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Der Patient schloss mit Beginn 1. Juli 2009 eine Zahnzusatzversicherung mit einer Wartezeit von acht Monaten ab. Nach Ablauf der Wartezeit im Jahr 2010 ließ der Patient Implantate einsetzen. Der Versicherer verweigerte die Leistung. Zu Recht – wie das OLG Karlsruhe bestätigte (Az. : 12 U 153/12). Für die Zahnzusatzversicherung handelt es sich um eine begonnene beziehungsweise angeratene Behandlung, wenn die Diagnose eine Behandlung zur Folge haben muss – und nicht erst, wenn der Patient seinen Zahnarzt mit der Durchführung der Behandlung konkret beauftragt. Fall 2: In einem zweiten Fall erging ein Urteil zugunsten des Versicherten. Laufende oder angeratene Maßnahme. Sein Zahnarzt machte im August 2008 eine Röntgenaufnahme und eine PA-Behandlung. Dabei stellte der Zahnarzt fest, dass an den Zähnen 15 bis 17 ein "nicht idealer Gebisszustand mit teilinsuffizienter Brücken- beziehungsweise Kronensituation" vorhanden war. Der Patient war jedoch diesbezüglich beschwerdefrei und der Zahnarzt sah keinen akuten Behandlungsbedarf.
Wie bei vielen anderen Versicherungen gilt zudem das Prinzip der "Schadensfreiheit": Wer über einen langen Zeitraum hinweg keine großen Zahnbeschwerden behandeln lässt, darf mit günstigeren Beiträgen rechnen. Zudem knüpfen viele Zahnversicherer ihre Beitragshöhe an das Alter beim Versicherungsabschluss. Zusammengefasst: Sorgen Sie lieber vor! Zahnzusatzversicherungen können üblicherweise nicht nachträglich abgeschlossen werden – besonders nicht, wenn die Behandlung schon begonnen hat oder angeraten wurde. Schließen Sie eine solche Versicherung deshalb am besten schon im Vorfeld ab. Angeratene maßnahme zahnzusatzversicherung vergleich. Spätestens, wenn Sie ahnen, dass bald hohe Kosten auf Sie zukommen. Muss es schnell gehen, sollten Sie sich nach einem Anbieter mit Sofortschutz umsehen. Achten Sie bei der Auswahl Ihrer Versicherung auf das Kleingedruckte: Übernimmt die Versicherung 100% der Kosten, oder nur 80-90%? Welche Leistungen sind dabei inbegriffen? Beantworten Sie vorvertragliche Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß. Befürchten Sie, aufgrund Ihrer Antworten der Versicherungsschutz abgelehnt wird?
Hallo, Ich hatte letzten Winter an einem halb überkronten Zahn eine wurzelspitzenresektion. Die Ärztin meinte es dauert bis das verheilt ist. Seitdem hab ich immer mal wieder Probleme gehabt beim Kauen. Aber es war/ist nichts wildes oder akutes. Meine alte zzv hab ich für den Sommer gekündigt und wollte eigentlich in Ruhe mir jetzt eine neue suche. Jetzt war ich letzte Woche beim Arzt. Dieser sollte einfach nur mal nachgucken, wieso es manchmal noch schmerzt. Jetzt meinte dieser, das wird wohl nicht mehr richtig verheilen. Es gäbe nur 2 Optionen. Nochmals aufmachen, wobei er nicht glaubt dass das was ändert wenn das schonmal gemacht wurde oder es wäre zu überlegen ob der Zahn gezogen werden müsste. ERGO Direkt ZAB+ZAE und ZBB+ZBE angeratene Maßnahme Zahnerhalt/Füllung. Ich bin da aus allen Wolken gefallen, weil ich jetzt keine akuten Probleme habe und Zahn ziehen als allerletztes Mittel ansehen würde. Mein Zahnarzt hatte sowas auch nie erwähnt und hätte mir von der Wurzelspitzenresektion beim Spezialisten auch abgeraten, da er es nicht für notwendig hielt.