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No category Merkblatt: Besondere Kostenträger
2021 Ärztliche Behandlung der Mitglieder der Postbeamtenkrankenkasse, die der Mitgliedergruppe A angehören (PDF, 56 KB) Ausgabe von Krankenversichertenkarten durch Kostenträger außerhalb der GKV Vereinbarung zur Ausgabe von Krankenversichertenkarten außerhalb der GKV - BMI Vereinbarung zur Ausgabe von Krankenversichertenkarten durch Kostenträger außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung Vertragsdatum: 23. 11. 1999 Inkrafttreten: 01. 2014 Vereinbarung zur Ausgabe von Krankenversichertenkarten außerhalb der GKV - BMI (PDF, 40 KB) Ausgabe von KVK außerhalb der GKV - PBeaKK) Vereinbarung zur Ausgabe von Krankenversichertenkarten durch Kostenträger außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung Vertragsdatum: 03. 1998 Inkrafttreten: 01. Abgabe, Erstellung, Korrektur der Abrechnung - Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB). 1998 Ausgabe von KVK außerhalb der GKV - PBeaKK) (PDF, 29 KB) Ärztliche Versorgung der Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei (PVB) Ärztliche Versorgung der Polizeivollzugseamtinnen/Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei (PVB) und beim Deutschen Bundestag Ärztliche Versorgung der Polizeivollzugsbeamtinnen/Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei (PVB) und beim Deutschen Bundestag Vertragsdatum: 15.
Verträge mit Bundesbahn- und Postbeamtenversicherung, Bundesgrenzschutz, Bundeswehr, Zivildienst, sowie Verträge zu Leistungen im PKV-Basistarif Honorierung ambulanter ärztlicher und belegärztlicher Leistungen im PKV-Basistarif Vereinbarung zur Honorierung ambulanter ärztlicher und belegärztlicher Leistungen im PKV-Basistarif Vereinbarung zur Honorierung ambulanter ärztlicher und belegärztlicher Leistungen im PKV-Basistarif Vertragsdatum: 28. 01. 2010 Inkrafttreten: 01. 04. GKV-unabhängige Kostenträger - DeutschesApothekenPortal. 2010 Vereinbarung zur Honorierung ambulanter ärztlicher und belegärztlicher Leistungen im PKV-Basistarif (PDF, 235 KB) Ärztliche Versorgung der Bundesbahnbeamten Heilbehandlung der durch Dienstunfall verletzten Bundesbahnbeamten Heilbehandlung der durch Dienstunfall verletzten Bundesbahnbeamten Vertragsdatum: 21. 05. 1984 Inkrafttreten: 01. 10. 2007 Heilbehandlung der durch Dienstunfall verletzten Bundesbahnbeamten (PDF, 43 KB) Ärztliche Versorgung der Mitglieder der Beitragsklassen I, II und III der Krankenkassenversorgung der Bundesbahnbeamten Ärztliche Versorgung der Mitglieder der Beitragsklassen I, II und III der Krankenkassenversorgung der Bundesbahnbeamten Vertragsdatum: 13.
Abrechnung von zahnmed. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Abrechnung von Leistungen der zahnmedizinischen Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz KCH Ist der Leistungsberechtigte bereits mit einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ausgestattet, ist diese zwingend einzulesen. eGKs gehen grundsätzlich Originalscheinen des Sozialamtes oder Ersatzbescheinigungen der Krankenkassen vor. Im Regelfall zeigt die Praxissoftware nach dem Einlesen der Karte im Feld "Besondere Personengruppe" die Ziffer "9" an. Besondere kostenträger abrechnung 2019. Andernfalls informieren Sie bitte die Krankenkasse und vermerken dies im Feld "KZV-interne Mitteilung". Legt der Patient eine Ersatzbescheinigung der Krankenkasse (Bestätigung über die Gesundheitsversorgung nach § 264 Abs. 1 SGB V) vor, die die "Besondere Personengruppe: 9" ausweist, sind sämtliche Patientendaten einschließlich Statusergänzung Ziffer "9" manuell zu erfassen. Wird vom Patienten ein vom Sozialamt ausgestellter Original-Krankenschein für die zahnärztliche Behandlung des Leistungsempfängers nach § 4 AsylbLG vorgelegt, erfassen Sie die Patientendaten ebenfalls vollständig manuell und reichen den Fall als Sozialamtsfall ein.
