn Sie heute erst das 2. Mal bei ihr waren sieht die Sache natürlich wieder völlig anders aus. Ich dachte Sie wären dort schon Monate oder sogar Jahre in Behandung und man kennt sich somit beidseitig aufs dem Effeff. Nach so kurzer Zeit kann die Psychiaterin ihre Erkrankung nun aber noch nicht detailliert einschätzen. Da finde ich das Verhalten von ihr von heute ihnen gegenüber und ihre Aussagen aber schon sehr grenzwertig. Ob Sie mir der weiter glücklich werden bleibt abzuwarten. Sie sollten da auch mehr auf ihr Bauchgefühl schauen als auf ihren Verstand. Wenn es bei jedem weiteren Besuch jetzt Bauchgrimmen bei ihnen gibt können Sie das gleich knicken und dann sollten Sie auch nicht scheunen sich einen neuen Arzt zu suchen. Interessante Themen Altersvorsorge Für wen sich eine Photovoltaik-Anlage lohnt Solarstrom selbst erzeugen und ins Netz einspeisen, dafür gibt's 20 Jahre lang eine feste Vergütung – ein möglicher Baustein für die Altersvorsorge....
Neben der überraschend hohen Reha-Quote konnten sie zeigen, dass Rehabilitation offenbar die Wahrscheinlichkeit erhöht, pflegebedürftig zu werden. Nicht eindeutig nachweisbar ist jedoch, wie erfolgreich Rehabilitation ist. "Hier stößt Versorgungsforschung mit Abrechnungsdaten an Grenzen. Es bleiben Fragezeichen hinter der Reha, so plausibel sie auch erscheint", so Professor Rothgang. Reha-Leistungen Rehabilitation soll helfen, Gesundheitsschäden zu beseitigen oder zu mildern, durch die eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben oder Erwerbstätigkeit verhindert würde. Sie wird sowohl ambulant als auch in Kliniken erbracht und umfasst die unterschiedlichsten Behandlungen durch Ärzte und andere Gesundheitsberufe, aber auch Hilfsmittel. In der geriatrischen Rehabilitation geht es vorrangig um die Wiederherstellung der individuellen Selbstständigkeit sowie die Vermeidung von Pflegebedürftigkeit nach schwerer Erkrankung. Besonders sinnvoll sind hierbei Rehabilitationsmaßnahmen nach einem Schlaganfall oder einem Sturzgeschehen.