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Stiftung für das Tier im Recht Darf ich Wildtiere privat halten? Bei der Frage, ob Wildtiere privat gehalten werden dürfen, muss unterschieden werden: Gelten sie als Heim- oder Nutztiere, wie etwa Frettchen, Kakadus oder Strausse, kann man sie halten und Eigentümer von ihnen sein. Dasselbe gilt für Wildtiere in einem Wildpark, Zoo oder Zirkus, die dann der jeweiligen Institution gehören. Die nach dem Natur- und Heimatschutzrecht geschützten Tiere, etwa Frösche oder Eidechsen, dürfen hingegen weder gejagt oder gefangen noch privat gehalten werden. Tier im recht transparent. Höchstens in Ausnahmefällen kann die zuständige kantonale Behörde für die Haltung oder Pflege eine befristete Bewilligung erteilen. Das Halteverbot gilt auch, wenn die Tiere sich freiwillig über längere Zeit im Garten aufhalten, wie dies beispielsweise bei Igeln oft der Fall ist. Bei der Haltung von Wildtieren sind – neben den allgemeinen Pflichten des Tierhalters – insbesondere die Gehegeanforderungen der Tierschutzverordnung (TschV) zu beachten.
Hierbei schildern Sie uns kurz Ihr rechtliches Anliegen und wir geben Ihnen eine erste Einschätzung hierzu. Eine solche kostenlose Ersteinschätzung ist allerdings nur in sehr wenigen Ausnahmefällen möglich und zielführend; die allermeisten Fälle eignen sich hierfür nicht. Denn in aller Regel ist eine vertiefte Auseinandersetzung mit Ihrem Anliegen nötig, welche eine - über eine kostenlose Ersteinschätzung hinausgehende - rechtliche Beratung nötig macht. Hieraus ergibt sich, dass eine kostenlose Ersteinschätzung in den allermeisten Fällen nicht zielführend ist. Tier im recht transparent images. Prozesskostenhilfe/Beratungshilfe Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips ist es, dass auch finanziell weniger gut gestellten Personen die Verwirklichung des ihnen zustehenden Rechtsschutzes möglich sein muss. Sollten Sie einen Anspruch auf Beratungshilfe haben, bitten wir Sie, einen entsprechenden Antrag auf Erteilung eines Beratungsscheins bei dem zuständigen Gericht vor dem Erstgespräch selbst zu stellen und uns zu übersenden.
Transparenz ist eines der wichtigsten Kriterien für die Zufriedenheit unserer Mandanten. Für uns beginnt Transparenz bereits vor der Beauftragung unserer Rechtsanwaltskanzlei. Für Sie ist es wichtig zu wissen, welche Kosten auf Sie zukommen. Dies gilt insbesondere, wenn Sie nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügen. Grundsätzlich raten wir jedem zum Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, denn häufig entscheidet dies über "Recht haben und Recht bekommen". Mehr zu diesem Thema finden Sie hier. Wir informieren Sie in jedem Stadium des Verfahrens über bevorstehende Kosten. Kostenpflichtige Erstberatung/Rechtsberatung vor Beginn der Tätigkeit Grundsätzlich erhalten Sie in unserer Rechtsanwaltskanzlei vor Beginn eines Mandates eine kostenpflichtige Erstberatung. Ratgeber Pferd im Recht transparent – Stiftung für das Tier im Recht (TIR). Die Kosten für eine kostenpflichtige Erstberatung berechnen sich nach dem jeweiligen Umfang der zu prüfenden Unterlagen und des zu prüfenden Sachverhalts sowie nach der Dauer des Telefonats. Für Verbraucher entstehen für eine kostenpflichtige Erstberatung höchstens Kosten in Höhe von 190, 00 € zzgl.