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Wo sind meine Daten? Von Sabine Philipp Auch wenn das Fraunhofer-Institut in seiner Studie " Cloud Computing Sicherheit – Schutzziele. Taxonomie. Marktübersicht " festgestellt hat, dass gerade der Mittelstand von speziellen Cloud-Sicherheitslösungen und dem Wissensvorsprung erfahrener Anbieter profitieren können, so sind viele Unternehmer dennoch misstrauisch. Das gilt gerade in Deutschland, wie die internationale Fujitsu-Studie " Private Daten und Cloud Computing – eine Frage des Vertrauens ", belegt, bei der 6000 Teilnehmer in zwölf Ländern befragt wurden (die englischsprachige Fassung gibt es auf der Fujitsu-Download-Seite). Smart Mobile Apps: Enabler oder Risiko? | SpringerLink. Der Datenschutz wird neugierig Nun ist Misstrauen in Deutschland durchaus angebracht, wenn sensible Daten ausgelagert werden. Der Anlass liegt nur z. T. am Cloud Computing selbst – Fakt ist vielmehr, dass hierzulande eine Vielzahl von Gesetzen den Umgang mit Daten regelt, unter anderem das strenge Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Das besagt u. a., dass der Unternehmer nach § 11 BDSG auch dann für die Einhaltung Gesetzes- und Datenschutzvorschriften verantwortlich ist, wenn er personenbezogene Daten von einem anderen erheben, verarbeiten oder nutzen lässt.
Ein Sonderbeitrag erklärt, welche Folgen das für deutsche Unternehmen hat und was vorerst zu tun ist. Auf Einhaltung pochen Unabhängig vom Ursprungsland des Anbieters werden die Details des Leistungskatalogs in den Dienstvereinbarungen vereinbart, den Service Level Agreements (SLA). Ob sie eingehalten werden, kann in Service Control Boards (SCB) überprüft werden, bei denen sich beide Seiten in regelmäßigen Abständen absprechen. Bedeutungswandel der „Verfügbarkeit“ aus rechtlicher Perspektive | SpringerLink. In den SLA sollte auch festgelegt werden, was passiert, wenn Uneinigkeiten zwischen Anbieter und Nutzer auftreten und der Nutzer das Geld erst einmal einbehält. Provider nehmen in solchen Fällen gerne die Webseite vom Netz – ein Einbehalten der Firmendaten wäre fatal, da sie dem Nutzer betriebswirtschaftlich weh tut. Eine bekanntere Form von Cloud Computing, die auf weniger Misstrauen stößt, ist Software as a service (SaaS). Nach einer Umfrage der DeloitteConsulting GmbH vom Januar 2011 würden solche Varianten bevorzugt. Bei SaaS wird nur die Software über die Cloud geliefert.
Das Gleiche gilt für den Import von Daten. Weitere nützliche Hinweise, worauf zu achten ist, geben die zehn Punkte des § 11 BDSG. Wo ist das Rechenzentrum? Cloud computing sicherheit schutzziele taxonomie marktübersicht 1. Bei der Wahl des Anbieters ist es sinnvoll, dass die Daten im europäischen Rechtsraum liegen oder – wenn es sich um ein amerikanisches Unternehmen handelt – dass es sich zumindest dem Safe-Harbor -Prinzipien verpflichtet hat. Der Hintergrund ist, dass in den USA ein anderes Verhältnis zum Datenschutz als in Europa herrscht. Um dennoch den Datenverkehr zwischen europäischen und US-amerikanischen Unternehmen aufrecht zu erhalten, wurde diese Vereinbarung getroffen – die allerdings offenbar oft genug verletzt wird. Amerikanische Firmen, die dem Safe Harbor Abkommen beitreten, verpflichten sich jedenfalls förmlich, bestimmte Standards beim Datenschutz einzuhalten und tragen sich dazu auf einer Liste im US-Handelsministerium ein. Update: Cloud Computing nach Safe Harbor – Der Europäische Gerichtshofs hat mit Urteil vom 6. Oktober 2015 die bisherige Safe-Harbor-Praxis gekippt: Persönliche Daten europäischer Internet-Nutzer seien in den USA nicht ausreichend vor dem Zugriff durch Behörden geschützt.
Zusammenfassung Rechtliche Anforderungen können je nach Anwendungszusammenhang eines Cloud-Services eine unterschiedliche Gewichtung und inhaltliche Bedeutung haben. Dieses Kapitel zeigt diesen Bedeutungswandel am Beispiel des Kriteriums der Verfügbarkeit auf. Legal requirements may have a different meaning and significance depending on the context of application of a cloud service. Taking "availability" as an example, this chapter shows this change of meaning. Preview Unable to display preview. Download preview PDF. Literaturverzeichnis Bedner, M. (2013) Cloud Computing. Technik, Sicherheit und rechtliche Gestaltung. kassel university press GmbH. Google Scholar Cunningham, Douglas W. (Hrsg. ) (2015) Informatik 2015 - Informatik, Energie und Umwelt; 28. 9. - 2. 10. 2015 in Cottbus. GI-Edition. Proceedings P-246. Bonn: Ges. für Informatik. (Zitiert: Autor, in: Cunningham (Hrsg. )). Eckert, C. (2014) IT-Sicherheit: Konzepte – Verfahren – Protokolle. Cloud computing sicherheit schutzziele taxonomie marktübersicht pdf. Aufl. De Gruyter Oldenbourg Wissenschaftsverlag GmbH.
Bitte beachten Sie: Die nationalen Datenschutzgesetze in der EU, also auch das BDSG, wurden zum 25. Mai 2018 durch die Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung ersetzt. Bei der Wahl der Auftragnehmer muss er darauf achten, dass dessen technische und organisatorische Maßnahmen den Vorgaben gerecht werden. Cloud computing sicherheit schutzziele taxonomie marktübersicht 2017. Verschiedene Punkte wie die die Rückgabe überlassener Datenträger und die Löschung beim Auftragnehmer gespeicherter Daten nach Beendigung des Auftrags müssen schriftlich geregelt sein. Vor allem darf der Unternehmer die Daten nicht in jedes Land transferieren. So verbietet es die EU-Richtlinie 95/46/EG, personenbezogene Daten in ein Land außerhalb der EU zu schaffen, wenn dieses Drittland kein angemessenes Datenschutzniveau aufweist. Schwarz auf Weiß Dieser Beitrag erschien zuerst in unserer Magazinreihe. Einen Überblick mit freien Download-Links zu sämtlichen Einzelheften bekommen Sie online im Pressezentrum des MittelstandsWiki. Abhaken nach BSI-Checkliste Aber selbst wenn die Daten in Deutschland gespeichert werden, so bleiben noch viele Fragen offen.
Eine erste Handreichung in Cloud-Sicherheitsfragen ist der Leitfaden des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), an dem sich Anwender und Anbieter orientieren können. Er soll das Vertrauen in die Technologie stärken, indem er Mindestanforderungen an Cloud-Computing-Anbieter formuliert. Mittlerweile gibt es beim BSI das Eckpunktepapier als PDF zum Herunterladen. Wichtige Punkte sind, dass Betreiber einer Cloud-Computing-Plattform ein wirksames ISMS (Information Security Management System), bevorzugt nach ISO 27001, umsetzen, dass die Plattformen eine verlässliche Trennung der Mandanten gewährleistet und dass sie über ein Notfallmanagement, basierend auf etablierten Standards wie BS 25999 oder BSI-Standard 100-4, verfügen muss. Außerdem muss der Anbieter offenlegen, an welchen Standorten er Daten und Anwendungen speichert oder verarbeitet und wie dort der Zugriff durch Dritte geregelt ist. Private Cloud-Infrastrukturen und Cloud-Plattformen | SpringerLink. Des Weiteren müssen Cloud-Dienste so gestaltet sein, dass der Cloud-Nutzer seine Daten jederzeit aus der Cloud wieder exportieren kann, wozu die Daten in einem anbieterunabhängigen Format gespeichert sein müssen oder in ein solches umgewandelt werden können.
Veröffentlicht am 30. 10. 2009 Die vorliegende Studie zum Thema CloudComputingSicherheit zielt darauf ab, einen umfassenden Rahmen zur Betrachtung der Sicherheitsproblematik in CloudComputingSystemen zu geben. Adressaten der Studie sind Entscheider in Unternehmen aller Branchen, die aktuell ITDienste ausgelagert haben, CloudServices bereits einsetzen oder in naher Zukunft einen Einsatz von CloudServices in Erwägung ziehen. Weitere Adressaten der Studie sind alle an der Thematik interessierten Personen sowie Anwender, die einen Überblick über Sicherheitsrisiken beim Einsatz von CloudComputingSystemen und über aktuelle CloudComputingAngebote sowie deren Kosten und Sicherheitslösungen gewinnen möchten. Downloads Möchten Sie dieses Dokument als PDF-Datei speichern? Laden Sie jetzt das PDF-Dokument herunter, völlig kostenfrei! Laden Sie jetzt das PDF-Dokument herunter, völlig kostenfrei!
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Aktuelle Todesfälle » Berdigungsinstitut Komet KG Zum Inhalt springen Wir tragen Erinnerungen in die Ewigkeit. Info aktuelle Sterbefälle Bevor Sie zu unseren aktuellen Sterbefällen kommen, möchte wir Sie informieren, dass ein Großteil unserer Kunden Diskretion wünscht und daher viele Parten und Verstorbene erst sehr viel später oder nie veröffentlicht werden. Aktuelle Todesfälle W3Bline 2021-05-08T14:16:51+02:00 Augustin Mörzinger (80) Verstorben am 24. April 2022 Urnenbeisetzung am 5. Mai 2022, um 13. 30 Uhr Friedhof Wels am Grab Hildegard Rössler (88) am 13. April 2022 Feierliche Urnenverabschiedung am 29. April 2022, um 14. 00 Uhr Pfarre Thalheim Heidemarie Wiesmair (61) am 5. April 2022 Feierliche Urnenverabschiedung am 14. April 2022, um 10. 00 Uhr Pfarre St Franziskus in Wels Manfred Lasch (62) am 18. Februar 2022 Urnenbeisetzung am 30. März 2022, um 14. Bestattung wels land todesfälle. 30 Uhr Barbara Friedhof Manfred Posch (82) am 18. März 2022 Feierliche Urnenverabschiedung am 29. März 2022, um 11. 00 Uhr Pfarre St Franziskus in Wels Franz Pimmerstorfer (77) am 12. Dezember 2021 Feierliche Urnenbeisetzung am 28. März 2022, um 10.