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Doch bei noch nicht einmal 20% der Inobhutnahmen durch die Jugendämter liegt auch nur der Verdacht auf Gewalt oder Missbrauch vor. Stattdessen werden in der überwältigenden Mehrzahl der Fälle die Kinder aus dem Familien gerissen, weil nach Meinung der Jugendämter die Eltern überfordert oder einfach nicht erziehungsgeeignet sind. Mit der Kaugummiformulierung "Kindeswohlgefährdung" lässt sich nämlich alles und jedes begründen. Unser Rechtsstaat verlässt mit einer solchen Formulierungsvorgabe den Weg der berechenbaren Rechtssicherheit und begibt sich in den Morast der möglichen Willkür! Somit wird klar, dass auch für die fürsorglichsten Eltern schon bei der ersten Kontaktaufnahme mit den Jugendämtern unbedingt professioneller Beistand benötigt wird, um die Situation zu klären und um die Gefahren von ihrer Familie fernzuhalten. Rückführung ist das Ziel! - Familienrecht by Michael Langhans. Seien Sie jetzt bitte äußerst vorsichtig: Jedes Wort, jeder Äußerung, jeder harmlose Scherz, jede kleine Verletzung, die sich ihr Kind beim Spielen zugezogen hat, sogar jede Erzählung aus ihrer eigenen Jugend, kann für Sie jetzt zum unkalkulierbaren Risiko werden.
Eltern haben die Möglichkeit, der Inobhutnahme zu widersprechen. Tun sie dies, muss das Jugendamt einen Antrag beim zuständigen Familiengericht stellen. Verweigert das Familiengericht die Aberkennung der Personensorge für das Kind durch die Eltern, muss die Inobhutnahme durchs Jugendamt nach spätestens 48 Stunden beendet werden und das Kind kommt zurück in seine Herkunftsfamilie. Kinder sind keine Topfpflanzen - Die Rückführung des Kindes aus der Pflegefamilie. So hilft Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt weiter Eine Inobhutnahme von Kindern durch das Jugendamt ist für Eltern immer ein Schock. Um möglichst gut beraten zu sein und die Chance auf eine Rückführung der Kinder in die Herkunftsfamilie zu erhöhen, sollten Sie als betroffene Eltern schnellstmöglich anwaltlichen Rat einholen. So kann es beispielsweise sinnvoll sein, der Inobhutnahme zuzustimmen, um die Personensorge für das Kind zu behalten und den Ämtern gegenüber Kooperationsbereitschaft zu signalisieren. Bei Fragen und Problemen rund um den Ablauf einer Inobhutnahme und dem bestmöglichen Vorgehen ist Ihnen gern einer unserer KLUGO Partner- Anwälte für Familienrecht behilflich.
– gegen Sie vom Jugendamt verwendet werden. Sie befinden sich nun in einer kafkaesken Situation, in der Sie praktisch nichts mehr richtig machen können. Jedes Wort kann Ihnen im Munde herumgedreht werden. Räumen Sie Schwierigkeiten ein, kann das Jugendamt vermuten, dass in Wirklichkeit alles noch sehr viel schlimmer sei. Streiten Sie die Schwierigkeiten ab, kann dies als Beweis dafür interpretiert werden, dass Sie nicht bereit sind, die Rechte ihrer Kinder zu achten und selbstkritisch mit dem Amt zusammenzuarbeiten. Erst nachdem das Jugendamt Fakten geschaffen und die Kinder aus der Familie herausgenommen hat, stellt das Amt dann beim zuständigen Familiengericht einen Antrag auf Entzug des elterlichen Sorgerechts oder eines Teilbereichs. Die Kinder sind zu diesem Zeitpunkt durch die Zwangsmaßnahme und den Wechsel ihres gesamten Umfeldes schwer verunsichert, wenn nicht traumatisiert. Erwarten Sie bitte nicht, dass das Gericht eine schnelle Entscheidung trifft. Üblicherweise beauftragt das Gericht nach Anhörung aller Beteiligten einen Gutachter.
Praxishinweis Der Rückführung des Kindes an den Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes wird hier zu Recht angeordnet. Für alle Beteiligten sprachen die Aktivitäten in Frankreich nach der tatsächlichen Bildung eines familiären Standorts, an dem auch ein Kleinkind bezogen auf ein Land und einen Standort bereits Wurzeln entfaltet. Ferner stellt die für die Mutter möglicherweise fremde Sprache für das Kind nicht die gleiche Hürde dar, da es vielmehr in einem französischen Umfeld aufwächst und die unterschiedlichen Sprachen seiner Eltern aufnimmt. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18. 09. 2017 - II-1 UF 105/17 Quelle: Ass. jur. Nicole Seier
digitale Informationsveranstaltungen zu letzten Antragsmöglichkeiten und Projektzeiträumen im Rahmen des Bundesförderprogramms "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" Auch 2022 können noch Anträge auf finanzielle Unterstützung kultureller Bildungsprojekte gestellt und Projekte durchgeführt werden. Die Infoveranstaltungen "Gute Aussichten! " informieren über Antragsfristen, Projektzeiträume und Besonderheiten im letzten Jahr der aktuellen Förderphase. Die Servicestellen aus allen Bundesländern laden herzlich ein • am Dienstag, 23. 11. 2021, 10:00–14:00 Uhr und/oder • am Donnerstag, 25. 2021, 15:00–18:45 Uhr an den digitalen Info-Veranstaltungen zu Gute Aussichten! "Kultur macht stark" 2022 teilzunehmen. Hier erfahren Sie alle Fakten rund um die letzte Ausschreibungsphase der teilnehmenden Programmpartner. Nach einer allgemeinen Einführung informieren die beteiligten Programmpartner kurz und knapp über ihre Fristen, Projektzeiträume und ggf. beibehaltene Vereinfachungen bei der Antragstellung.
Dabei steht die gesamte Bandbreite der kulturellen Bildung offen – von der Alltagskultur über die Literatur und die Musik bis hin zum Theater und Zirkus. Bereits Ende 2022 können lokale Bündnisse Anträge zur Förderung von Angeboten stellen, die ab 2023 stattfinden sollen. Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten werden in Kürze an dieser Stelle veröffentlicht. Informationen zu den Grundlagen der Förderung in "Kultur macht stark" (2023–2027) erhalten Sie hier. Bei den Programmpartnern von "Kultur macht stark" können sich lokale Akteure, die sich in der kulturellen Bildung benachteiligter Kinder und Jugendlicher engagieren wollen, um eine Förderung bewerben. Mehr Informationen zum Programm erhalten Sie hier. Für mehr Chancengleichheit zu sorgen bleibt eine der zentralen gesellschaftlichen Aufgaben der nächsten Jahre. Ein Schlüssel dazu ist kulturelle Bildung. Mit "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" fördert das BMBF daher seit 2013 Angebote der kulturellen Bildung, in denen Kinder und Jugendliche mit erschwertem Bildungszugang neue Perspektiven entwickeln können und in ihrer Kreativität und Persönlichkeit gestärkt werden.
Dank der positiven Bildungserfahrungen erschließen sie sich neue Erfahrungsfelder und erhalten wertvolle Impulse für die Zukunft. Anmeldung für Infomails zum Förderprogramm Melden Sie sich hier an, um ca. alle drei Monate Neuigkeiten aus dem Projekt per Mail zu erhalten. Bitte beachten Sie dabei unsere Datenschutzrichtlinien.