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Hierzu zähle auch, dass zwischen der Unterrichtung abgelehnter Bieter und der Vertragsunterzeichnung eine angemessene Frist liegt, innerhalb der für den Bieter ein vorläufiger Schutz gewährt werden kann, wenn er für die volle Wirksamkeit der Entscheidung in der Sache erforderlich ist, so die Düsseldorfer Richter unter Hinweis auf den EuG (Urt. v. 20. 09. 2011 – T-461/08 Evropaïki Dynamiki / EIB). Schließlich stritten auch die Rechtsprechung des BVerwG (Urt. 04. 11. 2010 2 C 16/09) bei Beamten- und Richterbeförderungen sowie des OVG Berlin-Brandenburg (Beschl. Die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen bleibt auch unterhalb des neuen Schwellenwerts nicht vergaberechtsfrei - Dr. Sebastian Conrad - Rechtsanwalt in Berlin. 30. 2010 OVG 1 S. 107. 10) zur Vergabe von Wochenmarktveranstaltungen für eine vorherige Informations- und Wartepflicht. Rechtliche Würdigung Das obiter dictum des OLG Düsseldorf dürfte auf Unternehmensseite auf Zustimmung, bei der öffentlichen Hand hingegen auf Ablehnung treffen. Die oberlandesgerichtliche Ansicht wird jedenfalls die Diskussion um die konkreten Verfahrensanforderungen bei der Vergabe unterschwelliger Konzessionen neu beleben.
Im Jahr 2014 hat die EU- Kommission Richtlinien zur Modernisierung des Vergaberechts sowie eine Konzessionsrichtlinie erlassen. Diese wurden fristgemäß zum 18. April 2016 in Deutsches Recht umgesetzt. Nicht geändert und weiterhin Bestand haben die Richtlinien 2007/66/EG zu den Rechtsmitteln im Vergaberecht sowie die Richtlinien 2009/81/EG und 2009/43/EG aus dem Jahr 2009 im Bereich Verteidigung und Sicherheit. Zur Reform der europäischen Vergaberichtlinien: Die Richtlinien 2014/24/EU und 2014/25/EU ändern die Richtlinien aus dem Jahr 2004. Neu hinzugekommen ist die Konzessionsrichtlinie. Im Einzelnen sind dies: Die Richtlinie 2014/24/EU vom 26. Konzessionsvergabe unterhalb der schwellenwerte corona. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (" klassische Vergaberichtlinie "). Die Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG (" Sektorenrichtlinie ").
"Dies ist", so Prof. Bartl, "im Grunde nicht zu fassen. Am 13. 2010 traten bekanntlich die Neufassungen von VOL/A, VOB/A und VOF in Kraft. Diese ´Reform´ war keine ´Reform´, sondern ein misslungener Aufguss der bisherigen Fassungen der ´Verdingungsordnungen´. Es darf im Grunde unterhalb der Schwellenwerte – aber auch oberhalb – nicht schon wieder zu Neuformulierungen kommen, zumal die neuen Bestimmungen zahlreiche Unklarheiten und Fehlleistungen enthalten. " Auf die Nachfrage nach Details sagte Prof. Bartl: "Die VOL/A z. Konzessionsvergabe - evergabe.de. B. enthält alte Fehler z. durch irreführende Fassungen in §§ 16 II, VII, VIII, 18 I VOL/A. Die Formulierungen sind unzutreffend, denn der Zuschlag ist grundsätzlich auf den zulässigen niedrigsten Preis zu erteilen. Kritisch ist auch § 16 II VOL/A. Danach können Nachweise und Erklärungen etc. nachgefordert werden. Das muss aber im Zusammenhang mit § 16 VII VOL/A gesehen werden, wonach nur die "Kriterien" bei der Wertung in Betracht gezogen werden, die bekannt gemacht oder in den Vergabeunterlagen enthalten sind.
Andernfalls besteht nach der Rechtsmeinung des OLG Düsseldorf das Risiko, einen nichtigen bzw. unwirksamen Konzessionsvertrag abzuschließen. Über Holger Schröder Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht Holger Schröder verantwortet als Partner bei Rödl & Partner in Nürnberg den Bereich der vergaberechtlichen Beratung. Er betreut seit vielen Jahren zahlreiche Verfahren öffentlicher Auftraggeber, Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber zur Beschaffung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung. Er ist Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen und und referiert regelmäßig zu vergaberechtlichen Themen. Neue EU-Schwellenwerte ab dem 1. Januar 2020 | Rödl & Partner. Herr Schröder ist Lehrbeauftragter für Vergaberecht an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen und ständiges Mitglied im gemeinsamen Prüfungsausschuss "Fachanwalt für Vergaberecht" der Rechtsanwaltskammern Nürnberg und Bamberg. Loading...
Vergabe 706 Auch eine unterschwellige Dienstleistungskonzession muss transparent vergeben werden (OLG Celle, 23. 02. 2016 – 13 U 148/15). Konzession zur Altkleidersammlung Die Kommune schreibt eine Dienstleistungskonzession aus. Es geht um die Aufstellung von Altkleider-Sammelcontainern. Ein Interessent rügt die Vergabebedingungen: Selbst einem sorgfältigen Bewerber sei nicht erkennbar, wie er sein Angebot gestalten müsse. Das Gericht gibt ihm Recht. Grenzüberschreitender Bezug = Bindung an das Europarecht! Grund: Auch wer eine Konzession vergibt, ist an das Europarecht gebunden. Das gilt selbst dann, wenn ihr Wert den EUSchwellenwert nicht erreicht. Voraussetzung ist ein grenzüberschreitender Bezug. Konzessionsvergabe unterhalb der schwellenwerte vergabe. Leitfrage: Könnte der Auftrag auch für ausländische Bieter interessant sein? Verfahren muss transparent sein! Wenn ja, gelten die Grundprinzipien des Europarechts. Zu diesen zählt das Transparenzgebot. Daraus folgt: Der Konzessionsgeber muss die Bedingungen und Modalitäten des Verfahrens klar, präzise und eindeutig formulieren.