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Die Berufsberatung im Erwerbsleben berät alle Erwachsenen zur Wahl des Berufes, zu Weiterbildungsmöglichkeiten, zum Nachholen eines Abschlusses und zu Karrierechancen. Das Angebot richtet sich an Menschen, die - ihre berufliche Zukunft sichern möchten - sich beruflich neu orientieren oder weiterentwickeln möchten - eine Qualifizierung oder Weiterbildung anstreben - einen beruflichen Wiedereinstieg planen - sich zum Arbeitsmarkt beraten lassen möchten - Fragen zu finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten bei einer Weiterbildung haben und dabei bereits im Erwerbsleben stehen oder gestanden haben. Im Wartburgkreis beraten Sie Kerstin Bracke und Simone Pfeifer. Wenn Sie eine Beratung wünschen, sprechen Sie Ihre persönliche Ansprechpartnerin bzw. Ihren persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter darauf an. Oder vereinbaren Sie direkt einen Termin: Telefon: 0361 / 302 2222 E-Mail: rufsberatung-Erwachsene
Individuelle Fragen können während der Beratung nach Möglichkeit besprochen werden. Weitere Informationen und die Einwahldaten für die Veranstaltung stehen im Internet unter bereit. Wer an der Veranstaltung nicht teilnehmen kann, findet hier auch die Kontaktdaten der Berufsberatung im Erwerbsleben. PR Beitrags-Navigation
Die Gründe für eine Beschäftigung mit dem bisherigen Job sind so unterschiedlich wie die Menschen. "Zu uns kommen Absolventinnen und Absolventen einer Ausbildung oder eines Studiums, die am Übergang ins Erwerbsleben stehen und beruflichen Orientierungsbedarf haben", sagt Tanja Peters. Oftmals seien es jedoch Männer und Frauen, die mitten im Berufsleben stehen und sich noch einmal verändern möchten, weil ihre persönliche Lebenswelt eine andere ist oder sie mit ihrer aktuellen Situation wie zum Beispiel geringen Karrierechancen, nicht zufrieden sind. Andere handeln proaktiv, weil sie wissen, dass ihr Arbeitsplatz in den nächsten Jahren keine Zukunft mehr hat und sie deshalb ganz konkret an ihrer Attraktivität für eine neue berufliche Herausforderung arbeiten möchten. Auch die Umorientierung aus gesundheitlichen Gründen könne ein Grund für die Nutzung der Berufsberatung im Erwerbsleben sein. Ein offenes Ohr haben die regionalen Berufsberaterinnen und Berufsberater auch für Wiedereinsteiger in den Beruf, für Menschen mit geringem Berufsabschluss oder auch für Arbeitslose.
Die Weststadt Akademie informiert über ein interessantes Angebot der Bundesagentur für Arbeit Berufsberatung im Erwerbsleben Sie möchten sich beruflich umorientieren oder haben Fragen zu Ihrer bestehenden Beschäftigung, zum beruflichen Wiedereinstieg, zu Fördermöglichkeiten, Qualifizierungen oder rund um die Entwicklungen am Arbeitsmarkt? Das Angebot Interessierten Menschen bietet die Beratung Unterstützung bei der beruflichen Orientierung. Sie werden zu aktuellen Entwicklungen, Trends und Einstiegsmöglichkeiten am Arbeitsmarkt, zu Weiterbildungsmöglichkeiten (Umschulung, Aufstiegsqualifizierungen, Ausbildung, Studium) und deren Finanzierungsmöglichkeiten beraten. Die Zielgruppen Alle Personen, die im Erwerbsleben stehen oder gestanden haben und eine qualifizierte Beratung wünschen und. Dies sind unter anderem: Erwerbstätige, die sich beruflich neu- oder umorientieren möchten ohne konkrete berufliche Vorstellungen. Personen, die z. B. nach einer Erziehungsphase den Weg zurück in den Arbeitsmarkt suchen und sich orientieren wollen.
Wir beraten Sie gerne. Rufen Sie uns an unter 0201 / 82 16 49 0 Ob für Sie der AVGS als Förderinstrument in Frage kommt, erfahren Sie von Ihrem/r Ansprechpartner/in in der Agentur für Arbeit oder im JobCenter.
"Und das durchaus mit Zufriedenheit. Die Reflexion und der gegenseitige Austausch haben letztendlich zu diesem Ergebnis geführt beim Erwerbstätigen geführt. Und auch das ist für uns ein befriedigendes Resultat. " Weitere Informationen:
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Zum Schöffen nicht gewählt werden kann, wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen den ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann. Hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw. ) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Schöffinnen und Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffinnen und Schöffen daher mit zu verantworten. Deshalb sollten sich nur Personen bewerben, die diese persönliche Verantwortung übernehmen können für Urteile, die eine mehrjährige Freiheitsstrafe, die Versagung von Bewährung oder einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage mit sich bringen. Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit und Selbstständigkeit, ausgeprägte Kommunikations- und Dialogfähigkeit sowie Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung.