Kleine Sektflaschen Hochzeit
Cake Pops dekorieren Beim Dekorieren der Mini-Kuchen am Stiel sind deiner Phantasie keine Grenzen gesetzt. Nach dem Überziehen mit Schokolade oder der Glasur kannst du sie unter anderem mit bunten Zuckerstreuseln **, Zuckerblümchen **, Zuckerherzen **, Zuckerperlen ** oder buntem Zucker, Nüssen, Kokosraspeln bestreuen. Mit einer Kombination aus weißer und dunkler Schokolade lassen sich die Kuchenlollis auch sehr hübsch verzieren. Außerdem kannst du weiße Schokoglasur mit verschiedenen Lebensmittelfarben ** bunt einfärben und danach damit die Kuchenlollis überziehen. Ich hatte rosa, pink und violett gefärbtes Baiser zu Hause noch übrig, habe es zerkleinert und damit meine Cake Pops bestreut, nachdem sie mit weißer Schokolade überzogen wurden. Tolle Möglichkeit Biskuitreste zu verwerten Cake Pops selber zu machen, ist eine gute Möglichkeit alle Biskuitreste, die man zu Hause hat, zu verwerten. Zum Beispiel bleiben nach der Zubereitung der Schokomousse-Törtchen "Eva" solche Teigreste übrig.
Die Ganache ist nun noch ganz flüssig, wenn sie allerdings abkühlt wird sie richtig fest. Die Ganache benötigen wir für die erste Sorte der Cake Pops! Schritt 3 Für die zweite Sorte der Cake Pops müsst ihr ein Himbeer-Frosting herstellen. Püriert zunächst die Himbeeren und streicht sie durch ein feines Sieb, damit die Kerne und gröbere Stückchen nicht mit in das Frosting gelangen. Rührt danach den Frischkäse mit dem Puderzucker zusammen und gebt anschließend die Butter hinzu. Tipp: Wichtig ist, dass die Butter Zimmertemperatur hat. Wenn ihr die Butter direkt aus dem Kühlschrank nehmt, kann sie nicht gut untergerührt werden und ihr bekommt Klümpchen ins Frosting. Falls euch das dennoch mal passiert, ist es auch nicht so schlimm! Erhitzt etwas Wasser in einem Topf und haltet eure Schüssel immer wieder für kurze Zeit über den Wasserdampf. So nimmt die Butter schrittweise die richtige Temperatur an. Frischkäse, Puderzucker und Butter habt ihr nun schon zu einer Creme zusammengerührt, jetzt müsst ihr nur noch die pürierten Himbeeren dazugeben.
Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Die Gewählten müssen jetzt benachrichtigt werden; das Ergebnis der Wahl ist durch Aushang bekannt zu geben. Die Wahlunterlagen müssen der gewählten Schwerbehindertenvertretung übergeben werden. Förmliches Wahlverfahren Für das förmliche Wahlverfahren gelten ebenfalls zwei besondere Voraussetzungen: Mindestens 50 Wahlberechtigte sind im Betrieb beschäftigt. Oder weniger als 50 Wahlberechtigte, wenn der Betrieb aus räumlich weit auseinander liegenden Teilen besteht (§ 177 Abs. BR-Forum: Wahl der Schwerbehindertenvertretung - Briefwahl? | W.A.F.. 6 SGB IX). Das förmliche Wahlverfahren wird von einem Wahlvorstand geleitet. Besteht im Betrieb oder in der Dienststelle eine Schwerbehindertenvertretung, so bestellt diese spätesntes acht Wochen vor Ablauf ihrer Amtszeit einen Wahlvorstand (§ 1 Abs. 1 SchwbVWO). Der Wahlvorstand besteht aus drei volljährigen Beschäftigten des Betriebes/der Dienststelle. Wer Vorsitzende/r des Wahlvorstands wird, entscheidet die Schwerbehindertenvertretung. Beginn und Ende der Amtszeit Die Amtszeit der Schwerbhindertenvertretung beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses.
Zwei Wahlverfahren im Fokus Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung ist geheim und unmittelbar. Es gelten die Grundsätze der Mehrheitswahl. Das SGB IX und die Wahlordnung für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung (SchwbVWO) sehen das vereinfachte oder das förmliche Wahlverfahren vor. Worin liegt der Unterschied? Wahl zur Konzern- und Gesamt- bzw. Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung – KomSem. Das wollen wir Ihnen kurz erklären. Vereinfachtes Wahlverfahren Zwei Voraussetzungen müssen gesetzlich erfüllt sein: Wenn der Betrieb oder die Dienststelle räumlich nicht weit auseinander liegen dort weniger als 50 Wahlberechtigte beschäftigt sind. Nachzulesen ist das im § 177 Abs. 6 SGB IX und § 18 SchwbVWO. Stimmen diese Voraussetzungen am Wahltag nicht, ist die Wahl anfechtbar. Keine Briefwahl, aber Möglichkeit einer elektronischen Wahlversammlung mit nachgelagerter Briefwahl Grundsätzlich ist im vereinfachten Wahlverfahren eine schriftliche Stimmabgabe (Briefwahl) nicht möglich. Das bedeutet, dass nur diejenigen ihr Wahlrecht ausüben können, die als Wahlberechtigte in der Wahlversammlung auch anwesend sind.
Wählbarkeit: Die Wählbarkeit ist in § 177 Abs. 3 SGB IX geregelt (die Regelung ist für die Gesamt- und Konzern-SBV über § 180 Abs. 7 SGB IX entsprechend anwendbar). Wählbar sind demnach jedenfalls alle im Unternehmen bzw. Konzern nicht nur vorübergehend Beschäftigten, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und dem Unternehmen bzw. Konzern seit 6 Monaten angehören. Das Vorliegen einer Behinderung ist keine Voraussetzung für die Wählbarkeit. Nicht wählbar sind leitende Angestellte. Wichtig: Es können auch Personen zur Gesamt- bzw. Konzern-SBV gewählt werden, die kein SBV-Amt haben (vorausgesetzt, sie werden von Wahlberechtigten zur Wahl vorgeschlagen). Ausnahmen zur Wählbarkeit gibt es für den Öffentlichen Dienst. Wahlzeitpunkt: Der Zeitpunkt für die regelmäßigen Wahlen ist in § 180 Abs. 7 SGB IX geregelt. Die Wahl der Gesamt-SBV findet im Zeitraum vom 01. 12 bis 31. 01 statt (nach den nächsten regelmäßigen Wahlen der örtlichen SBV'n im Herbst). Anschließend findet die nächste regelmäßige Wahl der Konzern-SBV vom 01.
W. A. F. Forum für Betriebsräte Alle Beiträge Neueste Antworten Beiträge ohne Antwort Hallo zusammen, ich habe wieder einmal eine Frage: In unserem Betrieb werden die Wahlen der Schwerbehindertenvertretung durchgeführt. Es wird das vereinfachte Wahlverfahren angewandt. Eine wahlberechtigte Mitarbeiterin, welche auch selbst kandidieren will, ist am Wahltag verhindert. Ist im vereinfachten Wahlverfahren auch die Briefwahl bei Abwesenheit am Wahltag vorgesehen? Falls ja, ist dies dann wie in der SchwBVWO §11 zu handhaben, oder ist dies woanders geregelt? Danke für eure Mühen Talisman Drucken Empfehlen Melden 8 Antworten Erstellt am 08. 10. 2006 um 19:16 Uhr von Mona-Lisa @talisman, lt. § 11 der SchwbWO wird auf Verlangen der Kollegin die Unterlagen für eine schriftliche Stimmabgabe übergeben oder zugesandt. Sie muss ja trotz Verhinderung am Wahltag die Möglichkeit haben zu wählen. Erstellt am 08. 2006 um 19:18 Uhr von talisman Danke für die rasche Antwort:-) Erstellt am 09. 2006 um 09:34 Uhr von Dana liebe mona-lisa wie soll denn beim vereinfachten eine briefwahl möglich sein.