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Der Plan der damaligen Familienministerin Renate Schmidt (2002–2005) wurde später von ihrer Nachfolgerin Ursula von der Leyen eins zu eins übernommen und umgesetzt. Scholz, seinerzeit frisch gekürter Generalsekretär der SPD, begründete den Plan mit diesen Worten: "Die Regierung will mit dem Ausbau der Ganztagsbetreuung eine, kulturelle Revolution erreichen. Wir wollen die Lufthoheit über unsere Kinderbetten erobern! ". Dieser Linie blieb er treu. Als Erster Bürgermeister von Hamburg strebte er vor dem Bundesverfassungsgericht die Abschaffung des gerade eingeführten Betreuungsgeldes für Eltern an, die ihr Kind nicht in die Krippe geben. Die Karlsruher Richter, die seit dem Einzug einiger von den Grünen durchgesetzten familienfeindlichen Richterpersonen seit 2011 von der früheren Linie und Verteidigung des Artikels 6 Grundgesetz abgewichen waren, gaben der Klage Hamburgs recht und kippten am 21. 7. Kein Freund der Familie | Die Tagespost. 2015 das Betreuungsgeld. Der ohnehin als Anerkennung für die elterliche Erziehungsleistung schmale Betrag von 100 Euro pro Monat fiel von der Zuständigkeit des Bundes in die der Länder.
Die links-grünen Ideologen des Gender Mainstreams versuchen seit vielen Jahren alles, um die Grundfesten der Gesellschaft, all das, was mit dem traditionell-konservativen Bild von Ehe und Familie zu tun hat, zu zerstören. Es begann mit der Entwertung des Begriffes der Ehe zwischen Mann und Frau durch die "Ehe für alle", die schwere Schädigung der biologischen Geschlechter durch mehr als einhundert Variationen des sozialen Geschlechtes. Olaf Scholz Wunsch von 2002 "Wir wollen die Lufthoheit über den Kinderbetten erobern" könnte, mit der Verankerung von Kinderrechten in das Grundgesetz in Erfüllung gehen! Hier können Sie die Petition "Ablehnung des Gesetzentwurfs zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz vom 15. 12. 2019" unterzeichnen: PETITIONEN *** Sie wollen auch weiterhin professionell über das informiert werden, was Ihnen andere Medien verschweigen? Dann unterstützen Sie bitte die Arbeit von "Philosophia Perennis"! Die SPD will per Gesetz die »Lufthoheit über die Kinderbetten« erobern. Hier mit einem Klick: PAYPAL … oder auf Klassische Weise per Überweisung: IBAN: DE04 3002 0900 0803 6812 81 BIC: CMCIDEDD – Kontoname: David Berger – Betreff: PP
So gilt es heute als ausgemacht, daß die eine Hälfte der Menschheit nicht etwa deswegen als weiblicher Mensch das Licht der Welt erblickt, um Kinder zu gebären, sondern deswegen, um sich »selbst zu verwirklichen« und vom Manne »unabhängig« zu sein, selbst dann noch, wenn diese »unabhängige Selbstverwirklichung« in einer achtstündigen Kassiererinnentätigkeit bei ALDI besteht. In einem demografisch derart suizidalen Umfeld kann eine Regierung so viel Geld in Familienpolitik stecken, wie sie will. „Keine roten Linien“: Der Geist ist aus der Flasche – DIE ACHSE DES GUTEN. ACHGUT.COM. Es wird nichts nützen. Heirat und Familiengründung sind heute für junge Männer ein unwägbares Risiko geworden. Ihre emotionale Zerstörung nach einer Ehescheidung vermittels der staatlich gebilligten – und teils auch geförderten – Entfremdung von den eigenen Kindern (75% aller Scheidungsanträge werden von Frauen gestellt), kombiniert mit der Aussicht, als weitgehend rechtloser Zahlsklave dennoch weiter als Versorger fungieren zu »dürfen«, schwebt über jeder männlichen Entscheidung für Familie und Kinder wie ein Damoklesschwert.
TE hat diese Entwicklung wiederholt kritisch aufgegriffen und vor einem neuen "Ermächtigungsgesetz" und einem Überflüssigmachen der Familie gewarnt. Das Pikante ist, dass der Koalitionsvertrag von CDU/CSU/SPD vom 12. März 2019 all die Befürchtungen bestätigt. Unter Punkt "III. Familien und Kinder im Mittelpunkt" steht auf Seite 21 zu lesen: "Kinder stärken – Kinderrechte ins Grundgesetz: Wir werden Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich verankern. Kinder sind Grundrechtsträger, ihre Rechte haben für uns Verfassungsrang. Wir werden ein Kindergrundrecht schaffen. Über die genaue Ausgestaltung sollen Bund und Länder in einer neuen gemeinsamen Arbeitsgruppe beraten und bis spätestens Ende 2019 einen Vorschlag vorlegen. " Bundesjustizministerin Christine Lambrecht wartete – wie vorgesehen – mit einem Entwurf zur Novellierung des Grundgesetzes auf. Basis ist ihr der 237 Seiten umfassende "Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Kinderrechte ins Grundgesetz" vom 14. Oktober 2019. Konkret ist vorgesehen: Artikel 6 des Grundgesetzes soll neu gefasst bzw. erweitert werden.
Wir erinnern uns an die Broschüre "Ehne, mehne, muh" von der Antonio-Amadeu-Stiftung: Mädchen mit Zöpfen und Röcken sind ein Zeichen für "rechtsnationale" Erziehung im Elternhaus. Jungen, die Sport treiben, Mädchen, die mit Puppen spielen, werden in traditionellen Rollen erzogen, die Eltern sollten überprüft werden. Mit der Einbringung von Kinderrechten in das Grundgesetz hätte der Staat, das Jugendamt Zugriff auf diese "verdächtigen Familien". Mahnendes Beispiel Norwegen In Norwegen sind bereits Kinderrechte gesetzlich verankert. Das Wohl der Kinder wird hier durch den Staat und der Kinderschutzbehörde "Barnevernet" definiert. Nicht mehr die Eltern, sondern der Staat sieht sich als Vertreter für die Rechte der Kinder. Die nachfolgenden Beispiele sind ein Zeugnis für die von staatlicher Seite geförderte Missachtung der Familie und sogar zerstörerischen Eingriffe in die Erziehung: Wer sein Kind nach traditionellen »Rollenmustern« erzieht, macht sich verdächtig. Rollenmuster will man in Norwegen überwinden, Gender-Mainstreaming heißt das Zauberwort.
Es ist meiner Meinung nach die Hauptursache für den demografischen Niedergang, daß es einem Staat, der erklärtermaßen daran interessiert ist, sich selbst um die Sozialisation des zukünftigen »Souveräns« zu kümmern, gelungen ist, per feministischer Indoktrination eines ganzen Volkes Keile zwischen Mann und Frau zu treiben. Der zeitgemäßen Doktrin zufolge ergänzen sich Mann und Frau nicht mehr zum Menschen (im Sinne von »die Menschheit«), sondern sie stehen in Konkurrenz zueinander. Der eine ist nicht mehr viel mehr als ein Klotz am Bein der Selbstverwirklichung des jeweils anderen. Die absolut gesellschaftszersetzende Funktion des Feminismus mitsamt allen seinen sogenannten Frauenrechten, die er postuliert, ist mehr als offensichtlich. Männlichkeit an sich ist einer historisch beispiellosen Geringschätzung ausgesetzt, während eine »Narrenfreiheit für das weibliche Geschlecht« (Georg Friedenberger) installiert worden ist, die in der Konsequenz desaströs auf die Demografie wirken muß. Simpelste und unbestreitbare Sachverhalte werden in ihrer Bedeutung anderen Überlegungen hintangestellt.
Im Falle der Aufnahme ausdrücklicher Kinderrechte in das Grundgesetz droht sich genau dies zu ändern. Kinderrechte haben daher das Potenzial, unter Berufung auf ihren Schutz Entscheidungsbefugnisse, die bisher den Eltern vorbehalten sind, auf den Staat zu verlagern. Was wären die Folgen von Kinderrechten im Grundgesetz? Die Rechte der Eltern und Familien, als kleinste, schützenwerte Gemeinschaft, werden ausgehebelt. Stattdessen werden dem Staat mehr rechtliche Möglichkeiten gegeben in elterliche Belange einzugreifen: So wäre es möglich, dass der Staat eine "Kita-Pflicht" einführt mit dem Verweis auf das "Kinderrecht" zur frühkindlichen Bildung. Ein Beispiel: 2009 ließ der Berliner Senat prüfen, ob eine Krippen- und Kitapflicht auch gegen den Einspruch der Eltern möglich sei. Sie haben von diesem Vorhaben abgelassen, weil das Erziehungsrecht der Eltern aus GG Artikel 6 dem im Wege stehe. Grundschulkinder können dazu verpflichtet werden sich mit dem Thema Transsexualität auseinanderzusetzen und das dann möglicherweise mit dem "Kinderrecht" auf sexuelle Identität begründen.
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