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Eine solche Reaktion des Gesetzgebers findet sich im Einkommensteuergesetz. Denn bei einer unentgeltlichen Übertragung des Grundstücks wird dem neuen Eigentümer (sog. Einzelrechtsnachfolger) der entgeltliche Erwerb durch den Rechtsvorgänger (Schenker) zugerechnet. Auf diese Weise muss der Einzelrechtsnachfolger einen Spekulationsgewinn versteuern, wenn er das Grundstück innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf durch den Rechtsvorgänger verkauft; denn der Beschenkte gilt nun als entgeltlicher Erwerber. Spekulationsgewinn bei Schenkung eines Grundstücks - Kanzlei Heinrich. Gäbe es diese gesetzliche Regelung nicht, würde der Einzelrechtsnachfolger keinen Spekulationsgewinn erzielen, weil ein Spekulationsgewinn einen entgeltlichen Erwerb (Kauf) und eine entgeltliche Übertragung (Verkauf) voraussetzt. Der Gesetzgeber wollte also, dass bei einer Schenkung eines Grundstücks und bei einem Verkauf dieses Grundstücks durch den Beschenkten innerhalb von zehn Jahren nach Erwerb durch den Schenker der Spekulationsgewinn beim Beschenkten entsteht und versteuert werden muss.
Das Finanzamt kann also die Übertragung der Immobilie zum Anlass nehmen, die letzten zehn Jahre auf Schenkungen zwischen den Eheleuten zu überprüfen. Hierbei kommen auch die Anschaffung eines PKW oder sonstiger Wertgegenstände auf Kosten nur eines Ehegatten zu Buche schlagen. Wichtig ist auch die Spekulationssteuer in diesem Zusammenhang. Wird die Immobilie nicht unentgeltlich, sondern für eine Gegenleistung veräußert und erfolgt dies innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung, kann sie fällig werden. Spekulationssteuer bei schenkung immobilie. Eigengenutzte Immobilien sind auch hier ausgenommen, mit der Trennung entfällt aber dieses Privileg. Bei Eigentumswohnungen, die als Steuersparmodell erworben wurden ist deshalb Vorsicht geboten. In jedem Fall sollten notarielle Verträge, mit denen Eigentum zwischen den Ehegatten verschoben wird, genau geprüft werden. Es sollte auf die genaue Formulierung und die Wertangaben unbedingt geachtet werden. Im Zweifel ist ein Steuerberater zu konsultieren. Die Gegenleistung, die dann zur Spekulationssteuer führt, kann auch in der Übernahme der auf dem Grundstück lastenden Schulden bestehen.
Hat jemand Erfahrungen oder kennt sich in diesem Gebiet aus? Vielen Dank und viele Grüße # 1 Antwort vom 1. 2021 | 21:20 Von Status: Bachelor (3502 Beiträge, 830x hilfreich) § 23 Abs. 1 Satz 3 EStG: Bei unentgeltlichem Erwerb ist dem Einzelrechtsnachfolger für Zwecke dieser Vorschrift die Anschaffung oder die Überführung des Wirtschaftsguts in das Privatvermögen durch den Rechtsvorgänger zuzurechnen. Also: nein! Signatur: "Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb. " Bert Rürup # 2 Antwort vom 1. 2021 | 21:30 Von Status: Unbeschreiblich (42485 Beiträge, 15186x hilfreich) Hierbei stellt sich uns aber die Frage, ob die drei Jahres Frist (Eigennutzung) erst ab der Schenkung zählt? Ja Oder greift die Zeit vor der Schenkung auch schon, und wir können die Immobilie steuerfrei verkaufen? Nein Und jetzt? Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut. Anwalt online fragen Ab 30 € Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden Keine Terminabsprache Antwort vom Anwalt Rückfragen möglich Serviceorientierter Support Anwalt vor Ort Persönlichen Anwalt kontaktieren.
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