Sozialversicherungsabkommen Deutsche Krankenversicherungskarte – Sozialversicherungsabkommen (SVA) sogenannte Grenzgänger sind Personen, die ihre Berufstätigkeit im Gebiet eines EU-Mitgliedstaates ausüben (zum Beispiel Luxemburg) und im Gebiet eines anderen EU-Mitgliedstaates (zum Beispiel Deutschland) wohnen, in das sie in der Regel täglich, mindestens aber einmal wöchentlich zurückkehren. Die Abrechnung erfolgt mit deutschen Versichertenkarten (SVA).
Im Feld "Überweisung von anderen Ärztinnen/Ärzten" wird der Begriff "Bundeswehr" eingetragen. Die Felder "Überweiser-BSNR" und "Überweiser-LANR" bleiben frei. Die Personenkennziffer (PK) wird im Feld "SKT-Zusatzangabe" eingetragen. Das Feld "Versicherten-Nr. " bleibt frei. Abrechnung von Selektiv-Vertrags-/DMP-Leistungen Wehrbereichsverwaltung West für Soldatinnen/Soldaten der Bundeswehr auf Überweisung durch eine Truppenärztin oder einen Truppenarzt: Versicherte dürfen die genannten Leistungen nach den in Rheinland-Pfalz zwischen der KV RLP und den Ersatzkassen geschlossenen Verträgen in Anspruch nehmen. Besondere kostenträger abrechnung in nyc. Zu beachten sind hierbei die Verträge auf Bundes- und Landesebene. Bundesversorgungsgesetz (BVG) Bundesentschädigungsgesetz (BEG) Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BFVG) Die Abrechnung der Leistungen erfolgt je nach Fall mit Versichertenkarten, BVG-/BEG-/BVFG-Behandlungsscheinen, Überweisungsscheinen oder Notfall- und Vertretungsscheinen. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise zur Abrechnung auf den jeweiligen Behandlungsscheinen.
"Sonstige Kostenträger" ist ein Sammelbegriff für Kostenträger, die weder als Primärkasse noch als Ersatzkasse einzustufen sind. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Hinweise zu Behandlung und Abrechnung von Leistungen für entsprechend versicherte Patientinnen und Patienten sowie die rechtlichen Grundlagen. Abrechnung über... KV RLP Bereitschaftspolizei Rheinland-Pfalz (48871) Abrechnung von Selektiv-Vertrags-/DMP-Leistungen Freie Heilfürsorge der Bereitschaftspolizei Rheinland-Pfalz für heilfürsorgeberechtigte Polizeivollzugsbeamte: Versicherte dürfen die genannten Leistungen nach den in Rheinland-Pfalz zwischen der KV RLP und den Ersatzkassen geschlossenen Verträgen in Anspruch nehmen. Die teilnehmenden Vertragsärztinnen und Vertragsärzte können diese gegenüber der KV RLP abrechnen. Zu beachten sind hierbei die Verträge auf Bundes- und Landesebene. Übersicht Besondere Kostenträger, die über die KVB abzurechnen. Weiterführende Links Vertrag Bereitschaftspolizei Abrechnung mit allgemeiner Heilfürsorgekarte (HfK) bzw. elektronischer Gesundheitskarte (eGK) und/oder Überweisungsschein der polizeiärztlichen Dienste (verbleibt zur Aufbewahrung für ein Jahr in der Praxis) Im Praxisverwaltungssystem ist im Feld 4218 "Überweiser-BSNR" die Pseudo-BSNR "777 777 700" anzugeben.